Leistungslohn
#1

Hallo,
ich hab mal eine Frage zum Leistungslohn.

In unserem Betrieb (Kfz - Gewerbe) wir nach Leistung bezahlt.
Also Arbeitszeitwert (1 AW = 6 Minuten).
Mit dem Mindestlohn werden ab 01.01.15 die Lehrlinge mit angerechnet, z.B.
1. Lehrjahr 0%
2. Lehrjahr 25%
3. Lehrjahr 35%
4. Lehrjahr 45%
auf Arbeiten wo der Lehrling bei mit arbeitet. Ich muss aber dennoch seine Arbeit kontrollieren und Unterschreiben.
Der Lehrling bekommt Natürlich nur sein Lehrlingsendgeld und sieht von den Prozenten nichts.
Ist das überhaupt rechtens ?

LG
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