Inflationsprämie bei Teilzeitbeschäftigung
#1

Warum wird die Inflationsprämie für Teilzeitbeschäftigte auf deren Stundenanteil umgerechnet, also weniger bezahlt? Das ist keine Gleichbehandlung, denn die Inflation trifft jeden gleich. Ich zahle leider als Teilzeitbeschäftigte genau soviel für Dinge des täglichen Bedarfs wie Vollzeitbeschäftigte.
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#2

Weil es so im Tarifvertrag geregelt wurde. Grund ist, dass es letztlich eine normale Gehaltserhöhung ersetzt. Das Gehalt ist ja auch abhängig von der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.
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#3

(20.06.2023, 16:39)Gast schrieb:  Weil es so im Tarifvertrag geregelt wurde. Grund ist, dass es letztlich eine normale Gehaltserhöhung ersetzt. Das Gehalt ist ja auch abhängig von der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.
und genau das ist der Fehler - es handelt sich um eine Prämie und nicht um ein Grundgehalt; die Inflationspräme sollte außerdem steuerfrei sein, das geht nicht, wenn man sie wie Gehalt behandelt; jedes Jahr reden wir über Equal-Pay: über 50% der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen, lt Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3: 
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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#4

(27.05.2024, 19:54)Gast schrieb:  
(20.06.2023, 16:39)Gast schrieb:  Weil es so im Tarifvertrag geregelt wurde. Grund ist, dass es letztlich eine normale Gehaltserhöhung ersetzt. Das Gehalt ist ja auch abhängig von der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.
und genau das ist der Fehler - es handelt sich um eine Prämie und nicht um ein Grundgehalt; die Inflationspräme sollte außerdem steuerfrei sein, das geht nicht, wenn man sie wie Gehalt behandelt; jedes Jahr reden wir über Equal-Pay: über 50% der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen, lt Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3: 
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Auch hier gilt: Der Rechtsweg steht dir offen! Geh durch die Instanzen, vielleicht bekommst du ja Recht ;-)
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