Ergänzungskraft auf Fachkraftstunden
#1

Hallo,
wie ist die fett gedruckte Aussage zu verstehen?
Was bedeutet das für den Einsatz von Ergänzungskräften auf Fachkraftstunden? Heißt das, dass EK mit einer Weiterbildungen (160 h), die nach Personalverordnung auf FK-Stunden eingesetzt werden, in S8a einzugruppieren sind?
VG!
Zitat:Eingruppierung Entgeltgruppe S 8 a:
Tätigkeitsmerkmale nach Fallgruppen:
  1. Erzieherinnen / Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen / Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen / Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 1a, 3 und 5)
  2. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung und einer abgeschlossenen Weiterbildung als geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung als Gruppenleiterin / Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder in Werkstätten für behinderte Menschen. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 1a).
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#2

Moin,

nein, eine solche Weiterbildung allein reicht dafür nicht aus.

VG
1887
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#3

Es bedeutet, dass Beschäftigte mit entsprechenden Kenntnissen und Tätigkeiten als Erzieher so einzugruppieren sind. Eine Weiterbildung von 160h wird regelmäßig nicht die Qualifikation eines Erziehers vermitteln. Es braucht also weitere Qualifikationen und ggf. entsprechend viel einschlägige Berufserfahrung.
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