Einstufung
#1

Wenn ich beim Land Sachsen als pädagogische Fachkraft für eine Förderschule angestellt werde, ich vorher 6 Jahre, in verschiedenen Kitas mit Integrationsplätzen (3 Jahre Stadt, 1,5 Jahre DRK, 1,5 Jahre Kommune öffentlicher Dienst TVöD) gearbeitet habe und die Heilpädagogische Zusatzqualifikation habe, in welche Stufe werde ich eingestuft? Ist es rechtens, dass ich bei Einstellung 2019 Stufe 1 erhalten habe?
Meiner Meinung nach kann ich eine einschlägige Erfahrung von über 3 Jahren vorweisen und müsste doch somit in Stufe 3 kommen, oder!? Kann ich eine Stufenanpassung auch im Nachhinein erwirken und wo stelle ich den Antrag? 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
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#2

Welche Eingruppierung hattest Du denn auf Deinen vorherigen Stellen in den Kitas? Soweit ich weiß, muss die Berufserfahrung vom Arbeitgeber nur als einschlägig anerkannt werden, wenn die Berufserfahrung in der gleichen Entgeltgruppe gemacht wurde (Gleichwertigkeit).

Wenn die Entgeltgruppe auf den früheren Stellen niedriger war, kann diese Berufserfahrung als förderlich anerkannt werden. Dabei besteht aber ein weiter Ermessensspielraum des Arbeitgebers.
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