Eingruppierung und Status als "geeignete Person"
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Hallo zusammen,

vielleicht kennen hier gar nicht alle den Begriff "geeignete Person"... Als sogenannte "geeignete Person" kann man als Quereinsteiger und unter gewissen Voraussetzungen in einigen Bundesländern im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten. Die Eignungsprüfung erfolgt jeweils individuell durch das Landesjugendamt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Hier geht es um Sachsen-Anhalt.

Es ist allerdings recht schwer, nähere Einzelheiten zu diesem Thema zu finden. Insbesondere: Ist eine "geeignete Person" einem bestimmten pädagogischen Level zugeordnet im Vergleich zu Mitarbeitern wie z.B. Kinderpflegern oder Erziehern?

Oder könnte man argumentieren, dass sich dieses automatisch daraus ergibt, in welchem Umfeld mit welchem "Schwierigkeitsgrad" man eingesetzt wird?

Kompliziert finde ich eine (vergleichende) Einstufung in der Praxis vor allem dadurch, dass sich bestimmte Merkmale "pro und contra" vermischen... z.B. haben Sozialassistenten, Kinderpfleger und Erzieher einen formalen Berufsabschluss, eine "geeignete Person" nicht. Andererseits arbeiten Hilfskräfte wie Sozialassistenten und Kinderpfleger in der Regel vom Säuglingsalter bis zum Ende der Grundschulzeit, also bis zum Alter von etwa zehn Jahren (kann man so nachlesen).

Welchen pädagogischen Status hat dann aber eine "geeignete Person", die aufgrund ihrer Erfahrungswerte auch mit stark verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen arbeitet in Wohngruppenbereichen, wo sonst nur Erzieher tätig sind? Das scheint mir irgendwie total "schwammig"...

Kann hier möglicherweise jemand dazu etwas sagen?

Vielen Dank.
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