30.12.2016, 08:46
Hallo,
seit 2012 erhalte ich die EG 8, da die Stelle noch immer nicht bewertet ist. Meine Kollegin erhält für die gleiche Tätigkeit die EG 9. Diese Eingruppierung erfolgte nach einem Bewährungsaufstieg. Ab dem 01.01.2017 wird sie die EG 9 mit Endstufe 6 erhalten.
Mir hat man nun angeboten, die Stelle rückwirkend zum 01.04.2015 (das Datum erschließt sich mir nicht) nach BAT Vb Fg. 1a = EG 9 ohne Stufe 6 zu bewerten.
Ist das so akzeptabel oder kann ich auf eine Eingruppierung wie sie meine Kollegin erhält bestehen?
Herzliche Grüße
Gast
seit 2012 erhalte ich die EG 8, da die Stelle noch immer nicht bewertet ist. Meine Kollegin erhält für die gleiche Tätigkeit die EG 9. Diese Eingruppierung erfolgte nach einem Bewährungsaufstieg. Ab dem 01.01.2017 wird sie die EG 9 mit Endstufe 6 erhalten.
Mir hat man nun angeboten, die Stelle rückwirkend zum 01.04.2015 (das Datum erschließt sich mir nicht) nach BAT Vb Fg. 1a = EG 9 ohne Stufe 6 zu bewerten.
Ist das so akzeptabel oder kann ich auf eine Eingruppierung wie sie meine Kollegin erhält bestehen?
Herzliche Grüße
Gast