19.03.2023, 18:27
Hallo,
wir haben hier einen B-Plan der Gemeinde. Gemeinde in Niedersachsen, ca 15.000 Einwohner. Dort sind Bäume eingezeichnet, die nach §25 Abs. 1 Nr. 25b BauGB zu erhalten sind.
Nun hat der Sturm einen Baum zerstört, die ganze Krone war gespalten und die eine Hälfte lag auch schon auf einem Gebäude. Die Firma, die den Rest entfernt hat, hat dann darauf hingewiesen, dass auch der zweite Baum in einem Zustand ist, der eine Gefahr darstellt. Man hat sich dann dazu entschlossen, auch den zweiten zu entfernen. Nun schreibt die Gemeinde an den Eigentümer und fordert zum einen die Ersatzpflanzung und zum anderen hört sie wegen einer Ordnungswidrigkeit an, da man sie vor der Entfernung der Bäume nicht gefragt habe und die Zustimmung nicht eingeholt habe. Ist die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit Aufgabe der Gemeinde? Muss das nicht der Landkreis machen?
Danke für eine Antwort.
Gruß
wir haben hier einen B-Plan der Gemeinde. Gemeinde in Niedersachsen, ca 15.000 Einwohner. Dort sind Bäume eingezeichnet, die nach §25 Abs. 1 Nr. 25b BauGB zu erhalten sind.
Nun hat der Sturm einen Baum zerstört, die ganze Krone war gespalten und die eine Hälfte lag auch schon auf einem Gebäude. Die Firma, die den Rest entfernt hat, hat dann darauf hingewiesen, dass auch der zweite Baum in einem Zustand ist, der eine Gefahr darstellt. Man hat sich dann dazu entschlossen, auch den zweiten zu entfernen. Nun schreibt die Gemeinde an den Eigentümer und fordert zum einen die Ersatzpflanzung und zum anderen hört sie wegen einer Ordnungswidrigkeit an, da man sie vor der Entfernung der Bäume nicht gefragt habe und die Zustimmung nicht eingeholt habe. Ist die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit Aufgabe der Gemeinde? Muss das nicht der Landkreis machen?
Danke für eine Antwort.
Gruß