Betriebsarzt für Angestellte einer Polizeibehörde
#1

Gibt es für angestellte Mitarbeiter bei einer Polizeibehörde einen Betriebsarzt?
Auf einem Antrag sollte ich den Betriebsarzt angeben, auf Nachfrage bei der Personalverwaltung wurde mir erklärt, einen Betriebsarzt gibt es bei der Polizeibehörde nur für Beamte.  Weiß jemand ob das wirklich so ist? Eine 2. Nachfrage ergab die gleiche Antwort.
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#2

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gilt sicher auch für Polizeibehörden.

§ 1 ASiG – Grundsatz
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen...

§ 16 ASiG – Öffentliche Verwaltung
In Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten.
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#3

OK, Danke erstmal aber ich habe zweimal nachgefragt bei meiner Personalverwaltungsstelle und bekam die Antwort, so etwas wäre nur für Beamte bei der Polizei, für Angestellte nicht.

Ich frage nochmals nach.
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#4

Ich habe gestern mit meinen Personalvorgesetzten telefoniert und nochmals nachgefragt und bekam die gleiche Antwort. Es gibt aktuell für Angestellte der Polizei laut deren Auskunft keinen Betriebsarzt. Auf Nachfrage ob ich diese Information schriftlich ausgestellt bekomme oder per Email war die Antwort nein. Es war die 3 Personalvorgesetzte die ich nur telefonisch kenne aber ebenfalls die gleiche Auskunft von ihr bekam. Auf die Nachfrage wer zuständig für mein Anliegen ist wenn sie mir die Frage nicht beantworten kann, war die erneute Antwort die Dame die ich einige Tage zuvor angerufen habe und die gleiche Frage von mir gestellt wurde. Entspricht das der Wahrheit, gibt es bei der Polizei für Angestellte keinen Betriebsarzt. Auf die Frage wer für mich und mein Problem zuständig noch sein könnte, wusste man keine Antwort.
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#5

Gerade habe ich mit zwei Beschäftigten der Polizei (Brandenburg) gesprochen. Bei ihnen gibt es einen Polizeiarzt, welcher für Beamte und Angestellte gleichermaßen zuständig ist. Eigentlich müsste der Personalrat sagen können, wie das im eigenen Zuständigkeitsbereich geregelt ist.
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#6

(14.12.2016, 14:42)Barnimer schrieb:  Gerade habe ich mit zwei Beschäftigten der Polizei (Brandenburg) gesprochen. Bei ihnen gibt es einen Polizeiarzt, welcher für Beamte und Angestellte gleichermaßen zuständig ist. Eigentlich müsste der Personalrat sagen können, wie das im eigenen Zuständigkeitsbereich geregelt ist.

Zwischenzeitlich hat mir die Personalrätin zurück geantwortet. Für Angestellte gibt es den MDK der jeweiligen Krankenkasse. In meinem Fall wollte es die Rehaklinik wissen. Es gibt noch irgendein Betriebsarzt der Bereitschaftspolizei wohl, aber so ganz genau war das wohl nicht klar, denn man kannte die genaue Adresse nicht. Zumindest konnte ich das in Erfahrung bringen, nachdem die Personalstelle gar nichts wusste.
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