29.10.2012, 19:28
Hallo miteinander,
ich bin seit fast zwei Jahren im ö.D. als Aushilfsbeschäftigte eingestellt. Meine Aufgabengebiete sind zu 100-Prozent dieselben wie die der anderen Damen. Jetzt soll ich ein neues Aufgabengebiet hinzubekommen, welches dann von mir ausschließlich bearbeitet wird, d. h. ich bin sozusagen die Einzige, die diese Arbeit nach erfolgtem Seminar erledigen kann. Nun meine Frage, die ich bisher in einigen Gesprächen mit personalverantwortlichen Mitarbeitern nicht klären konnte: Ist es rechtens, dass ich zwei Gehaltsstufen niedriger eingestuft bin, obwohl meine Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten die der Festangestellten sogar noch überschreiten? Zum Vergleich: ich bin in E3 eingestuft, dieselbe Tätigkeit wird sonst mit E5 vergütet. Gibt es irgendwo Grundlagen, nach denen die Einstufungen erfolgen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten
ich bin seit fast zwei Jahren im ö.D. als Aushilfsbeschäftigte eingestellt. Meine Aufgabengebiete sind zu 100-Prozent dieselben wie die der anderen Damen. Jetzt soll ich ein neues Aufgabengebiet hinzubekommen, welches dann von mir ausschließlich bearbeitet wird, d. h. ich bin sozusagen die Einzige, die diese Arbeit nach erfolgtem Seminar erledigen kann. Nun meine Frage, die ich bisher in einigen Gesprächen mit personalverantwortlichen Mitarbeitern nicht klären konnte: Ist es rechtens, dass ich zwei Gehaltsstufen niedriger eingestuft bin, obwohl meine Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten die der Festangestellten sogar noch überschreiten? Zum Vergleich: ich bin in E3 eingestuft, dieselbe Tätigkeit wird sonst mit E5 vergütet. Gibt es irgendwo Grundlagen, nach denen die Einstufungen erfolgen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten