Altersteilzeit - Bemessungsrundlage
#1

Ich habe einen GdB von 80, arbeite seit 5,5 Jahren im öffentlichen Dienst, TVL, möchte Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Ich werde am 28.12.65 ein Alter von 60 Jahren erreichen. Frage: Habe ich damit Anspruch auf Altersteilzeit, gilt dieser dann erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres oder bereits früher?
Das Gehalt bemisst sich vermutlich am zuletzt bezogenen Gehalt. Derzeit liegt es bei 100%. Habe ich die Möglichkeit, zunächst die Arbeitszeit zu reduzieren, z.B. auf 80%, dann aber trotzdem das Altersteilzeitentgelt vom vollen Gehalt berechnet zu bekommen? Vielen Dank für eine Antwort.
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#2

Wie die Regelungen am 28.12.2065 aussehen werden lässt sich noch nicht vorhersagen.
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#3

A020 
Der Fragesteller ist also Jahrgang 2005 und seit 5,5 Jahren im ÖD!
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