Flurkarte und Liegenschaftskataster anfordern: Katasteramt, amtlicher Auszug, Kosten und Geoportale
Ob beim Kauf eines Baugrundstücks, bei der Beantragung einer Baufinanzierung bei der Bank, im Vorfeld eines Bauantrags oder bei unklaren Grundstücksgrenzen mit Nachbarn: Der amtliche Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte / Liegenschaftskarte) ist eines der wichtigsten Dokumente im deutschen Grundstücks- und Immobilienrecht. Während das Grundbuch beim Amtsgericht die Eigentumsverhältnisse und Belastungen regelt, weist das Liegenschaftskataster die tatsächlichen geometrischen Grenzen, die Flurstücksnummern, die Gebäude und die Nutzungsarten eines Grundstücks nach. Geführt wird das amtliche Register vom Katasteramt (Amt für Geoinformation und Vermessung) der jeweiligen kreisfreien Stadt oder des Landkreises. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch, wann ein amtlich beglaubigter Auszug zwingend erforderlich ist, welche Daten als Open Data frei zugänglich sind und wie Sie teure Drittanbieter-Gebührenfallen vermeiden.
Aufbau des Liegenschaftskatasters: Karte vs. Buchwerk (ALKIS)
In Deutschland wird das Liegenschaftskataster im bundesweit einheitlichen Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Das Kataster gliedert sich in zwei eng miteinander verknüpfte Bestandteile:
- Die Liegenschaftskarte (Flurkarte / Katasterkarte): Der darstellende, grafische Teil im maßstäblichen Format (meist Maßstab 1:500 oder 1:1.000). Sie zeigt die exakten Flurstücksgrenzen, Grenzpunkte, Flurstücksnummern, bestehende Gebäude samt Hausnummern sowie Straßennamen und Nutzungsarten.
- Das Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentümernachweis): Der beschreibende Textteil. Hier sind die Flurstücksgröße in Quadratmetern, die Lagebezeichnung, die tatsächliche Nutzung, Bodenschätzungsmerkmale sowie die Eigentümerdaten und Grundbuchblattnummern erfasst.
- Zusammenspiel mit dem Grundbuch: Das Katasteramt beschreibt das Grundstück geometrisch, das Grundbuchamt beim Amtsgericht sichert die Eigentumsrechte. Beide Register beziehen sich immer aufeinander (Gemarkung, Flur, Flurstück).
Wann wird welcher Auszug benötigt?
Je nach Verwendungszweck stellen Behörden, Notare und Kreditinstitute unterschiedliche formelle Anforderungen:
↔ Tabelle seitlich wischen für alle Details
| Anlass / Rechtsgeschäft | Erforderliches Dokument | Amtliche Beglaubigung nötig? |
|---|---|---|
| Baufinanzierung & Kreditvergabe | Aktueller Flurkartenauszug / Liegenschaftskarte | Ja, Banken verlangen in der Regel einen amtlichen Katasterauszug |
| Bauantrag & Baugenehmigung | Amtlicher Lageplan nach Bauprüfverordnung | Ja, zwingend vom Katasteramt oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) |
| Notartermin & Grundstückskauf | Flurstücksnachweis & Flurkarte | Ja, zur exakten Identifikation von Teilflächen oder Rechten |
| Eigene Bauplanung / Zaunbau / Grenzstreit | Einfache Flurkarte / Kartenausdruck (bei Streit: Grenzfeststellung & Grenztermin) | Nein für Erstplanung (bei fehlenden Grenzsteinen ist eine amtliche Abmarkung nötig) |
Berechtigtes Interesse & Datenschutz: Wer darf Einsicht nehmen?
Beim Zugang zu den Katasterdaten unterscheidet das Vermessungs- und Geoinformationsrecht strikt zwischen Kartendaten und Eigentümerdaten:
- Liegenschaftskarte (Flurkarte ohne Eigentümer): Reine Kartenauszüge, die nur Grenzen, Flurstücke und Gebäude abbilden, sind in den meisten Bundesländern für jedermann ohne besondere Begründung frei einsehbar und bestellbar.
- Flurstücks- und Eigentümernachweis (mit Namen & Anschriften): Werden Auszüge mit namentlicher Nennung der Eigentümer oder Grundbuchdaten beantragt, muss ein berechtigtes Interesse dargelegt werden (z. B. Eigentümer, Miteigentümer, Notare, Gläubiger mit Vollstreckungstitel oder Bevollmächtigte). Ein reines Kaufinteresse an einer fremden Immobilie genügt den Datenschutzanforderungen in der Regel nicht.
Open Data vs. Amtlich beglaubigter Auszug
In vielen Bundesländern (z. B. Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Thüringen, Schleswig-Holstein) wurden Geobasisdaten für die Allgemeinheit kostenfrei als Open Data freigegeben:
- Kostenlose digitale Geoportale: Über landeseigene Geoportale (wie TIM-online in NRW oder die Geodateninfrastruktur der Bundesländer) können Bürger Flurstücke, Grenzverläufe und Luftbilder digital abrufen und als PDF herunterladen. Für private Planungen oder Vorgespräche mit Handwerkern ist dieser kostenlose Service ideal.
- Grenzen von Open Data: Unbeglaubigte Bildschirmdrucke oder PDF-Downloads aus frei zugänglichen Geoportalen tragen kein Dienstsiegel und besitzen keinen amtlichen Beglaubigungsvermerk. Für gerichtliche Auseinandersetzungen, förmliche Bauanträge oder Kreditakten von Banken werden sie in der Praxis oftmals nicht anerkannt.
Beantragung beim Katasteramt, Kosten und Drittanbieter-Fallen
Die Bestellung eines amtlichen Auszugs erfolgt direkt bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung:
- 1. Direkt beim kommunalen Katasteramt: Der Antrag kann persönlich vor Ort im Kundencenter des Vermessungs- und Katasteramts, per E-Mail oder über das offizielle Serviceportal der jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltung gestellt werden.
- 2. Amtliche Gebührensätze: Die Gebühren richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. Ein unbeglaubigter amtlicher Auszug kostet in der Regel zwischen 15,00 und 25,00 Euro, ein amtlich beglaubigter Auszug liegt meist zwischen 25,00 und 40,00 Euro.
- 3. Warnung vor kommerziellen Drittanbietern: Suchmaschinen führen häufig zu privatwirtschaftlichen Online-Dienstleistern, die Auszüge für 50 bis 80 Euro anbieten. Diese Portale besitzen keinen direkten Katasterzugriff, sondern stellen dem Bürger lediglich eine formlose Weiterleitung in Rechnung. Die eigentlichen Behördengebühren des Katasteramts kommen oft noch oben drauf. Bestellen Sie immer direkt beim amtlichen Katasteramt.
Forum Bürgerfragen
Haben Sie Fragen zur Beantragung eines Katasterauszugs, zur Identifikation von Flurstücksnummern, zu den Anforderungen Ihrer Bank oder zu Grenzstreitigkeiten mit Nachbarn? In unserem Forum Bürgerfragen können Sie sich kostenlos mit anderen Immobilieneigentümern und Bauexperten austauschen:
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Passende Ratgeber rund um Grundstücke, Bauen & Behördennachweise:
- Grenzverlauf klären: Grenzfeststellung, Grenztermin & Abmarkung beim Katasteramt.
- Gewerbe & Zuverlässigkeit: Gewerbezentralregisterauszug beantragen: Bürgerbüro & Belegarten.
- Kfz & Ordnung: Schrottauto & Roter Punkt vom Ordnungsamt: Fristen & Abschleppung.
- Bildung & Jugend: Schüler-BAföG als Vollzuschuss beim Kreisamt beantragen.
- Dokumente beglaubigen: Amtliche Beglaubigung von Dokumenten beim Bürgerbüro.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Liegenschaftskataster, das Vermessungs- und Geoinformationsrecht der Bundesländer sowie die Verwaltungspraxis der Katasterämter in Deutschland. Da Auszugsformate, Open-Data-Bereitstellungen und Gebührenordnungen dem jeweiligen Landesrecht unterliegen, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Kataster- und Vermessungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt einzuholen.

