Flurkarte und Liegenschafts­kataster anfordern: Katasteramt, amtlicher Auszug, Kosten und Geoportale

Ob beim Kauf eines Baugrundstücks, bei der Beantragung einer Baufinanzierung bei der Bank, im Vorfeld eines Bauantrags oder bei unklaren Grundstücksgrenzen mit Nachbarn: Der amtliche Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte / Liegenschaftskarte) ist eines der wichtigsten Dokumente im deutschen Grundstücks- und Immobilienrecht. Während das Grundbuch beim Amtsgericht die Eigentumsverhältnisse und Belastungen regelt, weist das Liegenschaftskataster die tatsächlichen geometrischen Grenzen, die Flurstücksnummern, die Gebäude und die Nutzungsarten eines Grundstücks nach. Geführt wird das amtliche Register vom Katasteramt (Amt für Geoinformation und Vermessung) der jeweiligen kreisfreien Stadt oder des Landkreises. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch, wann ein amtlich beglaubigter Auszug zwingend erforderlich ist, welche Daten als Open Data frei zugänglich sind und wie Sie teure Drittanbieter-Gebührenfallen vermeiden.

Aufbau des Liegenschaftskatasters: Karte vs. Buchwerk (ALKIS)

In Deutschland wird das Liegenschaftskataster im bundesweit einheitlichen Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Das Kataster gliedert sich in zwei eng miteinander verknüpfte Bestandteile:

Wann wird welcher Auszug benötigt?

Je nach Verwendungszweck stellen Behörden, Notare und Kreditinstitute unterschiedliche formelle Anforderungen:

Anlass / Rechtsgeschäft Erforderliches Dokument Amtliche Beglaubigung nötig?
Baufinanzierung & Kreditvergabe Aktueller Flurkartenauszug / Liegenschaftskarte Ja, Banken verlangen in der Regel einen amtlichen Katasterauszug
Bauantrag & Baugenehmigung Amtlicher Lageplan nach Bauprüfverordnung Ja, zwingend vom Katasteramt oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Notartermin & Grundstückskauf Flurstücksnachweis & Flurkarte Ja, zur exakten Identifikation von Teilflächen oder Rechten
Eigene Bauplanung / Zaunbau / Grenzstreit Einfache Flurkarte / Kartenausdruck (bei Streit: Grenzfeststellung & Grenztermin) Nein für Erstplanung (bei fehlenden Grenzsteinen ist eine amtliche Abmarkung nötig)

Berechtigtes Interesse & Datenschutz: Wer darf Einsicht nehmen?

Beim Zugang zu den Katasterdaten unterscheidet das Vermessungs- und Geoinformationsrecht strikt zwischen Kartendaten und Eigentümerdaten:

Open Data vs. Amtlich beglaubigter Auszug

In vielen Bundesländern (z. B. Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Thüringen, Schleswig-Holstein) wurden Geobasisdaten für die Allgemeinheit kostenfrei als Open Data freigegeben:

Beantragung beim Katasteramt, Kosten und Drittanbieter-Fallen

Die Bestellung eines amtlichen Auszugs erfolgt direkt bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung:

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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Liegenschaftskataster, das Vermessungs- und Geoinformationsrecht der Bundesländer sowie die Verwaltungspraxis der Katasterämter in Deutschland. Da Auszugsformate, Open-Data-Bereitstellungen und Gebührenordnungen dem jeweiligen Landesrecht unterliegen, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Kataster- und Vermessungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt einzuholen.

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