Grenz­feststellung, Grenz­termin und Ab­markung: Kataster­amt, Vermessungs­ingenieur, Kosten und Rechts­folgen

Beim Neubau eines Hauses, beim Errichten von Zäunen, Mauern oder Carports sowie bei anhaltenden Streitigkeiten über überhängende Pflanzen oder angebliche Überbauten taucht schnell die Frage nach dem exakten Grenzverlauf auf. Alte Grenzsteine sind im Laufe der Jahrzehnte oft verschüttet, bei Bauarbeiten zerstört oder durch Wurzelwerk versetzt worden. Eine bloße Schätzung anhand alter Zäune oder der Grenzabstände in der Flurkarte bietet keine Rechtssicherheit. Wer den millimetergenauen Grenzverlauf verbindlich klären lassen will, benötigt eine amtliche Liegenschaftsvermessung. Zuständig hierfür sind das Katasteramt (Vermessungs- und Katasterbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt) oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI). Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen einer unverbindlichen Grenzanzeige und einer förmlichen Grenzfeststellung, den Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Grenztermins, die Bedeutung der Grenzniederschrift als Verwaltungsakt sowie die anfallenden amtlichen Gebühren.

Grenzanzeige vs. Grenzfeststellung & Abmarkung

Bevor Sie einen Vermessungsauftrag erteilen, sollten Sie prüfen, welches Verfahren für Ihre Situation erforderlich ist:

Verfahrensart Bedeutung & Ablauf Rechtswirkung & Bindung
Amtliche Grenzanzeige Bestehende Grenzpunkte werden anhand der Katasterunterlagen vor Ort gesucht oder provisorisch markiert (z. B. Holzpflock, Farbmarkierung). Rein technische Auskunft; kein Verwaltungsakt, keine verbindliche Rechtswirkung für Nachbarn, kein neuer Grenzstein.
Grenzfeststellung & Abmarkung Grenzpunkte werden amtlich ermittelt, den Nachbarn im förmlichen Grenztermin vorgeführt und mit dauerhaften Grenzzeichen (Grenzstein, Bolzen) abgemarkt. Rechtsverbindlicher Verwaltungsakt: Erlangt Bestandskraft für alle beteiligten Grundstückseigentümer.

Wer darf die Vermessung durchführen?

In Deutschland dürfen hoheitliche Vermessungen an Grundstücksgrenzen nur von staatlich autorisierten Stellen vorgenommen werden:

Ablauf: Vom Antrag bis zum rechtsgültigen Grenztermin

Eine Grenzfeststellung mit Abmarkung gliedert sich in vier behördliche Schritte:

Kosten der Grenzfeststellung: Wer muss zahlen?

Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Landesgebührenordnung und staffeln sich nach dem Bodenwert des Grundstücks sowie der Anzahl der zu untersuchenden und neu abzumarkenden Grenzpunkte:

Was tun, wenn ein Nachbar nicht erscheint oder widerspricht?

In der Praxis kommt es vor, dass verfeindete Nachbarn den Grenztermin boykottieren oder die Unterschrift auf der Grenzniederschrift verweigern:

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Haben Sie Fragen zur Beauftragung eines Vermessungsingenieurs, zu Einladungen für einen anstehenden Grenztermin, zu Streitigkeiten über historische Grenzverläufe oder zur Kostenaufteilung nach § 919 BGB? In unserem Forum Bürgerfragen können Sie sich kostenlos mit anderen Immobilieneigentümern und Experten austauschen:

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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Vermessungs- und Katasterrecht der Bundesländer, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Verwaltungsverfahrensrecht in Deutschland. Da Vermessungsgebühren und landesrechtliche Verfahrensvorschriften für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) und Katasterämter landesspezifisch geregelt sind, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Katasteramt oder einem zugelassenen ÖbVI einzuholen.

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