Schiedsamt und Schlichtungs­verfahren bei Nachbar­schafts­streit: Pflicht­schlichtung, Ablauf und Kosten

Überhängende Äste, herabfallendes Laub, Lärmbelästigungen durch Wärmepumpen oder Gartengeräte, zu nah an die Grundstücksgrenze gepflanzte Hecken oder verbale Auseinandersetzungen am Gartenzaun: Streitigkeiten unter Nachbarn eskalieren häufig schnell und belasten das tägliche Zusammenleben massiv. Bevor verärgerte Grundstückseigentümer jedoch eine Zivilklage beim Amtsgericht einreichen können, schreibt das Gesetz in vielen Bundesländern eine gesetzliche Pflicht vor: die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (EGZPO). Zuständig für diese bürgernahe Streitbeilegung ist das Schiedsamt der Gemeinde bzw. die ehrenamtliche Schiedsperson (in manchen Bundesländern als Friedensrichter oder Schiedsmann bezeichnet). Dieser Ratgeber erklärt, wann der Gang zum Schiedsamt zwingend vorgeschrieben ist, wie die Schlichtungsverhandlung abläuft, welche Rechtskraft ein Schiedsvergleich besitzt und welche geringen Gebühren anfallen.

In welchen Bundesländern ist das Schiedsverfahren Pflicht?

Nach § 15a EGZPO entscheiden die Bundesländer eigenständig, ob vor dem Gang zum Amtsgericht zwingend ein Schlichtungsversuch stattfinden muss. Die Rechtslage unterscheidet sich je nach Bundesland deutlich:

Bundesland Pflichtschlichtung bei Nachbarstreit? Zuständige Schlichtungsstelle
NRW, Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Saarland Ja (Zwingende Klagevoraussetzung) Kommunales Schiedsamt / Schiedsperson der Gemeinde
Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern Ja (Gesetzliche Pflicht) Gütestellen, Schiedsstellen oder Schiedsmänner
Niedersachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Bremen, Thüringen, Sachsen Nein (Freiwillig / Fakultativ) Schiedsamt empfohlen, Direktklage beim Amtsgericht jedoch zulässig

Ablauf des Schlichtungsverfahrens Schritt für Schritt

Das Verfahren vor der Schiedsperson ist unbürokratisch, vertraulich und folgt einem festen gesetzlichen Ablauf:

Phase Maßnahme / Schritt Wirkung & Bedeutung
1. Antragstellung Schriftlicher Antrag oder persönliche Vorsprache zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsperson Angabe der Parteien, Anschriften und des konkreten Streitgegenstands / Begehrens
2. Ladung & Kostenvorschuss Schiedsperson setzt Termin fest und lädt beide Nachbarn förmlich mit Zustellungsurkunde Erscheinungspflicht für beide Parteien; unentschuldigtes Fernbleiben wird mit Ordnungsgeld geahndet
3. Mündliche Verhandlung Nicht-öffentliche Schlichtungsverhandlung (oft im Rathaus, Bürgerhaus oder Schiedsraum) Schiedsperson erörtert die Sachlage neutral; Ziel ist ein beidseitig akzeptierter Kompromiss
4. Ergebnis: Vergleich oder Bescheinigung Protokollierung einer Einigung (Vergleich) oder Ausstellung der Erfolglosigkeitsbescheinigung Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar; bei Scheitern steht der Klageweg zum Amtsgericht offen

Der Schiedsvergleich: Rechtliche Wirkung & 30 Jahre Vollstreckbarkeit

Kommt es in der Verhandlung zu einer Einigung, schließt die Schiedsperson mit den Parteien einen förmlichen Schiedsvergleich ab:

Was kostet das Schiedsverfahren?

Ein wesentlicher Vorteil gegenüber einer Klage vor Gericht sind die extrem niedrigen Kosten:

Zuständigkeit: So finden Sie die richtige Schiedsperson

Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt oder Gemeinde gewählt und vom zuständigen Amtsgerichtsdirektor ernannt und beaufsichtigt:

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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Schiedswesen, die Landesschlichtungsgesetze und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland. Da Verfahrensabläufe, Gebühren und die Pflicht zur vorgerichtlichen Streitschlichtung dem jeweiligen Landesrecht unterliegen, sind verbindliche Auskünfte direkt bei der für Ihren Wohnbezirk zuständigen Schiedsperson oder beim Amtsgericht einzuholen.

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