Baumfällgenehmigung beantragen: Die Baumschutzsatzung der Gemeinden, gesetzliche Schonzeiten und Ersatzpflanzungen

Ein großer, alter Baum im eigenen Garten spendet Schatten und ist ökologisch wertvoll. Manchmal wird er jedoch zum Sicherheitsrisiko, droht das Fundament zu beschädigen oder ist schlicht abgestorben. Wer nun voreilig zur Kettensäge greift, riskiert ein böses Erwachen im Nachhinein. In Deutschland sind Bäume streng geschützt. Neben den bundesweiten Vorgaben des Naturschutzgesetzes entscheidet jede Stadt und Gemeinde über eine eigene lokale Baumschutzsatzung, welche Bäume auf privaten Grundstücken gefällt werden dürfen und welche unter besonderem Schutz stehen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Voraussetzungen für eine Fällung gelten, wie Sie den Antrag bei der Umweltbehörde stellen und welche Schonzeiten Sie einhalten müssen.

Das Bundesnaturschutzgesetz: Die Schonzeit vom 1. März bis 30. September

Bevor Sie die lokalen Satzungen Ihrer Stadt prüfen, müssen Sie das bundesweit geltende Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beachten. Zum Schutz nistender Vögel und anderer Kleintiere gilt ein strenges, temporäres Fällverbot:

Die kommunale Baumschutzsatzung: Wann ist ein Baum geschützt?

Ob Sie für eine Fällung im erlaubten Zeitraum eine Genehmigung benötigen, regelt die lokale Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde. Da es sich um autonomes kommunales Satzungsrecht handelt, können die Vorgaben im Nachbarort völlig anders aussehen. Typische Kriterien der Städte sind:

Ablauf des Antragsverfahrens und Bußgelder

Der formlose oder über ein Online-Formular bereitgestellte Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Fälltermin beim Umweltamt, Grünflächenamt oder Ordnungsamt Ihrer Stadt eingereicht werden. Dem Antrag sollten aussagekräftige Fotos des Baumes, eine Skizze des Standorts auf dem Grundstück sowie eine kurze Begründung (z. B. Pilzbefall, morsche Äste) beigefügt werden. Die Sachbearbeiter prüfen den Fall und führen bei Bedarf eine Ortsbesichtigung durch.

Die Verwaltungsgebühr für eine Genehmigung liegt je nach Gemeinde zwischen 25 und 85 Euro. Fällt die Prüfung negativ aus, ist das Verfahren meist dennoch gebührenpflichtig. Illegale Baumfällungen ohne amtliche Genehmigung sind kein Kavaliersdelikt. Die Umweltbehörden der Kommunen verhängen bei Verstößen gegen die Baumschutzsatzung empfindliche Bußgelder, die sich je nach Alter und Seltenheit des Baumes im Bereich von mehreren tausend Euro bewegen und im Extremfall bis zu 50.000 Euro betragen können.

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Müssen Sie für die Fällarbeiten eine Straße oder den Gehweg sperren?
Wenn für die sichere Fällung eines großen Baumes ein Kran aufgestellt werden muss oder eine Gefahr für den Verkehr besteht, müssen Sie vorab gegebenenfalls eine offizielle Straßensperrung, ein Halteverbot und eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Welche Fristen Sie beim Ordnungsamt oder Landkreis für Halteverbote einhalten müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Halteverbotszone beantragen: Fristen & Schilder.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Naturschutzrecht und das kommunale Satzungsrecht in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Existenz einer Baumschutzsatzung, die exakten Schutzkriterien, Schonzeitenbefreiungen und Gebührensätze ausschließlich auf kommunaler Ebene durch Ihre Stadt oder Gemeinde geregelt werden, sind rechtsverbindliche Details direkt bei Ihrer zuständigen Umweltbehörde vor Ort einzuholen.

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