Gewerbe­zentral­register­auszug beantragen: Bürgerbüro, Belegart 1 vs. Belegart 9 und Tilgungs­fristen

Wer ein überwachungspflichtiges Gewerbe anmeldet, eine Gaststättenkonzession beantragt, eine Maklererlaubnis nach § 34c GewO anstrebt oder an öffentlichen Vergabeverfahren teilnimmt, muss seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit nachweisen. Neben dem klassischen Führungszeugnis fordern Behörden und Auftraggeber hierfür den Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR). Das Register wird zentral beim Bundesamt für Justiz (BfJ) geführt, der Antrag wird jedoch meist vor Ort im kommunalen Bürgerbüro oder Gewerbeamt gestellt. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede zwischen Privatauskunft (Belegart 1) und Behördenauskunft (Belegart 9), ab welcher Bußgeldhöhe Verstöße eingetragen werden, wann Einträge gelöscht werden und wie Sie den Nachweis schnell und rechtssicher erhalten.

Was ist das Gewerbezentralregister und was steht drin?

Das Gewerbezentralregister ist kein Verzeichnis aller Gewerbetreibenden, sondern ein amtliches Register über Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften. Eingetragen werden rechtskräftige Entscheidungen nach § 149 der Gewerbeordnung (GewO):

Belegart 1 vs. Belegart 9: Welcher Auszug wird benötigt?

Wie beim behördlichen Führungszeugnis unterscheidet das Gesetz strikt zwischen zwei Verwendungszwecken:

Kriterium Belegart 1 (Eigenverwendung / Privat) Belegart 9 (Behördenauskunft)
Empfänger Wird direkt an Ihre Privat- oder Firmenanschrift gesendet Wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die anfordernde Behörde geschickt
Verwendungszweck Eigene Einsichtnahme, private Auftraggeber oder Geschäftspartner Gewerbeerlaubnisse, Gaststättenkonzessionen, Maklererlaubnis, Waffenbesitz
Notwendige Angaben Eigene Anschrift und Identitätsnachweis Genaue Anschrift der Behörde, Aktenzeichen & Verwendungszweck
Gebühr 13,00 Euro bundeseinheitlich 13,00 Euro bundeseinheitlich

Natürliche Personen vs. Juristische Personen (GmbH, UG, AG)

Der Antragsweg unterscheidet sich danach, wer die Auskunft beantragt:

Drei Wege zur Antragstellung: Bürgerbüro, Post und Online

Der Antrag auf Erteilung eines Auszugs kann über verschiedene Kanäle gestellt werden:

Löschfristen: Wann werden Einträge wieder getilgt?

Eintragungen verbleiben nicht unbegrenzt im Register. Das Gesetz sieht feste Tilgungsfristen nach § 153 GewO vor:

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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Gewerbezentralregister nach der Gewerbeordnung (GewO) und die Verwaltungspraxis des Bundesamts für Justiz (BfJ). Da Vorgaben zu geforderten Belegarten und erforderlichen Nachweisen von den jeweils anfordernden Fachbehörden bestimmt werden, sollten Zweifelsfragen direkt mit der antragstellenden Behörde oder einem Rechtsanwalt geklärt werden.

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