Polizeiliches Führungszeugnis beantragen: Kosten, Arten und der Ablauf bei der Gemeinde
Ob für den neuen Arbeitgeber, die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis (wie dem Taxischein): Sehr häufig wird im Lebenslauf ein aktuelles Führungszeugnis verlangt. Offiziell wird diese Bescheinigung über registrierte Vorstrafen vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Der erste Weg für Bürger führt im Alltag jedoch fast immer in das örtliche Bürgerbüro der Stadt oder Gemeinde. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche verschiedenen Arten von Führungszeugnissen es gibt, welche Unterlagen Sie für die Beantragung benötigen, wie hoch die Gebühren sind und wie Sie den Antrag sogar bequem von zu Hause aus stellen können.
Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?
Bevor Sie den Antrag abschicken, müssen Sie genau wissen, welche Variante Ihr zukünftiger Arbeitgeber oder die anfordernde Stelle verlangt. Es wird zwischen vier Haupttypen unterschieden:
- Einfaches Führungszeugnis: Der Klassiker für private Arbeitgeber. Es listet rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen auf, die eine bestimmte Strafhöhe überschreiten. Kleinere Erstvergehen tauchen hier meist nicht auf.
- Erweitertes Führungszeugnis: Wird zwingend benötigt, wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten (z. B. in Schulen, Kitas oder Sportvereinen). Es enthält auch Delikte im Bereich des Jugendschutzes oder Sexualstraftaten, die im einfachen Zeugnis nicht stünden.
- Behördliches Führungszeugnis: Dieses wird direkt an die anfordernde Behörde (z. B. für eine Gewerbe-Konzession oder Waffenbesitzkarte) geschickt. Sie müssen bei der Beantragung den genauen Verwendungszweck und die Anschrift der Empfängerbehörde angeben.
- Europäisches Führungszeugnis: Für Personen, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen. Es enthält auch Einträge aus dem Strafregister des jeweiligen Heimatlandes.
Unterlagen, Gebühren und Bearbeitungszeit im Bürgerbüro
Wenn Sie den Antrag persönlich im Rathaus stellen möchten, müssen Sie im Regelfall an Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass: Zur eindeutigen Identifikation Ihrer Person.
- Schriftliche Aufforderung: Für ein erweitertes Führungszeugnis müssen Sie dem Bürgerbüro zwingend eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers oder Vereins vorlegen, aus der hervorgeht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die erweiterte Variante vorliegen.
Die Gebühr für die Ausstellung beträgt bundesweit einheitlich 13,00 Euro (beim europäischen Führungszeugnis 17,00 Euro). Die Bearbeitungszeit in der Bundesdruckerei bzw. beim Bundesamt für Justiz liegt im Normalfall bei etwa eins bis zwei Wochen. Das europäische Führungszeugnis kann aufgrund des zwischenstaatlichen Abgleichs bis zu sechs Wochen dauern.
Wenn Sie das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit (z. B. im gemeinnützigen Sportverein) benötigen, können Sie von der Gebühr befreit werden. Hierzu müssen Sie beim Bürgerbüro eine entsprechende Bestätigung des Vereins vorlegen, die die ehrenamtliche Beschäftigung nachweist. Auch Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe können unter Vorlage des aktuellen Bescheids oft eine Befreiung beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Führungszeugnis Ehrenamt.
Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten, nutzen Sie ausschließlich das offizielle Portal des Bundesamts für Justiz (mit dem neuen Personalausweis und aktivierter eID). Im Internet tummeln sich zahlreiche Abzock-Seiten mit Werbeanzeigen wie "Führungszeugnis sofort online beantragen". Dort zahlen Sie meist 5 bis 7 Euro nur für eine wertlose PDF-Anleitung, erhalten aber kein echtes Dokument! Wie Sie Ihren Personalausweis für offizielle Online-Dienste vorbereiten, erfahren Sie im Ratgeber Personalausweis beantragen: Unterlagen & Online-Ausweis.
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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung über das Bundeszentralregistergesetz und die behördliche Praxis in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Terminvergabe und die Services vor Ort in den lokalen Bürgerämtern variieren können, sind rechtsverbindliche Details direkt bei der zuständigen Verwaltung Ihres Wohnortes einzuholen.

