Personalausweis beantragen: Dokumente, Kosten und Fristen im Bürgerbüro
Ein Blick auf das Ablaufdatum des Personalausweises sorgt im Alltag oft für plötzliche Hektik. Ist das Dokument erst einmal abgelaufen, drohen bei Kontrollen oder Reisen nicht nur Bußgelder, sondern auch Probleme bei alltäglichen Rechtsgeschäften. Da der Personalausweis im Gegensatz zum Reisepass in Deutschland der allgemeinen Ausweispflicht unterliegt, muss rechtzeitig ein neues Dokument beantragt werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie zum Bürgeramt mitbringen müssen, wie hoch die Gebühren aktuell sind und wie Sie die praktische Online-Ausweisfunktion aktivieren.
Welche Unterlagen müssen zum Bürgeramt mitgebracht werden?
Da Sie für die Beantragung aufgrund der Identitätsprüfung und der Erfassung von Fingerabdrücken zwingend persönlich im Bürgerbüro erscheinen müssen, sollten Sie beim Termin folgende Dokumente bereithalten:
- Das alte Ausweisdokument: Ihr bisheriger Personalausweis (auch wenn er bereits abgelaufen ist) oder Ihr Reisepass.
- Aktuelles biometrisches Passbild: Das Foto darf in der Regel nicht älter als sechs Monate sein und muss den strengen biometrischen Vorgaben der Bundesdruckerei entsprechen (kein Lächeln, neutraler Hintergrund). Viele Bürgerämter bieten mittlerweile auch digitale Fototerminals direkt vor Ort an.
- Geburts- oder Heiratsurkunde: Zur Sicherheit und zum Abgleich der Daten im Melderegister verlangen viele Kommunen die Vorlage der Geburtsurkunde (bei Ledigen) oder der Eheurkunde (bei Verheirateten oder Geschiedenen) im Original.
Gebühren und Gültigkeit im Überblick
Die Kosten für den Personalausweis sind bundesweit einheitlich geregelt, unterscheiden sich jedoch nach dem Alter des Antragstellers am Tag der Beantragung:
- Antragsteller ab 24 Jahren: Die Gebühr beträgt 37,00 Euro. Das Dokument ist maximal 10 Jahre gültig.
- Antragsteller unter 24 Jahren: Die Gebühr beträgt 22,80 Euro. Das Dokument ist maximal 6 Jahre gültig.
- Vorläufiger Personalausweis: Wenn Sie sofort ein gültiges Dokument benötigen, stellt das Amt gegen eine Gebühr von 10,00 Euro einen vorläufigen Ausweis aus, der direkt mitgenommen werden kann (Gültigkeit maximal 3 Monate).
Die Online-Ausweisfunktion (eID) nutzen
Jeder neu ausgestellte Personalausweis verfügt über einen integrierten Chip mit der sogenannten Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich im Internet im Kontakt mit Behörden oder privaten Dienstleistern (wie Banken oder Mobilfunkanbietern) sicher digital ausweisen. Nach der Fertigstellung des Ausweises erhalten Sie von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief nach Hause, mit dem Sie die Funktion aktivieren und nutzen können.
Da der Personalausweis zentral in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, beträgt die Lieferzeit im Regelfall zwei bis vier Wochen. In der Hauptreisezeit vor den Sommerferien kann es auch länger dauern. Planen Sie Ihren Behördentermin daher mindestens einen Monat vor Ablauf des alten Dokuments ein.
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Alle Gesetzänderungen zur EUDI-Wallet, der digitalen Passfoto-Pflicht und den neuen Bürgeramt-Regeln lesen Sie im Ratgeber Digitaler Personalausweis auf dem Smartphone: EUDI-Wallet & Regeln.
Sollte Ihr Ausweis nicht einfach nur abgelaufen, sondern verloren gegangen oder gestohlen worden sein, müssen Sie unverzüglich handeln, um Identitätsdiebstahl zu verhindern. Wie Sie die Online-Funktion sperren und den Verlust dem Bürgerbüro melden, erfahren Sie in unserem Ratgeber Personalausweis verloren.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und Aufklärung über das Meldewesen in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da Gebühren, Passbild-Services vor Ort und Terminvergaben lokal abweichen können, sind verbindliche Auskünfte direkt über Ihr zuständiges Bürgerbüro einzuholen.

