Personalausweis verloren oder gestohlen? Die vollständige Notfall-Checkliste
Der Verlust des Personalausweises löst bei den meisten Betroffenen erst einmal Hektik aus. Neben dem reinen organisatorischen Aufwand für die Wiederbeschaffung birgt ein verlorenes Ausweisdokument heute jedoch handfeste digitale Risiken. Durch die integrierte Online-Ausweisfunktion (eID) können Kriminelle im schlimmsten Fall versuchen, Ihre Identität im Netz zu übernehmen, Konten zu eröffnen oder Verträge abzuschließen. Daher gilt: Bewahren Sie Ruhe und arbeiten Sie die folgenden Schritte zügig und konsequent ab.
Sofortmaßnahmen: Was Sie jetzt tun müssen
Sobald Sie sicher sind, dass der Ausweis nicht nur in der Wohnung verlegt wurde, müssen Sie unverzüglich aktiv werden. Die Priorität liegt hierbei ganz klar auf dem Schutz vor Missbrauch.
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Schritt 1: eID-Onlinefunktion sperren lassen
Haben Sie die elektronische Identifikationsfunktion (den sogenannten Online-Ausweis) eingeschaltet, sollten Sie diese sofort sperren. Dadurch wird verhindert, dass unbefugte Personen sich auf Portalen oder bei Behörden digital als Sie ausgeben.
Wählen Sie hierzu die gebührenfreie Sperr-Hotline: 116 116 (aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz erreichbar, aus dem Ausland mit der Ländervorwahl +49 116 116). Die Hotline ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzt. Halten Sie für den Anruf Ihr persönliches Sperrkennwort bereit. Dieses finden Sie in dem PIN-Brief, den Sie damals bei der Ausgabe des Ausweises von der Bundesdruckerei erhalten haben. -
Schritt 2: Verlust bei der Meldebehörde anzeigen
In Deutschland gilt eine gesetzliche Ausweispflicht. Daher sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich bei Ihrer zuständigen Behörde (Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt Ihres Wohnortes) zu melden.
Wenn Sie die Online-Funktion bereits über die Notrufnummer 116 116 gesperrt haben, müssen Sie die Behörde dennoch separat informieren, damit das Dokument im System offiziell als verloren oder gestohlen registriert wird. Die Meldebehörde veranlasst daraufhin automatisch einen Eintrag im polizeilichen Sachfahndungsregister. -
Schritt 3: Bei Diebstahlsverdacht Anzeige erstatten
Vermuten Sie eine Straftat, weil Ihnen die Brieftasche oder Handtasche entwendet wurde? Dann reicht der Gang zum Bürgerbüro nicht aus. Sie sollten umgehend eine Diebstahlsanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle (oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes) aufgeben.
Die polizeiliche Anzeigenbestätigung ist ein wichtiges Dokument: Sollten Kriminelle mit Ihrem Ausweis bereits Einkäufe oder Betrügereien begangen haben, dient diese Bestätigung als rechtlicher Nachweis, dass Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Besitz des Dokumentes waren. Die Polizei informiert die Meldebehörde übrigens direkt über den Diebstahl, Sie müssen den neuen Ausweis allerdings trotzdem selbst im Bürgerbüro beantragen.
Ersatz beschaffen: Neubeantragung und Gebühren
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises müssen Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen, da vor Ort Ihre Fingerabdrücke eingescannt werden. Bringen Sie zum Termin ein aktuelles biometrisches Passbild sowie ein alternatives Identitätsdokument (z. B. Ihren Reisepass oder Ihre Geburts-/Heiratsurkunde) mit.
| Leistung / Dokumentenart | Kosten / Gebühr | Gültigkeitsdauer |
|---|---|---|
| Neuer Personalausweis (Antragsteller ab 24 Jahren) | 37,00 Euro | 10 Jahre |
| Neuer Personalausweis (Antragsteller unter 24 Jahren) | 22,80 Euro | 6 Jahre |
| Vorläufiger Personalausweis (Sofortausstellung) | 10,00 Euro | Maximal 3 Monate |
| Nachträgliches Einschalten der eID-Funktion | Kostenlos | - |
Was tun, wenn Sie sofort ein Ausweisdokument benötigen?
Die Produktion des regulären Personalausweises in der Bundesdruckerei nimmt in der Regel zwei bis vier Wochen in Anspruch. Wenn Sie kurzfristig verreisen müssen oder sich gegenüber einer Bank oder Behörde sofort ausweisen müssen, fragen Sie im Bürgerbüro nach einem vorläufigen Personalausweis. Dieser wird Ihnen vom Sachbearbeiter direkt vor Ort ausgedruckt und versiegelt. Er ist sofort gültig, verliert seine Gültigkeit jedoch nach spätestens drei Monaten und wird bei der Abholung des echten Ausweises wieder eingezogen.
Sonderfall: Personalausweis im Ausland verloren
Besonders unangenehm ist der Verlust auf Reisen außerhalb Deutschlands. Wenn Ihnen das Dokument im Urlaub abhandenkommt, gehen Sie wie folgt vor:
- Sperren Sie die Online-Funktion unverzüglich über die Telefonnummer +49 116 116.
- Suchen Sie die lokale Polizeidienststelle auf und lassen Sie sich eine schriftliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige ausstellen (wichtig für die Rückreise und den Rückflug).
- Kontaktieren Sie die nächste deutsche Botschaft oder das nächste Generalkonsulat. Dort stellt man Ihnen nach Überprüfung Ihrer Identität einen sogenannten „Reiseausweis als Passersatz“ aus. Dieses Dokument ist ausschließlich für die direkte Rückreise nach Deutschland gültig.
Taucht der verloren geglaubte Ausweis in einer alten Jackentasche oder im Auto plötzlich wieder auf, dürfen Sie ihn auf keinen Fall einfach wieder benutzen, sofern Sie den Verlust bereits der Behörde gemeldet haben. Sobald das Bürgerbüro den Verlust im System einträgt, wird der Ausweis in den internationalen Sachfahndungsdatenbanken (Inpol, Schengen-Informationssystem SIS, Interpol) als gestohlen/verloren gemeldet.
Selbst wenn die deutsche Behörde den Ausweis nach Ihrem Fund im lokalen System wieder als "aktiv" einträgt, dauert der Abgleich mit internationalen Systemen oft Monate oder schlägt völlig fehl. Wer mit einem solchen Ausweis eine Grenze (besonders außerhalb des Schengen-Raums, z.B. bei der Einreise in die USA oder UK) überschreitet, riskiert eine vorübergehende Festnahme wegen des Verdachts auf Dokumentenfälschung. Bringen Sie den aufgetauchten Ausweis stattdessen zum Bürgerbüro, damit er dort fachgerecht entwertet werden kann.
Forum Bürgerfragen
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Wenn Ihr Personalausweis nicht verloren gegangen, sondern lediglich abgelaufen ist und Sie sich über Gebühren, Gültigkeiten und notwendige Urkunden informieren wollen, lesen Sie unseren Leitfaden Personalausweis beantragen: Unterlagen, Gebühren & Fristen.
Disclaimer: Die in diesem Ratgeber bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine behördliche oder rechtliche Beratung. Da sich kommunale Gebühren oder Abläufe kurzfristig ändern können, wird keine Gewähr für die absolute Aktualität übernommen. Bitte informieren Sie sich im Ernstfall direkt auf den offiziellen Serviceportalen Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.

