Erweitertes Führungszeugnis fürs Ehrenamt: Leitfaden zur Beantragung im Bürgerbüro und zur gesetzlichen Gebührenbefreiung

Das ehrenamtliche Engagement ist das Fundament des gesellschaftlichen Zusammenlebens in unseren Städten und Gemeinden. Ob als Jugendtrainer im Sportverein, Betreuer bei Ferienfreizeiten oder in der freiwilligen Feuerwehr – Millionen Menschen schenken ihre Freizeit dem Gemeinwohl. Zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen verlangen die Dachverbände und Kommunen jedoch zunehmend die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG). Für die freiwilligen Helfer bedeutet dies im ersten Moment bürokratischen Aufwand. Doch der Gesetzgeber sieht für das Ehrenamt eine wichtige Erleichterung vor: Die Beantragung kann vollkommen kostenfrei erfolgen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Gebührenbefreiung im Bürgerbüro erhalten und welche Unterlagen Ihr Verein ausstellen muss.

Der feine Unterschied: Warum ein erweitertes Führungszeugnis?

Im Gegensatz zum einfachen Führungszeugnis, das man beispielsweise für den normalen Arbeitgeber benötigt, enthält das erweiterte Führungszeugnis auch spezifische Einträge im geringfügigen Strafbereich, die insbesondere den Kinder- und Jugendschutz betreffen (z. B. Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verletzung der Fürsorgepflicht oder Misshandlung von Schutzbefohlenen). Die Pflicht zur Vorlage wird vom Jugendamt der Kommune mit den lokalen Vereinen über Vereinbarungen nach § 72a SGB VIII geregelt.

Die Vereinsbescheinigung: Der Schlüssel zur Gebührenbefreiung

Regulär erhebt das Bundesamt für Justiz (BfJ) für die Ausstellung eines Führungszeugnisses eine bundeseinheitliche Gebühr von 13 Euro. Wer das Dokument jedoch für eine gemeinnützige, ehrenamtliche Tätigkeit benötigt, ist von dieser Zahlung befreit. Damit der Sachbearbeiter im städtischen Bürgerbüro die Befreiung im System hinterlegen kann, müssen Sie zwingend eine schriftliche Bestätigung des Vereins im Original vorlegen. Diese Bescheinigung muss folgende Punkte enthalten:

Wichtig: Reichen Sie den Antrag im Rathaus ohne dieses Dokument ein, müssen Sie die 13 Euro vor Ort bezahlen. Eine nachträgliche Erstattung der Gebühr durch das Bürgeramt oder das Bundesamt für Justiz ist rechtlich ausgeschlossen.

Ablauf des Antragsverfahrens im Bürgerbüro

Der Antrag muss persönlich beim Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes gestellt werden. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte (selbst mit schriftlicher Vollmacht) ist aufgrund der strengen Identitätsprüfung gesetzlich nicht erlaubt. Bringen Sie zum Termin Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die oben genannte Vereinsbescheinigung mit. Der Sachbearbeiter erfasst die Daten digital und leitet den Antrag direkt an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Nach einer Bearbeitungszeit von rund **zwei bis drei Wochen** wird das fertige Führungszeugnis per Post direkt zu Ihnen nach Hause geschickt, sodass Sie es im Anschluss Ihrem Vereinsvorstand vorlegen können.

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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) und die kommunale Vergabepraxis in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Terminvergabeverfahren der Bürgerbüros und die Kooperationsverträge zwischen lokalen Jugendämtern und Vereinen regional variieren können, sind verbindliche Details direkt bei Ihrer zuständigen Stadtverwaltung oder Ihrem Vereinsvorstand einzuholen.

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