Altlasten­auskunft und Altlasten­kataster beantragen: Untere Boden­schutz­behörde, Umwelt­amt, Haftung nach BBodSchG und Kosten

Vor dem Kauf eines Baugrundstücks, eines Resthofs, eines Gewerbeobjekts oder im Rahmen einer umfassenden Baufinanzierung verlangen Banken und Notare neben dem Grundbuchauszug und der Flurkarte zunehmend ein weiteres Dokument: die amtliche Auskunft aus dem Altlastenkataster (Bodenbelastungskataster). Was viele Immobilienkäufer nicht wissen: Verunreinigungen des Erdreichs oder des Grundwassers (z. B. durch frühere Tankstellen, Chemische Reinigungen, Schlossereien, Deponien oder Trümmerschutt) haften nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) unmittelbar am Grundstück. Der Erwerber haftet als sogenannter Zustandsstörer für behördlich angeordnete Untersuchungs- und Sanierungskosten – selbst dann, wenn er die Kontamination weder verursacht noch davon gewusst hat. Geführt wird das amtliche Verzeichnis von der Unteren Bodenschutzbehörde (Umweltamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Dieser Ratgeber erklärt die vier Stufen des Altlastenkatasters, wie Käufer und Eigentümer die amtliche Auskunft formgerecht beantragen, wann ein berechtigtes Interesse nachzuweisen ist, welche Gebühren anfallen und wie Sie sich vor Sanierungsrisiken in Millionenhöhe schützen.

Kategorien im Altlastenkataster: Die vier behördlichen Verdachtsstufen

Das Altlastenkataster der Bodenschutzbehörde erfasst Grundstücke nach bundeseinheitlichen Kriterien des BBodSchG in vier Zustandsklassen:

Kategorie Bedeutung & Sachverhalt Rechtliche Konsequenz für Eigentümer
Altablagerung (Stillgelegte Deponie) Frühere Müllkippen, Schuttkuhlen, industrielle Abraumhalden oder Verfüllungen mit Schlacken und Bauschutt. Gefahr von Bodengasen (Methan), Sickerwasser und Setzungen; strenge bauliche Auflagen bei Aushub.
Altstandort (Gewerbliche Vornutzung) Ehemalige Standorte von Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Galvaniken, Gaswerken, Gerbereien oder Druckereien. Verdacht auf Schadstoffeinträge (z. B. Mineralölkohlenwasserstoffe MKW, leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe LCKW, PAK, Schwermetalle).
Altlastenverdächtige Fläche Es liegen konkrete Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen vor; eine abschließende Untersuchung steht noch aus. Behörde kann historische Erkundungen oder orientierende Boden- und Grundwasserbeprobungen anordnen.
Bestätigte & sanierte Altlast Gefahr für Grundwasser oder Menschen nachgewiesen; Sanierung (z. B. Bodenaustausch, Bodenluftabsaugung) läuft oder ist abgeschlossen. Nach erfolgreicher Sanierung und Entlassung aus dem Kataster erhält das Grundstück einen Abschlussvermerk (Unbedenklichkeit).

Die harte Haftungsfalle nach § 4 BBodSchG: Wer muss zahlen?

Das Bodenschutzrecht unterscheidet strikt zwischen zwei Haftungsgruppen:

Antragstellung beim Umweltamt: Berechtigtes Interesse & Vollmacht

Weil eine Altlastenauskunft gravierende Auswirkungen auf den Marktwert und die Beleihbarkeit einer Immobilie hat, unterliegt das Kataster strengen Datenschutzbestimmungen:

Gebühren & Kosten für den Katasterauszug

Die Gebühren für eine schriftliche Auskunft aus dem Altlastenkataster richten sich nach den Verwaltungskostenordnungen der jeweiligen Landkreise und Bundesländer:

Kein Katastereintrag: Bedeutet das 100 % Sicherheit?

Ein sogenanntes Negativattest des Umweltamts bescheinigt lediglich, dass der Behörde zum Zeitpunkt der Anfrage keine Tatsachen über Bodenverunreinigungen bekannt sind. Es ist keine Garantie für Schadstofffreiheit:

Forum Bürgerfragen

Haben Sie Fragen zur Beantragung einer Altlastenauskunft bei Ihrer Kreisverwaltung, zu Schadstoffverdachtsfällen bei Gewerbegrundstücken, zur Haftungsübernahme im Kaufvertrag oder zu den Kosten von Bodengutachten? In unserem Forum Bürgerfragen können Sie sich kostenlos mit anderen Immobilieneigentümern, Bauherren und Geotechnik-Experten austauschen:

Frage im Forum stellen

Kostenlos & ohne Anmeldung möglich

Passende Ratgeber rund um Grundstücke, Kataster & Bauamt:

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sowie die behördliche Praxis der Unteren Bodenschutzbehörden und Umweltämter in Deutschland. Sie stellen keine juristische oder gutachterliche Beratung dar. Da Auskunftssatzungen und Gebührenordnungen auf kommunaler und Landesebene geregelt sind, sind verbindliche Auskünfte direkt beim zuständigen Umweltamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt einzuholen.

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst