Baugenehmigung beantragen: Der Weg durch die Bauaufsichtsbehörde, Bauvorlageberechtigung, Fristen und anfallende Gebühren

Der Bau des eigenen Hauses, die Errichtung eines Anbaus oder die Umgestaltung einer Immobilie ist für Bauherren ein aufregendes Projekt. Bevor jedoch die ersten Bagger rollen dürfen, steht in Deutschland im Regelfall die zwingende Hürde des öffentlichen Baurechts an. Über das Baugenehmigungsverfahren prüft die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) der Stadt oder Kreisverwaltung, ob das geplante Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Dazu zählen neben den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und dem jeweiligen Bebauungsplan auch die Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung (LBO), des Nachbarrechts sowie des Brandschutzes. Wer ohne die erforderliche Genehmigung baut, riskiert behördliche Baustopps, empfindliche Bußgelder und im schlimmsten Fall den teuren Rückbau. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, wann Sie eine Baugenehmigung benötigen, welche Unterlagen einzureichen sind und welche Kosten auf Sie zukommen.

Genehmigungspflichtig, Kenntnisgabeverfahren oder verfahrensfrei?

Nicht jedes Bauvorhaben erfordert das vollumfängliche Genehmigungsverfahren. Die Landesbauordnungen der Bundesländer unterscheiden grundsätzlich drei Kategorien von Bauvorhaben:

Wer darf den Bauantrag einreichen? Die Bauvorlageberechtigung

Ein zentraler Punkt im Baurecht: Bauherren dürfen einen Bauantrag im Regelfall nicht selbst verfassen oder eigenständig beim Bauamt einreichen. Das Gesetz schreibt für die Erstellung der Bauvorlagen zwingend eine sogenannte Bauvorlageberechtigung vor.

Klassische Bauvorlageberechtigte sind eingetragene Architekten sowie Ingenieure der Ingenieurkammern. Sie übernehmen die Entwurfsplanung, fertigen die Bauzeichnungen an und zeichnen als Entwurfsverfasser verantwortlich. Folgende Unterlagen gehören standardmäßig zu einem vollständigen Bauantrag:

Dauer der Bearbeitung und anfallende Baugebühren

Nach dem Eingang der Unterlagen prüft die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit und beteiligt Angrenzungsbehörden (wie die Denkmalschutzbehörde, das Umweltamt oder die Feuerwehr) sowie die Nachbarn. Die Bearbeitungszeit variiert regional stark und liegt je nach Auslastung der Behörde und Komplexität des Projekts meist zwischen zwei und sechs Monaten. Viele Bundesländer bieten mittlerweile den digitalen Bauantrag (virtuelles Bauamt) an, was die Bearbeitungszeiten verkürzt.

Die Gebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung werden über die Baugebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Die Baugenehmigungsgebühr berechnet sich in der Regel prozentual nach den veranschlagten Rohbaukosten oder dem umbauten Raum des Gebäudes. Im Durchschnitt belaufen sich die amtlichen Gebühren auf etwa 0,5 bis 1,0 Prozent der gesamten Bausumme. Eine Baugenehmigung ist nach ihrer Erteilung zeitlich befristet (meist drei Jahre) und erlischt, wenn innerhalb dieser Frist nicht mit dem Bau begonnen wird.

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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Baugesetzbuch (BauGB) und die Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer in Deutschland. Sie stellen keine Rechts- oder Bauberatung dar. Da die verfahrensfreien Grenzen, die Einreichungswege und die exakten Baugebühren ausschließlich über das Landesrecht Ihres Bundeslandes sowie die Satzungen Ihrer Kommunalverwaltung geregelt werden, sind verbindliche Details direkt bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde Ihres Wohnortes oder Baugrundstücks einzuholen.

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