Hausanschluss bei Stadtwerken und Netzbetreibern beantragen: Mehrspartenhauseinführung, Baukostenzuschuss (BKZ), Kosten und Ablauf beim Neubau

Ob beim Neubau eines Einfamilienhauses, bei der Sanierung eines Altbaus oder bei der Umrüstung auf eine moderne Wärmepumpe: Die betriebssichere Anbindung einer Immobilie an die kommunale Infrastruktur gehört zu den zentralen Schritten eines Bauvorhabens. Für die Verlegung und Erstellung der Hausanschlüsse für Strom, Trinkwasser, Erdgas, Fernwärme sowie Glasfaser sind in Deutschland die örtlichen Stadtwerke bzw. die jeweiligen Verteilnetzbetreiber (VNB) zuständig. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Pflichten der Netzbetreiber und Anschlussnehmer regeln bundesweit die entsprechenden Niederspannungs-, Niederdruck- und Wasserversorgungsverordnungen (NAV, NDAV, AVBWasserV). Wer den Antrag auf Erstellung der Anschlüsse zu spät stellt oder die Vorgaben zur Hauseinführung nicht einhält, riskiert teure Bauverzögerungen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, wie das Antragsverfahren abläuft, welche Rolle die Mehrspartenhauseinführung (MSH) spielt und wie sich die Gesamtkosten aus Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüssen zusammensetzen.

Der richtige Zeitpunkt und erforderliche Bauunterlagen

Der Antrag auf Herstellung der Hausanschlüsse sollte möglichst frühzeitig gestellt werden – idealerweise direkt nach Erteilung der Baugenehmigung, mindestens jedoch 12 bis 16 Wochen vor dem geplanten Baubeginn. So können die Tiefbauarbeiten der Stadtwerke koordinierte Leitungsgräben nutzen.

Folgende Unterlagen fordert der Netzbetreiber für das Netzanschlussportal oder den schriftlichen Antrag:

Standard bei Neubauten: Die Mehrspartenhauseinführung (MSH)

Moderne Wohngebäude müssen nach DIN 18533 gas- und wasserdicht gegen das Erdreich abgedichtet werden. Netzbetreiber und Stadtwerke schreiben bei Neubauten daher fast durchgängig den Einbau einer zertifizierten Mehrspartenhauseinführung (MSH) vor. Über ein einziges kompaktes Bauteil werden Strom, Wasser, Gas und Telekommunikation/Glasfaser platzsparend und normgerecht durch die Bodenplatte oder Kellerwand ins Gebäude geführt. Die Bereitstellung der Schalungsteile erfolgt meist vor dem Gießen der Bodenplatte durch die Baufirma oder die Stadtwerke.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Kosten für die Herstellung der Anschlüsse variieren je nach Leitungslänge, Bodenklasse und Region. Die Gesamtrechnung der Stadtwerke gliedert sich im Wesentlichen in zwei Hauptposten:

Wichtiger Spartipp für Bauherren: Wer die Tiefbauarbeiten auf dem eigenen Grundstück (Eigenleistung im Bereich ab der Grundstücksgrenze bis zur Hauseinführung) nach Vorgaben des Netzbetreibers selbst übernimmt, kann die Anschlusskosten spürbar reduzieren.

Forum Bürgerfragen

Haben Sie Fragen? In unserem Forum Bürgerfragen können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:

Frage im Forum stellen

Kostenlos & ohne Anmeldung möglich

Benötigen Sie für die Bauphase bereits Strom und Wasser vor Ort?
Vor der eigentlichen Hausanschlussmontage muss beim Versorger oft ein temporärer Baustrom- und Bauwasseranschluss beantragt werden. Wie Sie hierzu eine Sondernutzung öffentlicher Flächen nutzen können, lesen Sie im Ratgeber Sondernutzungserlaubnis beantragen: Straßen, Gehwege & Gebühren.

Möchten Sie als Hauseigentümer auch bei den jährlichen Abwassergebühren sparen?
Wer seinen Garten mit Leitungswasser gießt, kann über einen Zwischenzähler eine Abwasserbefreiung beantragen. Alle Details lesen Sie im Ratgeber Gartenwasserzähler anmelden: Abwassergebühren sparen & Einbauregeln.

Planen Sie im Zuge des Netzanschlusses auch die Montage einer Ladesäule für Elektroautos?
Private Ladeeinrichtungen müssen beim Verteilnetzbetreiber angemeldet oder ab 12 kW genehmigt werden. Alle Vorschriften lesen Sie im Ratgeber Wallbox anmelden & genehmigen: Regeln bei Stadtwerken & Netzbetreibern.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss (NAV, NDAV, AVBWasserV) sowie die Praxis kommunaler Netzbetreiber und Stadtwerke in Deutschland. Sie stellen keine technische oder rechtliche Beratung dar. Da die spezifischen Technischen Anschlussbedingungen (TAB), Mehrsparten-Vorgaben und Gebührensätze autonom durch Ihren örtlichen Netzbetreiber geregelt werden, sind verbindliche Auskünfte direkt bei den zuständigen Stadtwerken Ihres Bauortes einzuholen.

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst