Gartenwasserzähler beim Abwasserbetrieb anmelden: Abwassergebühren sparen, Einbauvorschriften, Eichfristen und Zählerstandsübermittlung
Hauseigentümer und Gartenbesitzer verbrauchen im Frühjahr und Sommer erhebliche Mengen Trinkwasser für das Gießen von Rasen, Blumenbeeten und Gemüsepflanzen oder das Befüllen von Pools. Normalerweise berechnen die Kommunen und Stadtwerke die Abwassergebühr 1:1 auf Basis des frisch bezogenen Trinkwassers. Da das Gartenwasser jedoch auf dem eigenen Grundstück versickert oder verdunstet und somit nicht in die öffentliche Kanalisation gelangt, besteht nach den Entwässerungssatzungen der Städte und Gemeinden die Möglichkeit einer Abwasserbefreiung. Über einen fest installierten, verplombten Gartenwasserzähler (Zwischenzähler) wird die im Garten genutzte Wassermenge exakt gemessen und bei der jährlichen Abwasserabrechnung durch die Stadtkasse beziehungsweise den Abwasserbetrieb abgezogen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Einbauvorschriften gelten, ab wann sich die Anschaffung lohnt und wie Sie die Zählerstände fristgerecht melden.
Voraussetzungen und Einbauvorschriften der Kommunen
Damit der Abwasserbetrieb den Zwischenzähler offiziell anerkennt, müssen bei der Installation klare Vorgaben eingehalten werden:
- Geforderter Eichstatus: Es dürfen nur geeichte Wasserzähler verwendet werden. Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) beträgt die Eichfrist für Kaltwasserzähler in Deutschland 6 Jahre. Nach Ablauf der Frist muss der Zähler ausgetauscht oder neu geeicht werden.
- Feste Installation ohne Stecksysteme: Ein einfacher Aufschraubzähler für den Gartenwasserhahn wird von den meisten Kommunen nicht akzeptiert. Der Zähler muss fest in die Rohrleitung eingebaut sein (oft frostsicher im Keller an der Außenwandleitung oder in einem Schacht).
- Keine Rückleitung in die Kanalisation: Über den Gartenwasseranschluss darf ausschließlich Wasser entnommen werden, das auf dem Grundstück versickert. Das Befüllen von mobilen Pools ist meist erlaubt, das Ablassen des Poolwassers in die Kanalisation über den Gartenanschluss hingegen unzulässig.
- Fachbetriebspflicht vs. Eigeneinbau: Einige Entwässerungssatzungen verlangen den Einbau durch ein eingetragenes Sanitär-Installationsunternehmen, während andere Kommunen den Selbsteinbau erlauben, solange eine Abnahme oder Verplombung durch den Abwasserbetrieb erfolgt.
Lohnt sich der Gartenwasserzähler? Wirtschaftlichkeitsrechnung
Da Abwassergebühren in Deutschland je nach Kommune meist zwischen 2,00 Euro und 5,00 Euro pro Kubikmeter (1.000 Liter) liegen, lässt sich das Einsparpotenzial leicht berechnen. Den Kosten für die Anschaffung des Zählers (ca. 25 bis 50 Euro), eventuellen Anmelde- oder Verplombungsgebühren des Abwasserbetriebs (ca. 15 bis 40 Euro) und den Installationskosten steht die jährliche Abwasserersparnis gegenüber. Bei einem durchschnittlichen Gartenwasserverbrauch von 30 bis 50 Kubikmetern pro Saison hat sich die Investition meist bereits im ersten oder zweiten Jahr komplett amortisiert.
Anmeldung und Zählerstandsmeldung beim Amt
Nach der Montage muss der Zähler formell beim zuständigen Abwasserbetrieb oder Steueramt der Gemeinde angemeldet werden. Hierfür reichen Eigentümer das Anmeldeformular zusammen mit dem Einbaudatum, der Zählernummer, dem Anfangszählerstand und ggf. einem Foto der Verplombung ein. Die Zählerstandsmeldung für die Jahresabrechnung erfolgt dann jeweils zum Jahresende zusammen mit der Ablesung des Hauptwasserzählers.
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Alle Vorschriften zur Funktionsprüfung, Kamerabefahrung und Sanierung defekter Rohre finden Sie im Ratgeber Dichtigkeitsprüfung & Kanalsanierung: Regeln der Abwasserbetriebe.
Wie die Behälteranmeldung und Gebührenberechnung bei den kommunalen Entsorgungsbetrieben abläuft, lesen Sie in unserem Ratgeber Mülltonne anmelden: Abfallgebühren & Behältergrößen der Kommunen.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Abwassersatzungen der Städte und Gemeinden in Deutschland. Sie stellen keine Rechts- oder Sanitärberatung dar. Da Mindestabzugsmengen, Eich-Nachweise, Verplombungspflichten und Gebührensätze autonom durch die kommunalen Abwasserbetriebe geregelt werden, sind verbindliche Auskünfte direkt bei der zuständigen Stadtentwässerung Ihres Wohnortes einzuholen.

