Wallbox bei Stadtwerken und Netzbetreibern anmelden und genehmigen lassen: Anmeldepflicht, Steuerung nach § 14a EnWG, Netzentgelt-Rabatte und Voraussetzungen

Mit der Zunahme von Elektrofahrzeugen entscheiden sich immer mehr Eigenheimbesitzer, Mieter und Wohnungseigentümer für die Installation einer eigenen Ladestation (Wallbox) auf dem privaten Stellplatz oder in der Garage. Was viele Verbraucher beim Kauf einer Ladeeinrichtung jedoch unterschätzen: Eine Wallbox darf nicht einfach ohne Einbindung des örtlichen Energieversorgers montiert und in Betrieb genommen werden. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie den Niederspannungsanschlussverordnungen (NAV) besteht für Ladeeinrichtungen eine strikte Anmeldepflicht beim Verteilnetzbetreiber (VNB) beziehungsweise den zuständigen Stadtwerken. Ladeleistungen ab 12 kW erfordern vor der Installation sogar eine formelle Genehmigung des Netzbetreibers. Zudem gelten seit der Neuregelung des § 14a EnWG verbindliche Vorgaben zur Steuerbarkeit von Ladeeinrichtungen, die Verbrauchern im Gegenzug spürbare Rabatte bei den Netzentgelten sichern. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, wie die Anmeldung abläuft, welche Fristen gelten und was Sie bei der technischen Installation beachten müssen.

Anmeldepflicht vs. Genehmigungspflicht: Wo liegt der Unterschied?

Der Gesetzgeber unterscheidet je nach maximaler Ladeleistung der Ladeeinrichtung zwischen zwei Verfahrensschritten beim Stromnetzbetreiber:

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Seit dem 1. Januar 2024 gelten für neu installierte Wallboxen mit einer Ladeleistung über 4,2 kW neue Regeln der Bundesnetzagentur nach § 14a EnWG. Diese Einrichtungen werden als steuerbare Verbrauchseinrichtungen eingestuft:

Ablauf der Anmeldung und Fachbetriebspflicht

Die Anmeldung einer Wallbox kann in der Regel nicht durch den Laien allein vorgenommen werden. Da Eingriffe in den Zählerschrank erforderlich sind, schreiben die Netzbetreiber die Mitwirkung eines im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektro-Fachbetriebs vor:

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Planen Sie die Installation von Ladesäulen auf einem Firmenparkplatz oder Betriebsgelände?
Für gewerbliche Fuhrparks gelten besondere Regeln zu Lastmanagement, Eichrecht und Netzanschluss. Alle Informationen finden Sie im Ratgeber Wallbox Gewerbe & Firmenparkplatz: Regeln bei Stadtwerken & Netzbetreibern.

Reicht die Leistung Ihres bestehenden Stromanschlusses für die Wallbox nicht aus?
Wenn für eine 22-kW-Wallbox oder mehrere Ladeplätze eine Verstärkung des Hausanschlusses erforderlich wird, müssen Sie diese beim Netzbetreiber beantragen. Alle Details lesen Sie im Ratgeber Hausanschluss beantragen: Regeln & Kosten bei den Stadtwerken.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie die Festlegungen der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG in Deutschland. Sie stellen keine technische oder rechtliche Beratung dar. Da die spezifischen Technischen Anschlussbedingungen (TAB), Meldportale und Netzentgelt-Rabatte autonom durch Ihren örtlichen Verteilnetzbetreiber geregelt werden, sind verbindliche Details direkt bei den zuständigen Stadtwerken Ihres Wohnortes einzuholen.

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