Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen: Genehmigungspflicht nach Landesbauordnung, Bauvorlageberechtigung, Stellplatznachweis und Kosten

Eine Dachgeschosswohnung im Altbau einrichten, ein ehemaliges Ladengeschäft als Anwaltskanzlei oder Gastronomie nutzen oder die Garage zur gewerblichen Werkstatt umfunktionieren: Immobilienbesitzer und Gewerbetreibende stehen bei solchen Vorhaben schnell vor baurechtlichen Fragen. Sobald Räumlichkeiten anders genutzt werden sollen als in der ursprünglichen Baugenehmigung festgelegt, liegt rechtlich eine Nutzungsänderung vor. Nach den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer ist die Umnutzung grundsätzlich genehmigungspflichtig, selbst wenn gar keine baulichen Veränderungen an den Wänden oder der Fassade vorgenommen werden. Wer eine Nutzungsänderung ohne amtliche Genehmigung durchführt, riskiert behördliche Stilllegungsverfügungen, Bußgelder und den Verlust des Versicherungsschutzes. Zuständig für die Antragsprüfung ist die Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) der Gemeinde oder des Landkreises. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, wann ein formeller Bauantrag erforderlich ist, welche Rolle der Bebauungsplan spielt und welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Wann ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?

Eine Nutzungsänderung ist immer dann genehmigungspflichtig, wenn an die neue Nutzung nach dem öffentlichen Baurecht andere oder strengere Anforderungen gestellt werden als an die bisherige Nutzung. Das Bauamt prüft dabei folgende zentrale Aspekte:

Einreichung und Pflicht zur Bauvorlageberechtigung

Da der Antrag auf Nutzungsänderung rechtlich als vereinfachtes Bauantragsverfahren gewertet wird, kann der Eigentümer die Unterlagen im Regelfall nicht selbst einreichen. Die Bauordnungen schreiben vor, dass der Antrag von einer bauvorlageberechtigten Person (Architekt oder Bauingenieur) verfasst und unterzeichnet werden muss.

Folgende Dokumente fordert das Bauamt für den Antrag auf Nutzungsänderung:

Bearbeitungsdauer und Gebühren beim Bauamt

Die Bearbeitungszeit im Bauamt liegt im Regelfall zwischen vier Wochen und drei Monaten. Die Gebühren für die Genehmigung einer Nutzungsänderung richten sich nach der Baugebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. Sie werden meist nach dem Rohbauwert oder als Prozentsatz der Herstellungskosten berechnet beziehungsweise nach festen Rahmensätzen erhoben (oft zwischen 100 und 500 Euro für reine Umnutzungen ohne größere Umbauten).

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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über die Landesbauordnungen (LBO) und das Baugesetzbuch (BauGB) in Deutschland. Sie stellen keine Bau- oder Rechtsberatung dar. Da die rechtlichen Vorgaben, Stellplatzsatzungen sowie die Gebührensätze autonom durch Ihre Bauaufsichtsbehörde und Landesgesetzgebung geregelt werden, sind verbindliche Auskünfte direkt beim zuständigen Bauamt Ihres Grundstücksortes einzuholen.

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