Urlaub bei Kündigung im öffentlichen Dienst – Anspruch & Urlaubsabgeltung

Endet ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Renteneintritt, stellt sich regelmäßig die Frage: Was passiert mit dem verbleibenden Erholungsurlaub?

Urlaub bei Kündigung auf einen Blick:
  • Grundsatz: Erholungsurlaub ist vor Rang der Auszahlung während der Kündigungsfrist in Natur zu nehmen und vom Arbeitgeber zu gewähren.
  • Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG): Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z. B. wegen Krankheit oder Zeitmangel) nicht mehr genommen werden, muss er finanziell abgegolten werden.
  • Freistellung: Eine Anrechnung von Resturlaub während der Kündigungsfrist ist nur bei einer unwiderruflichen Freistellung wirksam.

Berechnung des Urlaubsanspruchs beim Ausscheiden

Wie viel Urlaub Ihnen im Jahr des Ausscheidens zusteht, hängt vom Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab:

1. Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte (bis 30. Juni)

Scheiden Beschäftigte bis zum 30. Juni aus, steht ihnen nach § 5 BUrlG für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu (anteiliger Urlaubsanspruch).

2. Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte (ab 1. Juli)

Besteht das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate und endet erst nach dem 30. Juni, erwerben Beschäftigte nach dem Bundesurlaubsgesetz den vollen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche). Für den darüber hinausgehenden übergesetzlichen Tarifurlaub nach § 26 TVöD / TV-L kann im Tarifvertrag eine zwölftelungsgenaue Regelung gelten.

Urlaubsabgeltung – Wenn Urlaub ausbezahlt werden muss

Ist die Inanspruchnahme des Urlaubs bis zum Ausstiegstermin aus betrieblichen Gründen oder wegen Arbeitsunfähigkeit nicht mehr möglich, entsteht nach § 7 Abs. 4 BUrlG ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung.

Der Abgeltungsbetrag berechnet sich auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Praxisfragen zu Urlaub & Kündigung im öffentlichen Dienst

Kann der Arbeitgeber mich im gekündigten Verhältnis in Urlaub schicken?

Ja. Der Arbeitgeber kann den noch offenen Resturlaub während der Kündigungsfrist festlegen, sofern keine dringenden betrieblichen Belange oder vorrangigen Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter entgegenstehen.

Was passiert mit Resturlaub bei Krankheit bis zum Kündigungstermin?

Sind Beschäftigte bis zum Ende der Kündigungsfrist durchgehend arbeitsunfähig krank, kann der Erholungsurlaub nicht mehr genommen werden. Der Anspruch verfällt jedoch nicht, sondern wandelt sich automatisch in einen finanziellen Abgeltungsanspruch um. Details zur Übertragung finden Sie unter Resturlaub im öffentlichen Dienst.

Gilt die Urlaubsabgeltung auch für Beamtinnen und Beamte?

Grundsätzlich sieht das Beamtenrecht den Verbrauch von Urlaub während des aktiven Dienstes vor. Tritt ein Beamter jedoch wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand ein, besteht nach der Rechtsprechung des EuGH ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung des europarechtlichen Mindesturlaubs (4 Wochen pro Jahr). Weitere Infos unter Erholungsurlaub für Beamte.

Reicht eine einfache Freistellung aus, um Urlaub anzurechnen?

Nein. Wird ein Mitarbeiter nach einer Kündigung freigestellt, wird der Urlaubsanspruch nur dann getilgt, wenn der Arbeitgeber die Freistellung ausdrücklich und unwiderruflich erklärt und dazu hinweist, dass damit der Resturlaub abgegolten wird.

Forum öffentlicher Dienst: Fragen zu Kündigung & Resturlaub

Haben Sie Fragen zur Urlaubsberechnung beim Ausscheiden, zur Auszahlung oder zum Aufhebungsvertrag? In unseren Foren öffentlicher Dienst können Sie sich kostenlos und anonym austauschen:

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