Grund­stücks­teilung und Teilungs­vermessung: Kataster­amt, Bau­ordnungs­amt, § 19 BauGB, Kosten und Notar­vertrag

Ein großes Gartengrundstück in zweiter Reihe abtrennen, ein Bauparzelle für die Kinder schaffen oder ein vererbtes Grundstück unter Geschwistern aufteilen: Die Grundstücksteilung (Realteilung) ist eines der lukrativsten, aber auch bürokratisch anspruchsvollsten Vorhaben im Immobilien- und Kommunalrecht. Wer ein Grundstück in zwei oder mehrere eigenständige Flurstücke aufteilen möchte, muss ein mehrstufiges Verwaltungsverfahren durchlaufen, an dem das Vermessungs- und Katasteramt, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI), das städtische Bauordnungsamt, der Notar und das Grundbuchamt beim Amtsgericht beteiligt sind. Obwohl die formelle Teilungsgenehmigung im Baugesetzbuch (BauGB) für unbebaute Grundstücke weitgehend abgeschafft wurde, stellt § 19 BauGB in Verbindung mit den Landesbauordnungen (LBO) strenge materielle Anforderungen: Durch die Teilung dürfen auf den Rest- und Neubaugrundstücken keine baurechtswidrigen Zustände (wie das Abschneiden von Erschließungswegen, das Unterschreiten von Abstandsflächen oder das Zerschneiden von Brandschutzabständen) entstehen. Dieser Ratgeber erklärt den vollständigen Ablauf von der Grenzermittlung über die Zerlegungsvermessung und Fortführungsnachweise bis hin zur Auflassung und Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Der Ablauf der Grundstücksteilung in fünf Phasen

Eine rechtswirksame Realteilung gliedert sich in eine feste chronologische Kette behördlicher und notarieller Schritte:

Phase Verfahrensschritt & Zuständigkeit Beteiligte Behörde / Akteur Ergebnis & Dokument
1. Vorprüfung Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit prüfen (§ 19 BauGB) Bauordnungsamt / Stadtplanungsamt Bauvorbescheid / Schriftliche Unbedenklichkeitsbestätigung
2. Vermessung Örtliche Teilungsvermessung (Grenzfeststellung & neue Grenzzeichen) ÖbVI oder Katasteramt Grenztermin mit Grenzniederschrift & Abmarkung
3. Fortführung Eintragung der neuen Flurstücke in das amtliche Liegenschaftskataster Vermessungs- und Katasteramt Fortführungsnachweis (FN) mit neuen Flurstücksnummern
4. Notarvertrag Beurkundung von Grundstückskaufvertrag, Schenkung oder Teilungserklärung Notariat Notarielle Urkunde inkl. Auflassung & Baulasterklärungen
5. Grundbuch Bildung neuer Grundbuchblätter und Eigentumsumschreibung Amtsgericht (Grundbuchamt) Neuer Grundbuchauszug mit eigenständigen Flurstücken

Materielles Baurecht nach § 19 BauGB & Landesbauordnung

Auch wenn für viele Teilungen keine Genehmigung mehr erteilt werden muss, haftet der Eigentümer für die Einhaltung des Baurechts:

Teilungsvermessung vor Ort: Grenztermin & Abmarkung

Um aus einem bestehenden Flurstück zwei neue Parzellen zu bilden, ist eine hoheitliche Vermessung zwingend vorgeschrieben:

Kosten & Gebühren: Womit Eigentümer rechnen müssen

Die Gesamtkosten einer Grundstücksteilung setzen sich aus mehreren gesetzlich festgelegten Gebührentatbeständen zusammen:

Teilungserklärung nach WEG vs. Echte Realteilung

Eigentümer verwechseln häufig die echte Grundstücksteilung mit der wohnungseigentumsrechtlichen Aufteilung:

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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Baugesetzbuch (BauGB), die Vermessungs- und Katastergesetze sowie die Landesbauordnungen (LBO) der deutschen Bundesländer. Sie stellen keine rechtliche oder notarielle Beratung dar. Da Teilungsbestimmungen, Vermessungsgebühren und Bebauungsplanfestsetzungen ortsspezifisch variieren, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Katasteramt, dem Bauordnungsamt oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) einzuholen.

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