Kommunale Wärme­planung: Wärme­plan der Stadt einsehen, Fern­wärme, 65-Prozent-EE-Pflicht nach GEG und Anschluss­zwang

Der verpflichtende Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme stellt Millionen Eigenheimbesitzer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) vor weitreichende finanzielle und technische Entscheidungen. Dreh- und Angelpunkt für den individuellen Heizungstausch ist die kommunale Wärmeplanung nach dem bundesweiten Wärmeplanungsgesetz (WPG). Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) koppelt die Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien (65%-EE) zu nutzen, in Bestandsgebäuden direkt an die Vorlage des behördlichen Wärmeplans der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Eigentümer stehen vor der zentralen Frage: Plant die Kommune in der eigenen Straße ein Fernwärmenetz oder ein Wasserstoffnetz, oder muss auf eigene Kosten eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder Hybridanlage installiert werden? Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Fristen für Groß- und Kleinstädte, wo Bürger den Wärmeplan im Rathaus oder Geoportal einsehen können, wie die Ausweisung von Eignungsgebieten funktioniert und was beim kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang gilt.

Gesetzliche Fristen nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle deutschen Bundesländer und Kommunen zur flächendeckenden Erstellung strategischer Wärmepläne. Die Fristen sind nach Gemeindegröße gestaffelt:

Gemeindegröße / Einwohnerzahl Gesetzliche Frist für den Wärmeplan Verknüpfung mit dem GEG (65%-EE-Pflicht)
Großstädte (über 100.000 Einwohner) 30. Juni 2026 Gilt ab Bekanntgabe des Wärmeplans (spätestens ab 01.07.2026) bei neu eingebauten Heizungen.
Städte & Gemeinden (bis 100.000 Einwohner) 30. Juni 2028 Gilt ab Bekanntgabe des Wärmeplans (spätestens ab 01.07.2028) bei neu eingebauten Heizungen.
Vorzeitige kommunale Beschlüsse Sofort nach Ratsbeschluss Entscheidet sich eine Stadt früher für ein Ausbaugebiet, greift die 65%-Pflicht bereits vor Fristablauf.

Die vier Zonen im kommunalen Wärmeplan: Was bedeutet das für Eigentümer?

Der städtische Wärmeplan teilt das gesamte Stadtgebiet in vier voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein:

Wo und wie können Bürger den Wärmeplan einsehen?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein öffentlicher, transparenter Planungsprozess der Stadtverwaltung:

Anschluss- und Benutzungszwang der Kommune (§ 109 GEG)

Errichtet eine Kommune oder ein kommunales Stadtwerk ein neues Wärmenetz, stellt sich für Hauseigentümer die Frage nach der Wahlfreiheit:

Was tun bei defekter Heizung während der Übergangszeit?

Geht eine alte Öl- oder Gasheizung kaputt, bevor die Kommune ihren Wärmeplan beschlossen hat, geraten Eigentümer nicht in eine rechtliche Sackgasse:

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Haben Sie Fragen zum Stand der Wärmeplanung in Ihrer Stadt, zu Fristen bei einem anstehenden Heizungstausch, zur Befreiung vom Fernwärmezwang oder zum Vergleich zwischen Wärmepumpe und Nahwärmenetz? In unserem Forum Bürgerfragen können Sie sich kostenlos mit anderen Immobilieneigentümern, Handwerkern und Verwaltungsexperten austauschen:

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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die kommunale Praxis der Stadtplanungsämter und Stadtwerke in Deutschland. Da kommunale Wärmepläne, Nahwärmesatzungen und Anschlusszwänge ortsspezifisch durch die jeweiligen Stadt- und Gemeinderäte beschlossen werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Planungsamt oder Energieversorger einzuholen.

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