Einbürgerung beantragen: Voraussetzungen nach dem StAG, doppelte Staatsbürgerschaft und Ablauf bei der Behörde
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist für viele Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten und integriert sind, ein bedeutender Schritt für die volle rechtliche und politische Gleichstellung. Mit der grundlegenden Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wurden die Hürden für die Anspruchseinbürgerung modernisiert: Die erforderlichen Voraufenthaltszeiten wurden deutlich verkürzt und die Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsbürgerschaft) ist nun generell zugelassen, sodass die bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr aufgegeben werden muss. Dennoch knüpft das Gesetz die Einbürgerung an klare Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, eigenständige Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Kriterien, den Ablauf bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Einbürgerungsamt) der Stadt oder Kreisverwaltung, notwendige Unterlagen und anfallende Gebühren.
Gesetzliche Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG)
Ein rechtlicher Anspruch auf Einbürgerung besteht, wenn Antragsteller folgende Kernvoraussetzungen nachweisen:
- Rechtmäßiger Voraufenthalt: Der gewöhnliche und rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland muss grundsätzlich seit mindestens 5 Jahren bestehen (zuvor 8 Jahre).
- Turboregelung bei besonderen Integrationsleistungen: Bei herausragenden schulischen, berufsqualifizierenden oder beruflichen Leistungen, ehrenamtlichem Engagement oder dem Nachweis des Sprachzertifikats C1 kann die Frist auf bis zu 3 Jahre verkürzt werden.
- Aufenthaltsrechtlicher Status: Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts (z. B. Niederlassungserlaubnis, EU-Daueraufenthalt) oder einer auf Dauer angelegten befristeten Aufenthaltserlaubnis (ausgeschlossen sind z. B. Visa zum Zweck des Studiums oder reine Duldungen).
- Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts: Der Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige muss grundsätzlich ohne Bezug von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) bestritten werden. Gesetzliche Ausnahmen gelten unter anderem für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer.
- Sprachkenntnisse & Einbürgerungstest: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (bestandener Test „Leben in Deutschland“ bzw. Einbürgerungstest oder deutscher Schulabschluss).
- Straffreiheit: Es dürfen keine Verurteilungen wegen schwerer Straftaten vorliegen. Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten auf Bewährung sind in der Regel unschädlich. Antisemitische, rassistische oder menschenverachtende Handlungen schließen die Einbürgerung ausnahmslos aus.
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung: Schriftliche und mündliche Loyalitätserklärung zum Grundgesetz und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands.
Regelaufenthalt vs. Beschleunigte Einbürgerung im Überblick
Die Fristen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gliedern sich in folgende Stufen:
↔ Tabelle seitlich wischen für alle Details
| Verfahren / Fallgruppe | Mindestaufenthalt | Zusätzliche Anforderungen |
|---|---|---|
| Reguläre Anspruchseinbürgerung | 5 Jahre | B1-Sprachzertifikat, Einbürgerungstest, gesicherter Lebensunterhalt |
| Besondere Integrationsleistungen | 3 Jahre | C1-Sprachnachweis, herausragende Berufs-/Schulleistungen oder intensives Ehrenamt |
| Ehegatten deutscher Staatsangehöriger | 3 Jahre (bei 2 Jahren Ehe) | Gemeinsamer ehelicher Haushalt in Deutschland, B1-Sprachnachweis |
| Gastarbeiter-Generation | 5 Jahre | Verzicht auf schriftlichen Test; mündliche Verständigung im Alltag genügt |
Wegfall des Optionszwangs & Mehrstaatigkeit
Ein zentraler Meilenstein im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht betrifft die Mehrstaatigkeit:
- Generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft: Die bisherige Pflicht, vor der Einbürgerung die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben (§ 12 StAG a. F.), ist vollständig entfallen. Neubürger können ihren ausländischen Pass behalten, sofern das Herkunftsland die Mehrstaatigkeit ebenfalls erlaubt.
- Geburtserwerb für Kinder ausländischer Eltern: In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Ablauf des Einbürgerungsverfahrens beim Einbürgerungsamt
Das Antragsverfahren gliedert sich von der Erstberatung bis zur Aushändigung der Urkunde in mehrere Etappen:
- 1. Erstberatung & Antragsunterlagen: Kontaktaufnahme mit der Staatsangehörigkeitsbehörde (im Rathaus oder Landratsamt). Viele Kommunen bieten Vorab-Checks oder digitale Online-Antragsportale an.
- 2. Einreichung der Nachweise: Vollständig ausgefülltes Antragsformular, gültiger Nationalpass, Geburtsurkunde (ggf. mit Apostille und beglaubigter Übersetzung), Aufenthaltstitel, Mietvertrag, Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, Rentenversicherungsverlauf, Sprachzertifikat B1 und Einbürgerungstest.
- 3. Sicherheits- und Behördenprüfung: Die Behörde holt Stellungnahmen von Sicherheitsbehörden (z. B. Verfassungsschutz), dem Bundeszentralregister und der Ausländerbehörde ein.
- 4. Festakt & Aushändigung der Urkunde: Nach erfolgreicher Prüfung legen Sie das feierliche Bekenntnis ab. Mit der Übergabe der Einbürgerungsurkunde werden Sie deutscher Staatsbürger. Anschließend können Sie im Bürgerbüro den deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen.
Kosten und Bearbeitungszeiten bei der Kommune
Die Gebühren für das Einbürgerungsverfahren sind bundesweit einheitlich im Staatsangehörigkeitsgesetz festgeschrieben:
- Reguläre Gebühr für Erwachsene: 255,00 Euro pro Person.
- Miteinzubürgernde minderjährige Kinder: 51,00 Euro je Kind (wenn sie zusammen mit den Eltern eingebürgert werden). Werden Minderjährige ohne Eltern eingebürgert, fällt die volle Gebühr von 255,00 Euro an.
- Zusatzkosten: Gebühren für den Einbürgerungstest (ca. 25 Euro), Sprachprüfungen B1/C1 (ca. 120 bis 180 Euro) sowie amtliche Übersetzungen ausländischer Personenstandsurkunden.
- Bearbeitungsdauer: Aufgrund der sehr hohen Antragszahlen liegt die Bearbeitungszeit je nach Stadt oder Landkreis aktuell meist zwischen 6 und 18 Monaten.
Forum Bürgerfragen
Haben Sie Fragen zur Anerkennung von Vordienst- und Aufenthaltszeiten, zu den Voraussetzungen für die 3-Jahres-Frist, zur Einkommensberechnung oder zum Antrag bei der Staatsangehörigkeitsbehörde? In unserem Forum Bürgerfragen können Sie sich kostenlos mit anderen Antragstellern und Experten austauschen:
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- Identitätsnachweis: Digitaler Personalausweis & Online-Ausweisfunktion (eID).
- Urkunden übersetzen & beglaubigen: Amtliche Beglaubigung von Dokumenten beim Bürgerbüro.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und die Verwaltungspraxis der Staatsangehörigkeitsbehörden in Deutschland. Da Einbürgerungsverfahren stets einzelfallbezogene Prüfungen der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung darstellen und landesspezifische Verwaltungsvorschriften gelten, sind verbindliche Auskünfte direkt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Einbürgerungsbehörde einzuholen.

