Einbürgerung beantragen: Voraus­setzungen nach dem StAG, doppelte Staats­bürgerschaft und Ablauf bei der Behörde

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist für viele Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten und integriert sind, ein bedeutender Schritt für die volle rechtliche und politische Gleichstellung. Mit der grundlegenden Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wurden die Hürden für die Anspruchseinbürgerung modernisiert: Die erforderlichen Voraufenthaltszeiten wurden deutlich verkürzt und die Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsbürgerschaft) ist nun generell zugelassen, sodass die bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr aufgegeben werden muss. Dennoch knüpft das Gesetz die Einbürgerung an klare Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, eigenständige Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Kriterien, den Ablauf bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Einbürgerungsamt) der Stadt oder Kreisverwaltung, notwendige Unterlagen und anfallende Gebühren.

Gesetzliche Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG)

Ein rechtlicher Anspruch auf Einbürgerung besteht, wenn Antragsteller folgende Kernvoraussetzungen nachweisen:

Regelaufenthalt vs. Beschleunigte Einbürgerung im Überblick

Die Fristen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gliedern sich in folgende Stufen:

Verfahren / Fallgruppe Mindestaufenthalt Zusätzliche Anforderungen
Reguläre Anspruchseinbürgerung 5 Jahre B1-Sprachzertifikat, Einbürgerungstest, gesicherter Lebensunterhalt
Besondere Integrationsleistungen 3 Jahre C1-Sprachnachweis, herausragende Berufs-/Schulleistungen oder intensives Ehrenamt
Ehegatten deutscher Staatsangehöriger 3 Jahre (bei 2 Jahren Ehe) Gemeinsamer ehelicher Haushalt in Deutschland, B1-Sprachnachweis
Gastarbeiter-Generation 5 Jahre Verzicht auf schriftlichen Test; mündliche Verständigung im Alltag genügt

Wegfall des Optionszwangs & Mehrstaatigkeit

Ein zentraler Meilenstein im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht betrifft die Mehrstaatigkeit:

Ablauf des Einbürgerungsverfahrens beim Einbürgerungsamt

Das Antragsverfahren gliedert sich von der Erstberatung bis zur Aushändigung der Urkunde in mehrere Etappen:

Kosten und Bearbeitungszeiten bei der Kommune

Die Gebühren für das Einbürgerungsverfahren sind bundesweit einheitlich im Staatsangehörigkeitsgesetz festgeschrieben:

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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und die Verwaltungspraxis der Staatsangehörigkeitsbehörden in Deutschland. Da Einbürgerungsverfahren stets einzelfallbezogene Prüfungen der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung darstellen und landesspezifische Verwaltungsvorschriften gelten, sind verbindliche Auskünfte direkt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Einbürgerungsbehörde einzuholen.

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