Zweitwohnsitz anmelden: Gesetzliche Fristen, notwendige Unterlagen im Bürgerbüro und der Ablauf beim Einwohnermeldeamt
Ob für das Studium in einer fernen Universitätsstadt, die neue Arbeitsstelle als Wochenendpendler oder die regelmäßige Nutzung einer Ferienwohnung: Wer neben seiner Hauptwohnung eine weitere Unterkunft in Deutschland bezieht, muss dies den Behörden mitteilen. Das Bundesmeldegesetz schreibt unmissverständlich vor, dass jede eigenständige Nebenwohnung offiziell registriert werden muss. Die Abwicklung dieses Behördengangs erfolgt über das lokale Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt der Stadt, in der sich die neue Unterkunft befindet. Im Gegensatz zur Anmeldung des Hauptwohnsitzes gelten bei einer Nebenwohnung spezifische melderechtliche Vorschriften bezüglich der Datenübermittlung und der Dokumentenprüfung im Rathaus. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich die gesetzlichen Spielregeln, Fristen und Voraussetzungen vor Ort.
Hauptwohnung vs. Nebenwohnung: Wie entscheidet das Meldeamt?
Der Gesetzgeber überlässt die Einstufung, welche Wohnung die Haupt- und welche die Nebenwohnung ist, nicht dem persönlichen Geschmack des Bürgers. Das Bundesmeldegesetz eine eindeutige, objektive Definition vor:
Die Hauptwohnung ist immer die vorwiegend genutzte Wohnung des Einwohners. Bei Berufspendlern ist dies im Regelfall der Ort, an dem sich der Lebensmittelpunkt und die Familie befinden, selbst wenn man dort weniger Tage pro Woche verbringt als am Arbeitsort. Bei Alleinstehenden entscheidet schlicht die zeitliche Komponente: Die Unterkunft, in der Sie sich statistisch an mehr Tagen im Jahr aufhalten, muss zwingend als Hauptwohnsitz registriert sein. Jede zusätzliche, weitere Wohnung gilt rechtlich als Nebenwohnung und muss als Zweitwohnsitz angemeldet werden.
Gesetzliche Anmeldefristen und notwendige Dokumente
Für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes gilt eine bundeseinheitliche, strikte gesetzliche Frist: Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug in die neue Nebenwohnung beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Eine Missachtung dieser Frist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Für das Verfahren im Rathaus müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Identitätsnachweis: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen. Die Adresse im Ausweis wird bei einer Nebenwohnung übrigens nicht geändert oder überklebt, da dort immer nur der Hauptwohnsitz abgedruckt ist.
- Die Wohnsitz-Anmeldung: Das offizielle Meldeformular der jeweiligen Stadtverwaltung, welches vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
- Die Wohnungsgeberbestätigung: Das wichtigste Dokument. Der Vermieter beziehungsweise Eigentümer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Einzug innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu bestätigen. Ein normaler Mietvertrag reicht dem Amt als Nachweis nicht aus. Mehr zur Wohnungsgeberbestätigung
Die reine Anmeldung des Wohnsitzes im Bürgerbüro ist für Sie vollkommen gebührenfrei. Viele Städte und Gemeinden fordern im Anschluss jedoch eine jährliche Kommunalabgabe für Nebenwohnungen. Alles über die Berechnung der Steuer, Ausnahmen für Pendler und Befreiungen lesen Sie in unserem Spezial-Ratgeber Zweitwohnungsteuer: Satzungen & Kosten der Kommunen.
Meldepflichten und die digitale Antragstellung
Der Meldevorgang wird im Regelfall durch eine persönliche Vorsprache im zuständigen Bürgeramt abgewickelt, bei der die Unterlagen direkt geprüft und die Daten im Melderegister erfasst werden. Eine Abmeldung bei der vorherigen Gemeinde ist für die Nebenwohnung nicht erforderlich, da die Ämter die Datenänderungen vollautomatisch über das bundesweite Bundesmeldedatenübermittlungssystem austauschen. Einige moderne Kommunen bieten die Anmeldung der Nebenwohnung mittlerweile auch als vollständig digitalen Online-Dienst über das städtische Serviceportal an. Hierfür benötigen Bürger den Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), um sich rechtssicher im Bürgerkonto zu identifizieren und die Wohnungsgeberbestätigung als Datei hochzuladen.
Forum Bürgerfragen
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Wenn Sie nicht nur eine zusätzliche Unterkunft beziehen, sondern dauerhaft in eine neue Stadt umziehen, handelt es sich um eine reguläre Wohnsitz-Ummeldung des Hauptwohnsitzes. Welche abweichenden Pflichten und Fristen hierbei gelten, erfahren Sie in unserem Ratgeber Wohnsitz ummelden: Fristen & Unterlagen.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Bundesmeldegesetz (BMG) und die behördliche Verwaltungspraxis in Deutschland. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Da die Antragsformulare, die Terminvergabeverfahren und die digitalen Online-Antragswege ausschließlich lokal über die Satzungen und technischen Systeme Ihrer Stadt geregelt werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Bürgeramt Ihres Wohnortes einzuholen.

