Schwerbehindertenausweis beantragen: Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen richtig durchsetzen

Chronische Krankheiten oder dauerhafte körperliche und psychische Einschränkungen belasten den Alltag von Millionen Menschen. Um Nachteile im Berufsleben und im gesellschaftlichen Alltag auszugleichen, stellt der Staat auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis aus. Doch der Weg dorthin gilt als bürokratischer Kraftakt. Die rechtlichen Hürden bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) sind hoch, und die Einstufung durch die Behörden weicht oft von den Erwartungen der Betroffenen ab. Wer die notwendigen medizinischen Nachweise nicht präzise einreicht oder Fristen verpasst, riskiert eine Ablehnung. Dieser Ratgeber führt Sie verständlich durch das gesamte Feststellungsverfahren.

Ab wann gilt man als schwerbehindert? Der GdB erklärt

Der Grad der Behinderung (GdB) ist die Maßeinheit für die Auswirkung einer Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Er wird in Zehnerschritten von 10 bis 100 bemessen:

Die Bedeutung der Merkzeichen auf dem Ausweis

Neben dem GdB-Wert entscheiden die sogenannten Merkzeichen auf der Rückseite des Ausweises darüber, welche konkreten Nachteilsausgleiche beansprucht werden können. Zu den wichtigsten gehören:

Zuständigkeit nach Bundesländern: Wo wird der Antrag gestellt?

Da es in Deutschland kein einheitliches „Versorgungsamt“ mehr gibt, regelt jedes Bundesland die behördliche Zuständigkeit eigenständig. Die folgende Übersicht zeigt, wo Sie Ihren Antrag einreichen müssen:

Bundesland Zuständige Behörde / Dienststelle
Baden-WürttembergLandratsämter (Landkreise) bzw. Stadtverwaltungen (Stadtkreise) / Amt für soziale Angelegenheiten
BayernZentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Regionale Außenstellen
BerlinLandesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
BrandenburgLandesamt für Soziales und Versorgung (LASV) – Regionalstellen Cottbus, Potsdam, Frankfurt (Oder)
BremenVersorgungsamt Bremen (auch zuständig für Bremerhaven)
HamburgVersorgungsamt Hamburg (Sozialbehörde)
HessenHessische Ämter für Versorgung und Soziales (HAVS) an den 7 Hauptstandorten
Mecklenburg-VorpommernLandesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) – Dezernat Schwerbehindertenrecht
NiedersachsenKommunale Ebene: Landkreise, kreisfreie Städte und Region Hannover (Fachbereich Soziales)
Nordrhein-WestfalenKommunale Ebene: Kreisverwaltungen (Kreishäuser) bzw. Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte
Rheinland-PfalzLandesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) – Regionale Dienststellen
SaarlandLandesamt für Soziales (LAS) in Saarbrücken
SachsenKommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) sowie Landratsämter und Stadtverwaltungen
Sachsen-AnhaltLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Referat Schwerbehindertenrecht) mit Sitz in Halle
Schleswig-HolsteinLandesamt für soziale Dienste (LAsD) – Regionale Außenstellen
ThüringenThüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLVLV) – Abteilung Versorgung
Kommunaler Service-Tipp für den kurzen Dienstweg:
Selbst wenn in Ihrem Bundesland eine überregionale Landesbehörde zuständig ist, liegen die gedruckten Antragsformulare in fast jedem lokalen Bürgerbüro oder Rathaus Ihrer Stadt oder Gemeinde bereit. Sie können den ausgefüllten Antrag mitsamt den medizinischen Berichten einfach im örtlichen Rathaus abgeben. Die Kommunalverwaltung leitet die Unterlagen gesetzlich verpflichtend und fristwahrend an das zuständige Versorgungsamt weiter.

Checkliste: Welche Unterlagen verlangt die Behörde?

Das Amt entscheidet fast ausschließlich nach Aktenlage – eine persönliche Untersuchung findet nur in seltenen Ausnahmefällen statt. Die Qualität der eingereichten Dokumente ist daher entscheidend für den Erfolg:

Achtung Frist bei zu niedrigem GdB:
Sehr viele Erstanträge werden vom Versorgungsamt zu niedrig eingestuft oder die beantragten Merkzeichen werden verweigert. Gegen den Feststellungsbescheid kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Zur Fristwahrung reicht zunächst ein formloser Widerspruch mit dem Zusatz, dass die detaillierte Begründung folgt.

Forum Bürgerfragen

Haben Sie Fragen? In unserem Forum Bürgerfragen können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:

Frage im Forum stellen

Kostenlos & ohne Anmeldung möglich

Läuft Ihr vorhandener Ausweis ab oder hat sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert?
Wie die Fristverlängerung beim kommunalen Bürgerbüro abläuft und was Sie beim Antrag auf Neufeststellung (Verschlechterungsantrag) beachten müssen, lesen Sie im Ratgeber Schwerbehindertenausweis verlängern & Neufeststellung: Regeln der Ämter.

Möchten Sie mit Ihrem Ausweis auch Parkerleichterungen nutzen?
Ein reiner Schwerbehindertenausweis berechtigt Sie noch nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Hierfür müssen Sie einen separaten Parkausweis (Blau oder Orange) beim örtlichen Straßenverkehrsamt beantragen. Welche Voraussetzungen und Merkzeichen dafür nötig sind, lesen Sie im Ratgeber Schwerbehinderten-Parkausweis: Voraussetzungen & Rechte.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und Aufklärung über das Schwerbehindertenrecht (SGB IX). Sie stellen ausdrücklich keine Rechts- oder medizinische Beratung dar. Da medizinische Sachverhalte stets individuell bewertet werden, sind verbindliche Auskünfte und Einstufungen ausschließlich über das für Sie zuständige Versorgungsamt einzuholen.

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst