Schwerbehindertenausweis verlängern und Neufeststellung des GdB beantragen: Kommunale Zuständigkeiten, Verschlechterungsantrag, Fristen und Ablauf
Ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht Betroffenen die Inanspruchnahme gesetzlicher Nachteilsausgleiche im Alltag, im Beruf und bei Steuern. Ist der Ausweis befristet ausgestellt oder verschlechtert sich der gesundheitliche Zustand im Laufe der Zeit, stehen Ausweisinhaber vor bürokratischen Fragen. Während die Erstbeantragung den Grad der Behinderung (GdB) festlegt, unterscheidet das Sozialrecht bei Folgeanträgen strikt zwischen einer reinen Ausweisverlängerung und einem Antrag auf Neufeststellung (Verschlechterungsantrag nach § 152 SGB IX). Die früher zentralen Versorgungsämter wurden in vielen Bundesländern im Rahmen von Verwaltungsreformen kommunalisiert. Die Aufgaben nehmen heute in der Regel die Versorgungsärztlichen Dienste der Landkreise und kreisfreien Städte (Sozialämter) wahr. Zudem bieten die örtlichen Bürgerbüros der Städte und Gemeinden direkte Hilfe bei der Antragstellung an. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Behörden zuständig sind, wann ein Ausweis verlängert werden kann und wie Sie einen Verschlechterungsantrag erfolgreich stellen.
Kommunale Zuständigkeiten: Wer ist Ansprechpartner?
Die Struktur der Schwerbehindertenverwaltung unterscheidet sich je nach Bundesland, ist für den Bürger jedoch klar gegliedert:
- Kommunalisierte Versorgungsämter (z. B. NRW, Hessen, Baden-Württemberg): Die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts liegen direkt bei den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte beziehungsweise bei den Landratsämtern der Landkreise (Kreisverwaltung / Amt für Soziales). Dort sitzen die medizinischen Gutachter und Sachbearbeiter.
- Zentrale Landesämter (z. B. Bayern, Niedersachsen, Norddeutschland): In einigen Ländern existieren zentrale Landesämter für Soziales. Dennoch fungieren die kommunalen Bürgerbüros, Rathäuser und Sozialämter vor Ort als geschulte Servicestellen, nehmen Anträge entgegen, prüfen Dokumente und leiten diese weiter.
- Service im Bürgerbüro vor Ort: Für reine Fristverlängerungen des Papier- oder Plastikausweises können Bürgerinnen und Bürger in vielen Gemeinden direkt im städtischen Bürgeramt vorsprechen, ohne die Akte zur Kreisverwaltung schicken zu lassen.
Fall 1: Reine Verlängerung des Schwerbehindertenausweises
Ein Schwerbehindertenausweis wird in der Regel für maximal fünf Jahre befristet ausgestellt. Nur wenn keine Änderung des Gesundheitszustands zu erwarten ist, erfolgt die Ausstellung unbefristet (Gültigkeitsvermerk "unbefristet").
- Rechtzeitige Beantragung: Der Antrag auf Verlängerung sollte etwa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit bei der kommunalen Dienststelle gestellt werden.
- Grüner / Grüner-Orangener Ausweis im Papierformat: Ältere Papierausweise besitzen Feldeinträge für Verlängerungsstempel. Wenn noch ein Feld frei ist, kann das kommunale Bürgerbüro oder die Kreisbehörde den Ausweis direkt vor Ort verlängern.
- Plastikkarte im Scheckkartenformat: Die modernen Plastikkarten im Scheckkartenformat enthalten keine Stempelfelder mehr. Bei Ablauf wird eine neue Karte gedruckt. Hierfür ist die Einreichung eines aktuellen Lichtbilds erforderlich. Die Verlängerung selbst ist gebührenfrei.
Fall 2: Neufeststellungsantrag (Verschlechterungsantrag nach § 152 SGB IX)
Haben sich bestehende Erkrankungen verschlimmert oder sind neue gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzugekommen, kann ein Antrag auf Neufeststellung gestellt werden. Ziel ist die Erhöhung des Grads der Behinderung (GdB) oder die Zuerkennung zusätzlicher Merkzeichen (z. B. G, aG, B, H, Bl, Gl, TBl):
- Formular und Ärztliche Unterlagen: Der Antrag auf Neufeststellung wird schriftlich oder online beim kommunalen Versorgungsamt / Sozialamt eingereicht. Dem Antrag müssen aktuelle Befundberichte, Arztbriefe, Entlassungsberichte von Reha-Kliniken und Namen der behandelnden Fachärzte beiliegen.
- Medizinische Begutachtung: Der versorgungsärztliche Dienst prüft die Unterlagen. Eine persönliche Untersuchung findet nur in Ausnahmefällen statt; meist erfolgt die Entscheidung nach Aktenlage.
- Risiko der Herabstufung: Das Amt prüft bei einem Neufeststellungsantrag den gesamten Gesundheitszustand neu. Haben sich einzelne Leiden verbessert, kann theoretisch auch eine Verringerung des GdB drohen. Eine sorgfältige Abstimmung mit dem behandelnden Hausarzt ist daher ratsam.
Dauer des Verfahrens und rückwirkende GdB-Feststellung
Die Bearbeitungszeit für einen Neufeststellungsantrag bei den kommunalen Schwerbehindertenstellen liegt je nach Auslastung und Dauer der ärztlichen Befundanforderungen meist zwischen zwei und sechs Monaten. Wird ein höherer GdB anerkannt, gilt dieser rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung (in Ausnahmefällen für steuerliche Zwecke auch ab Eintritt der Behinderung).
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Sobald Ihnen das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blindheit) zuuerkannt wurde, können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde einen Parkausweis beantragen. Wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber Schwerbehinderten-Parkausweis beantragen: Blau, Orange & Kommunen.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und die Verwaltungspraxis der kommunalen Schwerbehindertenbehörden in Deutschland. Sie stellen keine Rechts- oder medizinische Beratung dar. Da die organisatorischen Zuständigkeiten, Antragsformulare und Bearbeitungszeiten autonom durch die Landkreise, kreisfreien Städte und Landesämter geregelt werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Sozialamt oder Bürgerbüro Ihres Wohnortes einzuholen.

