Schwerbehinderten-Parkausweis beantragen: Voraussetzungen, Merkzeichen und kommunale Parkrechte

Für Menschen mit einer schweren Gehbehinderung oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen ist Mobilität im Alltag oft eine große Herausforderung. Um ihnen die Bewältigung alltäglicher Wege zu erleichtern, gewährt der Gesetzgeber unter bestimmten Bedingungen besondere Parkprivilegien. Doch der normale Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus, um auf speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu parken. Hierfür wird ein separater, gut sichtbarer Parkausweis für die Windschutzscheibe benötigt. Da die Bewilligung und Ausstellung in den Aufgabenbereich der kommunalen Straßenverkehrsbehörden oder Bürgerämter fällt, erklärt Ihnen dieser Ratgeber verständlich, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Antrag stellen.

Blau oder Orange? Die beiden Parkausweis-Modelle

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die sich farblich und bezüglich der damit verbundenen Rechte stark unterscheiden:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Bewilligung ist an strenge medizinische Kriterien gekoppelt, die bereits im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein müssen:

Ablauf und Einreichung im Bürgerbüro

Der Antrag muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Stadtverwaltung oder im lokalen Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes eingereicht werden. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

Die Ausstellung des Parkausweises ist für berechtigte Personen im Regelfall vollkommen gebührenfrei. Die Gültigkeit richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, beträgt jedoch maximal fünf Jahre.

Wichtiger Hinweis zur Nutzung:
Der Parkausweis ist personengebunden. Das bedeutet, dass Sie nicht zwingend selbst der Fahrer des Autos sein müssen, aber Sie müssen als Beifahrer im Fahrzeug sitzen oder gerade abgeholt werden. Wird der Ausweis von Angehörigen für eigene Fahrten missbräuchlich verwendet, stellt dies eine strafbare Urkundenfälschung dar und führt zum sofortigen Entzug des Dokuments.

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Besitzen Sie noch keinen Schwerbehindertenausweis?
Bevor Sie den Parkausweis beantragen können, muss das Versorgungsamt Ihren Grad der Behinderung und die entsprechenden Merkzeichen offiziell feststellen. Alle Informationen zum Antragsverfahren, den Gutachten und den Rechten beim Versorgungsamt finden Sie in unserem Ratgeber Schwerbehindertenausweis beantragen: GdB & Fristen.

Benötigen Sie für den Parkausweis eine Erhöhung Ihres GdB oder ein neues Merkzeichen?
Wenn sich Ihre Gehfähigkeit verschlechtert hat, können Sie beim kommunalen Versorgungsamt eine Neufeststellung beantragen. Alle Infos dazu finden Sie im Ratgeber Schwerbehindertenausweis verlängern & Neufeststellung: Regeln der Ämter.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Straßenverkehrsrecht und das Schwerbehindertenrecht in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die behördlichen Zuständigkeiten und Antragsformulare kommunal abweichen können, sind verbindliche Details direkt bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder Ihrem Bürgeramt einzuholen.

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