Schwerbehinderten-Parkausweis beantragen: Voraussetzungen, Merkzeichen und kommunale Parkrechte
Für Menschen mit einer schweren Gehbehinderung oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen ist Mobilität im Alltag oft eine große Herausforderung. Um ihnen die Bewältigung alltäglicher Wege zu erleichtern, gewährt der Gesetzgeber unter bestimmten Bedingungen besondere Parkprivilegien. Doch der normale Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus, um auf speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu parken. Hierfür wird ein separater, gut sichtbarer Parkausweis für die Windschutzscheibe benötigt. Da die Bewilligung und Ausstellung in den Aufgabenbereich der kommunalen Straßenverkehrsbehörden oder Bürgerämter fällt, erklärt Ihnen dieser Ratgeber verständlich, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Antrag stellen.
Blau oder Orange? Die beiden Parkausweis-Modelle
In Deutschland gibt es zwei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die sich farblich und bezüglich der damit verbundenen Rechte stark unterscheiden:
- Der blaue Parkausweis (EU-weit gültig): Dies ist der einzige Ausweis, der Sie zur Nutzung der speziell ausgewiesenen Behindertenparkplätze (mit dem Rollstuhlsymbol) berechtigt. Er wird unter anderem bei Reisen in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt.
- Der orangefarbene Parkausweis (deutschlandweit gültig): Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den klassischen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol. Er gewährt jedoch im Alltag erhebliche Erleichterungen (Erleichterungen beim Parken), wie etwa kostenloses Parken an Parkuhren ohne Zeitbegrenzung oder das Parken im eingeschränkten Halteverbot für bis zu drei Stunden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Bewilligung ist an strenge medizinische Kriterien gekoppelt, die bereits im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein müssen:
- Für den blauen Parkausweis: Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blindheit). Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie.
- Für den orangefarbenen Parkausweis: Dieser kann erteilt werden, wenn unter anderem das Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) und ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 allein für die Funktionsstörungen der Beine vorliegt, oder bei bestimmten chronischen Erkrankungen (z. B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa) ab einem GdB von 60.
Ablauf und Einreichung im Bürgerbüro
Der Antrag muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Stadtverwaltung oder im lokalen Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes eingereicht werden. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Schwerbehindertenausweis: Im Original oder als beidseitige Kopie zur Prüfung der Merkzeichen und des Gültigkeitsdatums.
- Passbild: Für den blauen Parkausweis ist ein aktuelles Lichtbild zwingend erforderlich (da dieser personengebunden ist), für den orangefarbenen Ausweis meist nicht.
- Personalausweis: Zum Abgleich der Adressdaten.
Die Ausstellung des Parkausweises ist für berechtigte Personen im Regelfall vollkommen gebührenfrei. Die Gültigkeit richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, beträgt jedoch maximal fünf Jahre.
Der Parkausweis ist personengebunden. Das bedeutet, dass Sie nicht zwingend selbst der Fahrer des Autos sein müssen, aber Sie müssen als Beifahrer im Fahrzeug sitzen oder gerade abgeholt werden. Wird der Ausweis von Angehörigen für eigene Fahrten missbräuchlich verwendet, stellt dies eine strafbare Urkundenfälschung dar und führt zum sofortigen Entzug des Dokuments.
Forum Bürgerfragen
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Bevor Sie den Parkausweis beantragen können, muss das Versorgungsamt Ihren Grad der Behinderung und die entsprechenden Merkzeichen offiziell feststellen. Alle Informationen zum Antragsverfahren, den Gutachten und den Rechten beim Versorgungsamt finden Sie in unserem Ratgeber Schwerbehindertenausweis beantragen: GdB & Fristen.
Wenn sich Ihre Gehfähigkeit verschlechtert hat, können Sie beim kommunalen Versorgungsamt eine Neufeststellung beantragen. Alle Infos dazu finden Sie im Ratgeber Schwerbehindertenausweis verlängern & Neufeststellung: Regeln der Ämter.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Straßenverkehrsrecht und das Schwerbehindertenrecht in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die behördlichen Zuständigkeiten und Antragsformulare kommunal abweichen können, sind verbindliche Details direkt bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder Ihrem Bürgeramt einzuholen.

