Meldebescheinigung beantragen: Unterschied zwischen einfacher und erweiterter Bescheinigung, Kosten und Ablauf im Bürgerbüro

Ob für die Eröffnung eines Bankkontos, den Abschluss eines Mobilfunkvertrags, die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt oder die Vorlage bei ausländischen Behörden: Regelmäßig verlangen Institutionen einen amtlichen Nachweis über Ihren aktuellen Wohnsitz. Der Personalausweis reicht in vielen Fällen nicht aus, da er beispielsweise keine Angaben zum Familienstand oder zur Staatsangehörigkeit enthält und bei einem Umzug lediglich überklebt wird. In diesen Situationen wird eine offizielle Meldebescheinigung benötigt. Die Ausstellung dieses Dokuments basiert auf dem Bundesmeldegesetz und gehört zu den täglichen Aufgaben der kommunalen Bürgerbüros und Einwohnermeldeämter. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Dokumentenart Sie benötigen, wie die Beantragung abläuft und welche Gebühren anfallen.

Einfache vs. erweiterte Meldebescheinigung: Was ist der Unterschied?

Je nachdem, welche Behörde oder Institution das Dokument von Ihnen fordert, müssen Sie beim Antrag im Rathaus zwischen zwei verschiedenen Varianten wählen:

Ablauf der Beantragung, Vollmachten und Online-Dienste

Die Zuständigkeit liegt ausschließlich beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt der Stadt oder Gemeinde, in der Sie mit Ihrem Wohnsitz gemeldet sind. Für die Ausstellung stehen Ihnen verschiedene Wege offen:

Kommunale Gebührenordnung

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung, deren Kosten über die kommunalen Verwaltungsgebührensatzungen geregelt werden. Im bundesweiten Durchschnitt verlangen die Städte und Gemeinden für eine einfache Meldebescheinigung zwischen 5 und 10 Euro. Eine erweiterte Meldebescheinigung ist aufgrund des höheren Prüfaufwands in einigen Kommunen geringfügig teurer und kostet meist zwischen 8 und 15 Euro. Gesetzliche Gebührenbefreiungen greifen in der Regel nur dann, wenn das Dokument explizit für Rentenzwecke angefordert wird und eine entsprechende Aufforderung des Rententrägers vorliegt.

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Bitte beachten Sie, dass eine Meldebescheinigung lediglich den aktuellen Ist-Zustand bestätigt. Wenn Sie gerade umgezogen sind, müssen Sie sich zuerst formell beim Amt ummelden. Welche gesetzlichen Fristen und Unterlagen Sie beim Wohnungswechsel beachten müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Wohnsitz ummelden: Fristen & Unterlagen.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Bundesmeldegesetz (BMG) und die kommunale Behördenpraxis in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die exakten Gebührensätze, die Zahlungsmodalitäten vor Ort und die digitalen Bereitstellungswege ausschließlich autonom durch die Satzungen Ihrer Stadt oder Gemeinde geregelt werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Bürgeramt Ihres Wohnortes einzuholen.

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