Kleingewerbe und Nebengewerbe anmelden: Ablauf beim kommunalen Gewerbeamt, Kosten und wichtige Gründungsregeln

Der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit beginnt für viele Gründer im kleinen Rahmen. Ob als Online-Händler, Berater, Handwerker oder Dienstleister: Die Gründung im Nebenerwerb oder als sogenanntes Kleingewerbe bietet die perfekte Möglichkeit, eine Geschäftsidee ohne großes finanzielles Risiko zu testen. Doch auch wer nur wenige Euro im Monat dazuverdient, bewegt sich im deutschen Wirtschaftsrecht und muss formelle Pflichten erfüllen. Die Registrierung eines Gewerbes ist eine klassische Aufgabe der kommunalen Ordnungs- und Wirtschaftsämter. Viele Gründer verwechseln hierbei die Anmeldung bei der Stadt mit den steuerlichen Regelungen des Finanzamts. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, wie die Anmeldung im Rathaus abläuft, welche Gebühren anfallen und worauf Sie achten müssen.

Unterschied: Kleingewerbe vs. Nebengewerbe vs. Kleinunternehmer

In der Praxis werden diese Begriffe häufig durcheinandergeworfen, obwohl sie rechtlich aus völlig unterschiedlichen Bereichen stammen. Für Ihren Antrag im Rathaus ist die Unterscheidung wichtig:

Ablauf im Gewerbeamt und notwendige Unterlagen

Die Anmeldung muss bei der Gewerbemeldestelle (oft im Ordnungsamt oder Rathaus) der Stadt oder Gemeinde erfolgen, in der das Gewerbe seinen Sitz hat (bei Gründern im Nebenerwerb ist dies meist die eigene Privatwohnung). Der Antrag kann persönlich oder über das digitale Wirtschafts- und Serviceportal des jeweiligen Bundeslandes online eingereicht werden. Folgende Dokumente sind nötig:

Wichtig bei der Gründung in einer Mietwohnung: Wer von zu Hause aus ein Gewerbe betreibt, das Außenwirkung entfaltet (z. B. durch Kundenverkehr oder Warenlagerung), benötigt vorab zwingend die Erlaubnis des Vermieters sowie unter Umständen eine Genehmigung des kommunalen Bauamtes zur Nutzungsänderung, um Probleme wegen Zweckentfremdung zu vermeiden.

Kommunale Gebühren für die Anmeldung

Die Kosten für die Ausstellung des Gewerbescheins werden von den Städten und Gemeinden über lokale Gebührensatzungen geregelt. Im bundesweiten Durchschnitt kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes oder Nebengewerbes zwischen 20 und 60 Euro. Die Online-Anmeldung über das Landesportal ist in einigen Regionen geringfügig günstiger als der persönliche Behördengang im Rathaus.

Forum Bürgerfragen

Haben Sie Fragen? In unserem Forum Bürgerfragen können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:

Frage im Forum stellen

Kostenlos & ohne Anmeldung möglich

Möchten Sie genau wissen, wie die Gewerbesteuer für Ihren Betrieb berechnet wird?
Welche Freibeträge gelten, wie der Hebesatz Ihrer Gemeinde wirkt und wie die Anrechnung auf die Einkommensteuer funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Gewerbesteuer & Hebesatz: Regeln & Berechnung für Selbstständige.

Müssen Sie im Zuge der Gründung auch steuerliche Fristen beachten?
Nachdem das Gewerbeamt Ihre Daten erfasst hat, leitet die Kommune die Meldung automatisch an das Finanzamt weiter. Sie erhalten daraufhin die Aufforderung zur steuerlichen Erfassung. Welche Fristen und Pflichten hierbei auf Sie zukommen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Gewerbliche Steuererklärung: Fristen & Pflichten.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Gewerberecht und Handelsrecht in Deutschland. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Da Anmeldegebühren, Formularvorgaben und die Anforderungen an erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausschließlich regional über die Satzungen Ihrer Kommunalverwaltung geregelt werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Gewerbeamt Ihres Wohnortes einzuholen.

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst