Kleingewerbe und Nebengewerbe anmelden: Ablauf beim kommunalen Gewerbeamt, Kosten und wichtige Gründungsregeln
Der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit beginnt für viele Gründer im kleinen Rahmen. Ob als Online-Händler, Berater, Handwerker oder Dienstleister: Die Gründung im Nebenerwerb oder als sogenanntes Kleingewerbe bietet die perfekte Möglichkeit, eine Geschäftsidee ohne großes finanzielles Risiko zu testen. Doch auch wer nur wenige Euro im Monat dazuverdient, bewegt sich im deutschen Wirtschaftsrecht und muss formelle Pflichten erfüllen. Die Registrierung eines Gewerbes ist eine klassische Aufgabe der kommunalen Ordnungs- und Wirtschaftsämter. Viele Gründer verwechseln hierbei die Anmeldung bei der Stadt mit den steuerlichen Regelungen des Finanzamts. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, wie die Anmeldung im Rathaus abläuft, welche Gebühren anfallen und worauf Sie achten müssen.
Unterschied: Kleingewerbe vs. Nebengewerbe vs. Kleinunternehmer
In der Praxis werden diese Begriffe häufig durcheinandergeworfen, obwohl sie rechtlich aus völlig unterschiedlichen Bereichen stammen. Für Ihren Antrag im Rathaus ist die Unterscheidung wichtig:
- Das Nebengewerbe (Gewerberecht): Dies betrifft den zeitlichen Umfang. Ein Nebengewerbe liegt vor, wenn Sie die Tätigkeit neben Ihrem Hauptberuf, Ihrem Studium oder der Erziehung der Kinder ausüben. Als Faustregel gilt, dass die wöchentliche Arbeitszeit für das Gewerbe unter 20 Stunden liegen sollte und das Einkommen nicht die Einnahmen aus dem Hauptberuf übersteigt.
- Das Kleingewerbe (Handelsrecht): Ein Kleingewerbe ist jedes Gewerbe, dessen Betreiber kein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist und aufgrund eines geringeren Geschäftsbetriebs nicht die strengen Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) erfüllen muss. Sie firmieren einfach mit Ihrem Vor- und Nachnamen.
- Der Kleinunternehmer (Steuerrecht): Dies ist eine reine Regelung des Finanzamts (§ 19 UStG). Wenn Ihr Umsatz im ersten Jahr voraussichtlich unter 22.000 Euro liegt, können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Für das kommunale Gewerbeamt spielt diese Grenze bei der Anmeldung jedoch absolut keine Rolle – anmelden müssen Sie sich so oder so.
Ablauf im Gewerbeamt und notwendige Unterlagen
Die Anmeldung muss bei der Gewerbemeldestelle (oft im Ordnungsamt oder Rathaus) der Stadt oder Gemeinde erfolgen, in der das Gewerbe seinen Sitz hat (bei Gründern im Nebenerwerb ist dies meist die eigene Privatwohnung). Der Antrag kann persönlich oder über das digitale Wirtschafts- und Serviceportal des jeweiligen Bundeslandes online eingereicht werden. Folgende Dokumente sind nötig:
- Personalausweis oder Reisepass: Zur Überprüfung der Identität und der Meldeadresse.
- Gewerbeanmeldung (Formular GewA1): Das offizielle Dokument, in dem Sie die Art der Tätigkeit (möglichst präzise beschrieben, allgemeine Begriffe wie 'Handel' reichen nicht aus) eintragen und das Feld 'Nebenerwerb' ankreuzen.
- Erlaubnisse/Nachweise: Bei handwerklichen Tätigkeiten die Handwerkskarte, bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Gastronomie, Makler) die entsprechende behördliche Erlaubnis.
Wichtig bei der Gründung in einer Mietwohnung: Wer von zu Hause aus ein Gewerbe betreibt, das Außenwirkung entfaltet (z. B. durch Kundenverkehr oder Warenlagerung), benötigt vorab zwingend die Erlaubnis des Vermieters sowie unter Umständen eine Genehmigung des kommunalen Bauamtes zur Nutzungsänderung, um Probleme wegen Zweckentfremdung zu vermeiden.
Kommunale Gebühren für die Anmeldung
Die Kosten für die Ausstellung des Gewerbescheins werden von den Städten und Gemeinden über lokale Gebührensatzungen geregelt. Im bundesweiten Durchschnitt kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes oder Nebengewerbes zwischen 20 und 60 Euro. Die Online-Anmeldung über das Landesportal ist in einigen Regionen geringfügig günstiger als der persönliche Behördengang im Rathaus.
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Welche Freibeträge gelten, wie der Hebesatz Ihrer Gemeinde wirkt und wie die Anrechnung auf die Einkommensteuer funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Gewerbesteuer & Hebesatz: Regeln & Berechnung für Selbstständige.
Nachdem das Gewerbeamt Ihre Daten erfasst hat, leitet die Kommune die Meldung automatisch an das Finanzamt weiter. Sie erhalten daraufhin die Aufforderung zur steuerlichen Erfassung. Welche Fristen und Pflichten hierbei auf Sie zukommen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Gewerbliche Steuererklärung: Fristen & Pflichten.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Gewerberecht und Handelsrecht in Deutschland. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Da Anmeldegebühren, Formularvorgaben und die Anforderungen an erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausschließlich regional über die Satzungen Ihrer Kommunalverwaltung geregelt werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Gewerbeamt Ihres Wohnortes einzuholen.

