Kircheneintritt und Wiedereintritt: So machen Sie den Kirchenaustritt rückgängig
In den vergangenen Jahren haben die christlichen Kirchen in Deutschland Rekordzahlen bei den Austritten verzeichnet. Doch das Leben verläuft selten geradlinig, und die Gründe, der Kirche wieder beizutreten, sind vielfältig. Häufig sind es private Meilensteine wie eine geplante kirchliche Hochzeit, der Wunsch nach einer Übernahme einer feierlichen Patenschaft oder die Geburt eines Kindes. Auch berufliche Gründe spielen eine Rolle, da der kirchliche Arbeitsmarkt (z. B. bei Krankenhäusern, Kindergärten oder Pflegeheimen von Caritas und Diakonie) oft eine Kirchenmitgliedschaft voraussetzt. Den Kirchenaustritt rückgängig zu machen, ist bürokratisch unkomplizierter als viele denken – allerdings führt der Weg nicht zurück zum Amt.
Der entscheidende Unterschied: Amt vs. Pfarrbüro
Während der Kirchenaustritt in den meisten Bundesländern vor einer staatlichen Behörde (dem Amtsgericht oder dem kommunalen Standesamt) vollzogen wird, läuft der Eintritt oder Wiedereintritt ausschließlich direkt über die Kirche selbst ab. Der Staat mischt sich in diesen theologischen Prozess nicht ein.
- Der Wiedereintritt: Wenn Sie getauft sind und früher bereits Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche waren, sprechen die Institutionen von einem Wiedereintritt. Sie müssen die Taufe nicht wiederholen – die Taufe gilt aus christlicher Sicht ein Leben lang und erlischt durch einen Austritt nicht.
- Der Kircheneintritt (Erstmalig): Wer als Kind nie getauft wurde und sich als Erwachsener dazu entschließt, der Glaubensgemeinschaft beizutreten, durchläuft den klassischen Kircheneintritt. Dieser ist kirchenrechtlich immer an die Feier der Erwachsentaufe gekoppelt.
Ablauf: Schritt für Schritt zurück in die Kirche
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, die formale Mitgliedschaft wieder aufzunehmen, unterscheidet sich das Verfahren je nach Konfession nur minimal im Ablauf:
- Schritt 1: Kontakt aufnehmen: Sie können sich direkt an das Pfarrbüro Ihrer lokalen Kirchengemeinde vor Ort wenden. Alternativ bieten viele Landeskirchen und Bistümer mittlerweile zentrale, kostenlose Wiedereintrittsstellen oder Telefon-Hotlines an, die den Prozess anonym und unkompliziert einleiten.
- Schritt 2: Das Gespräch: Der Wiedereintritt erfordert keine theologische Prüfung oder Glaubensabfrage. Es findet lediglich ein persönliches, vertrauliches Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin statt. Hierbei stehen Ihre Beweggründe im Fokus. Es ist kein Beichtgespräch, sondern ein Willkommensgespräch.
- Schritt 3: Die formale Aufnahme: Nach dem Gespräch füllen Sie einen Aufnahmeantrag aus. Der Eintritt wird kirchenrechtlich dokumentiert. Auf Wunsch kann der Eintritt im Rahmen eines kleinen Gottesdienstes oder ganz still und anonym im Pfarrbüro vollzogen werden.
Der entscheidende Unterschied: Amt vs. Pfarrbüro
Während der Kirchenaustritt in den meisten Bundesländern vor einer staatlichen Behörde (dem Amtsgericht oder dem kommunalen Standesamt) vollzogen wird, läuft der Eintritt oder Wiedereintritt ausschließlich direkt über die Kirche selbst ab. Der Staat mischt sich in diesen theologischen Prozess nicht ein.
Welche Unterlagen werden zwingend benötigt?
Um die Bürokratie im Pfarrbüro zu beschleunigen, sollten Sie zum verabredeten Gespräch folgende Dokumente mitbringen oder bereitlegen:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Den Nachweis über Ihre damalige Taufe (Taufbescheinigung oder das familiäre Stammbuch).
- Die offizielle Austrittsbescheinigung, die Sie damals vom Standesamt oder Amtsgericht erhalten haben (falls nicht mehr auffindbar, kann das Pfarramt dies oft über das Taufregister recherchieren).
- Daten zur eventuellen Firmung (katholisch) oder Konfirmation (evangelisch).
Nein. Im Gegensatz zum Kirchenaustritt, bei dem die kommunalen Behörden eine Verwaltungsgebühr verlangen, ist der Kircheneintritt oder Wiedereintritt bei den großen christlichen Kirchen vollkommen kostenlos. Bedenken Sie jedoch, dass Sie mit dem offiziellen Datum der Aufnahme wieder kirchensteuerpflichtig (je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Einkommensteuer) werden. Das Pfarramt meldet den Eintritt automatisch an das zuständige Bundeszentralamt für Steuern, damit das Merkmal elektronisch auf Ihrer Steuerkarte hinterlegt wird.
Forum Bürgerfragen
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Wenn das Finanzamt einen Nachweis fordert, können Sie beim damaligen Amtsgericht oder Standesamt eine Zweitausfertigung anfordern. Welche Aufbewahrungsfristen gelten, lesen Sie im Ratgeber Kirchenaustritt Bescheinigung nachfordern: Amtsgericht & Standesamt.
Wenn Sie sich erst noch grundlegend darüber informieren möchten, wie der eigentliche Austritt bei den staatlichen Behörden abläuft, welche Fristen gelten und wie viel Kirchensteuer Sie sparen können, lesen Sie unseren detaillierten Leitfaden Kirchenaustritt erklären: Ablauf & Kosten.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Aufklärung über das Kirchenrecht und die behördlichen Meldeabläufe. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Da einzelne Bistümer und Landeskirchen regionale Sonderregelungen anwenden können, sind rechtsverbindliche Auskünfte direkt bei der jeweiligen kirchlichen Institution einzuholen.

