Kfz-Zulassung: Diese Unterlagen und Dokumente benötigen Sie auf der Zulassungsstelle
Der Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs ist erledigt, doch vor dem Fahrspaß steht der obligatorische Gang zur Behörde. Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs gehört zu den am besten besuchten Dienstleistungen in den kommunalen Straßenverkehrsämtern. Umso ärgerlicher ist es, wenn man nach langer Terminwartezeit am Schalter abgewiesen wird, weil ein einziges Dokument fehlt oder ungültig ist. Die Zulassungsbehörden kennen hier kein Pardon. Dieser Ratgeber bietet Ihnen eine lückenlose Checkliste, damit die Anmeldung beim ersten Versuch reibungslos klappt.
Die unverzichtbare Checkliste für den Schaltertermin
Egal ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Halterwechsel innerhalb der Familie – die folgenden Dokumente müssen Sie im Original bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass: Gültiges Ausweisdokument des zukünftigen Fahrzeughalters. Bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) erforderlich.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Liegt bei Gebrauchtwagen vor und dokumentiert die technischen Daten.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Der Eigentumsnachweis des Fahrzeugs. Bei Neuwagen erhalten Sie diesen direkt vom Händler, bei Gebrauchtwagen vom Vorbesitzer.
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Der siebenstellige alphanumerische Code dient dem Amt als Nachweis über das Bestehen einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung. Sie erhalten die Nummer direkt von Ihrer Kfz-Versicherung.
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU): Der aktuelle, gültige TÜV-Bericht. Bei Neuwagen entfällt dies, da die erste Untersuchung erst nach drei Jahren fällig wird.
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer: Ohne ein ausgefülltes und vom Kontoinhaber unterschriebenes Formular für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verweigert das Amt die Zulassung konsequent.
Besonderheiten: Vollmachten und Firmenfahrzeuge
Wenn Sie nicht persönlich zum Amt gehen können oder das Fahrzeug nicht auf Ihren eigenen Namen zugelassen wird, gelten verschärfte Regeln:
- Zulassung durch Dritte: Möchten Sie Familienmitglieder oder Bekannte mit der Zulassung beauftragen, benötigt diese Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren originalen Personalausweis. Zudem muss der Bevollmächtigte seinen eigenen Ausweis vorlegen.
- Zulassung auf Minderjährige: Hierzu ist die schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten sowie deren Ausweise notwendig.
- Zulassung auf Firmen: Bei einer Anmeldung auf ein Unternehmen müssen der aktuelle Gewerbenachweis sowie ein Auszug aus dem Handelsregister eingereicht werden.
Seit der Einführung der neuesten Stufe des internetbasierten Fahrzeugzulassungsverfahrens (i-Kfz) können Privatpersonen die Zulassung in vielen Fällen komplett digital über das Online-Portal ihrer Zulassungsbehörde abwickeln. Voraussetzung hierfür ist ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie Kennzeichenschilder mit verdeckten Sicherheitscodes.
Alte Schilder nicht vergessen bei Halterwechsel
Wird ein noch angemeldetes Gebrauchtfahrzeug übernommen und sollen neue Kennzeichen geprägt werden (z. B. wegen eines Ortswechsels oder dem Wunsch nach einem Wunschkennzeichen), müssen die bisherigen Nummernschilder zwingend mitgebracht werden. Die Behörde muss die alten Siegelplaketten vor Ort physisch entwerten, bevor die neuen Schilder abgestempelt werden dürfen.
Forum Bürgerfragen
Haben Sie Fragen? In unserem Forum Bürgerfragen können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:
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Wenn Fahrzeugpapiere verlegt oder gestohlen wurden, müssen Sie bei der Zulassungsstelle Ersatzdokumente beantragen. Wie das KBA-Aufbietungsverfahren abläuft, lesen Sie im Ratgeber Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren: Ersatz & Regeln beim Amt.
Müssen Sie im Zuge der Neuanschaffung Ihr bisheriges Fahrzeug abmelden? Sparen Sie sich die Wartezeit auf dem Amt. Wie die digitale Abmeldung von zu Hause aus funktioniert, erklären wir Schritt für Schritt im Leitfaden KFZ online abmelden (i-Kfz).
Wenn Sie kein neues Auto zulassen, sondern lediglich mit Ihrem aktuellen Fahrzeug in eine neue Gemeinde ziehen, gelten vereinfachte Regeln für die Adressänderung. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeber KFZ ummelden bei Umzug.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und Information über die Fahrzeugzulassung in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da Gebühren und spezifische organisatorische Abläufe regional abweichen können, sind verbindliche Auskünfte direkt bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) einzuholen.

