Fahrzeug ummelden bei Umzug: Fristen, Kosten und Kennzeichen-Regeln
Ein Wohnungswechsel bringt eine lange Liste an bürokratischen Aufgaben mit sich. Nachdem der neue Wohnsitz erfolgreich im Bürgerbüro registriert wurde, wartet bereits die nächste gesetzliche Pflicht: Die Adressänderung in den Fahrzeugpapieren. Viele Fahrzeughalter unterschätzen diesen Schritt oder schieben ihn auf. Doch wer die Fristen zur Kfz-Ummeldung verstreicht, riskieren empfindliche Verwarngelder. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich, welche Unterlagen Sie benötigen, wann Sie Ihr altes Nummernschild behalten dürfen und wie die Änderung sogar online gelingt.
Fristen und Pflichten: Wann muss das Auto umgemeldet werden?
Der Gesetzgeber schreibt in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vor, dass Änderungen der Halteranschrift der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitgeteilt werden müssen. In der Praxis gewähren die Kommunen meist eine Frist von zwei bis maximal vier Wochen nach dem tatsächlichen Umzug. Wer sich deutlich länger Zeit lässt, riskiert bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht.
Diese Unterlagen müssen Sie vorlegen
Für die Änderung der Adresse im Fahrzeugschein benötigen Sie auf der Zulassungsstelle (oder in manchen Kommunen auch im Bürgerbüro) folgende Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Das Dokument im Original, da dort die neue Anschrift aufgedruckt oder aufgeklebt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Wird zwingend benötigt, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen und ein neues Kennzeichen beantragen. Bleiben Sie im selben Kreis, reicht oft der Fahrzeugschein.
- Personalausweis oder Reisepass: Mit der bereits aktualisierten neuen Adresse (bzw. inklusive der aktuellen Meldebestätigung).
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Wird bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk von einigen Versicherungen verlangt, um den geänderten Regionalklassen-Tarif zu bestätigen.
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU): Der Nachweis über einen gültigen TÜV.
Die Kennzeichenmitnahme: Altes Schild einfach behalten
Seit einigen Jahren ist die bundesweite Kennzeichenliberalisierung in Kraft. Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise von München nach Hamburg ziehen, dürfen Sie Ihr Münchner Kennzeichen (M) behalten. Sie müssen das Auto zwar dennoch beim Hamburger Straßenverkehrsamt ummelden (zwecks Erfassung der neuen Adresse), sparen sich aber die Kosten für das Prägen neuer Hamburger Nummernschilder.
Auch wenn Sie Ihr vertrautes Kennzeichen behalten, ändert sich durch den Umzug in der Regel Ihre Regionalklasse bei der Kfz-Versicherung. Sie müssen den Wohnortwechsel daher auch unverzüglich Ihrer Versicherung melden, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet sein kann.
Forum Bürgerfragen
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Bevor Sie die Adresse in den Fahrzeugpapieren ändern lassen können, müssen Sie sich zuerst persönlich im Bürgeramt Ihrer neuen Gemeinde registriert haben. Alle gesetzlichen Fristen zur Wohnungsanmeldung und Infos zur Vermieterbescheinigung finden Sie im Ratgeber Wohnsitz ummelden: Fristen & Unterlagen.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung bei einem Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Bearbeitungsgebühren und die Zuständigkeiten (z. B. Erledigung im Bürgerbüro statt Zulassungsstelle) kommunal abweichen können, erkundigen Sie sich im Zweifelsfall direkt bei Ihrer neuen Stadt- oder Kreisverwaltung.

