Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren: Ersatzdokumente bei der Zulassungsstelle beantragen, Eidesstattliche Versicherung und Kosten
Der Verlust von Fahrzeugpapieren ist für Autobesitzer mit Aufwand und behördlichen Vorgaben verbunden. Bei den offiziellen Dokumenten unterscheidet die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zwischen der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief). Während der Fahrzeugschein im Straßenverkehr stets im Original mitgeführt werden muss und bei Polizeikontrollen vorzulegen ist, dient der Fahrzeugbrief als zentraler Eigentums- und Verfügungsnachweis über das Kraftfahrzeug. Gehen diese Papiere durch Verlust, Diebstahl oder Verlegen verloren, muss bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle der Straßenverkehrsbehörde unverzüglich eine Ausfertigung von Ersatzpapieren beantragt werden. Je nachdem, ob nur ein Papier oder beide Dokumente fehlen, gelten strenge gesetzliche Sicherheits- und Aufbietungsverfahren. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Schritte bei der Zulassungsstelle erforderlich sind, was die Eidesstattliche Versicherung bedeutet und mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen.
Fall 1: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) verloren
Das Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil I stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt wird. Die Beantragung eines Ersatz-Fahrzeugscheins bei der Zulassungsstelle verläuft relativ zügig:
- Erforderliche Dokumente: Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters im Original, der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) sowie der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht im Original).
- Diebstahlanzeige: Wurde der Fahrzeugschein gestohlen, müssen Sie den Verlust vorab bei der Polizei anzeigen und die polizeiliche Diebstahlsanzeige mit Tagebuchnummer bei der Zulassungsstelle vorlegen. Bei einfachem Verlust verlangt die Behörde die Unterzeichnung einer Verlusterklärung vor Ort.
- Sofortige Aushändigung: Ein Ersatz-Fahrzeugschein wird von der Zulassungsstelle im Regelfall direkt am Termin ausgedruckt und sofort ausgehändigt.
Fall 2: Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verloren
Geht die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren, greift ein aufwendigeres Verfahren, da der Fahrzeugbrief das Eigentumsdokument des Fahrzeugs darstellt und Missbrauch bei einem unbefugten Autoverkauf verhindert werden muss:
- Eidesstattliche Versicherung: Der eingetragene Halter muss persönlich bei der Zulassungsstelle oder vor einem Notar eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der ZB II abgeben. Falsche Angaben zur eidesstattlichen Versicherung sind strafbar.
- Das Aufbietungsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Die Zulassungsstelle meldet den Verlust an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Der verlorene Fahrzeugbrief wird im Verkehrsblatt offiziell für 14 Tage aufgeboten. Innerhalb dieser Frist kann ein eventueller anderer Besitzer Einspruch einlegen. Erst nach Ablauf der zweiwöchigen Aufbietungsfrist darf ein neuer Fahrzeugbrief gedruckt und ausgehändigt werden.
- Finanzierte oder geleaste Fahrzeuge: Liegt der Fahrzeugbrief als Sicherheit bei einer Bank oder Leasinggesellschaft, liegt meist kein Verlust vor. Hier muss die Bank kontaktiert werden, damit diese das Dokument direkt an die Zulassungsstelle übersendet.
Fall 3: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gleichzeitig verloren
Sollten beide Dokumente verloren gegangen sein (z. B. bei Verlust der gesamten Mappe oder Wohnungseinbruch), müssen die Anforderungen beider Verfahren kombiniert werden. Neben dem Ausweisdokument und der Diebstahlsanzeige bzw. eidesstattlichen Versicherung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Ein Verkauf oder eine Kfz-Ummeldung ist erst nach Abschluss des KBA-Aufbietungsverfahrens möglich.
Gebühren und Gesamtkosten bei der Zulassungsstelle
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sowie den Satzungen der Kommunen:
- Ersatz-Fahrzeugschein (Teil I): ca. 11 bis 15 Euro.
- Ersatz-Fahrzeugbrief (Teil II) inkl. KBA-Aufbietung: ca. 30 bis 60 Euro.
- Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung vor Ort: ca. 30 bis 40 Euro.
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Wenn mit den Fahrzeugpapieren auch Ihr Personalausweis oder Führerschein verloren ging, müssen Sie diese ebenfalls unverzüglich melden. Welche Notfall-Optionen im Bürgerbüro gelten, lesen Sie in unserem Ratgeber Personalausweis verloren: Verlustmeldung & Ersatz im Bürgeramt.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die genauen Gebührensätze sowie die Anforderungen an Vollmachten und eidesstattliche Versicherungen autonom durch die Zulassungsstelle Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt geregelt werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Straßenverkehrsamt einzuholen.

