Hausnummer beantragen: Zuteilung durch das Bauamt, Festsetzungsverfahren, Kosten und die gesetzliche Anbringungspflicht

Egal ob bei der Errichtung eines Neubaus, der Nachverdichtung in zweiter Reihe, der Teilung eines großen Grundstücks oder dem Umbau eines Wirtschaftsgebäudes zu Wohnraum: Ein Gebäude erhält seine eindeutige amtliche Identität erst durch die Zuteilung einer Hausnummer. Die Festsetzung einer Hausnummer ist keineswegs eine reine Formsache oder dem Geschmack des Eigentümers überlassen. Sie ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt, der in die Zuständigkeit der kommunalen Bauämter oder Kataster- und Vermessungsämter fällt. Eine offizielle Hausnummer ist die zwingende Voraussetzung für den Eintrag im Liegenschaftskataster, die Vergabe von Versorgungsanschlüssen (Strom, Wasser, Gas, Internet) sowie die fehlerfreie Orientierung von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Post. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, wann und wie Sie den Antrag stellen, welche Gebühren anfallen und welche Anbringungspflichten gelten.

Der Zeitpunkt: Wann muss die Hausnummer beantragt werden?

Der beste Zeitpunkt für die Beantragung einer Hausnummer hängt vom konkreten Bauvorhaben ab. Bei einem regulären Neubauprojekt erfolgt die Festsetzung der Hausnummer meist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens. Sobald der Bauantrag eingereicht und geprüft wird, teilt das Bauamt dem Baugrundstück eine Hausnummer zu, die im Baugenehmigungsbescheid vermerkt ist.

Sollte es sich um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben, eine nachträgliche Grundstücksteilung oder die Umnutzung eines Gebäudes handeln, muss der Eigentümer die Zuteilung der Hausnummer eigenständig und formell beim zuständigen Amt beantragen. Dieser Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da Versorgungsunternehmen wie Stadtwerke oder Telekommunikationsanbieter Hausanschlüsse erst dann im System anlegen, wenn eine offizielle amtliche Adresse vorliegt.

Antragsberechtigung, Unterlagen und das Nummerierungssystem

Antragsberechtigt ist ausschließlich der eingetragene Eigentümer des Grundstücks oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person (wie der Architekt oder Bauleiter). Dem schriftlichen oder digitalen Antrag beim Bauamt müssen im Regelfall folgende Unterlagen beigefügt werden:

Die Vergabe der konkreten Ziffer oder von Zusatzbuchstaben (z. B. 12a, 12b) folgt dem straßenweiten Nummerierungssystem der Gemeinde. Bei der Orientierung nutzen Städte meist das Orientierungsnummerierungssystem: Vom Ortszentrum aus gesehen befinden sich auf der linken Straßenseite die ungeraden und auf der rechten Straßenseite die geraden Hausnummern.

Gesetzliche Anbringungspflicht und kommunale Gebühren

Nach § 126 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ist der Eigentümer gesetzlich dazu verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die genauen Gestaltungs- und Anbringungsvorschriften (beispielsweise Beleuchtungspflichten oder Mindestgrößen der Ziffern) werden in den örtlichen Hausnummerierungssatzungen geregelt. Die Hausnummer muss gut sichtbar von der Straße aus angebracht werden. Befindet sich das Gebäude in zweiter Reihe, muss das Schild zusätzlich an der Grundstückszufahrt zur öffentlichen Straße montiert werden.

Die Gebühren für den Bescheid über die Zuteilung einer Hausnummer werden über die kommunale Verwaltungskostensatzung geregelt. Je nach Stadt oder Gemeinde belaufen sich die amtlichen Gebühren für den Festsetzungsbescheid auf etwa 20 bis 70 Euro. Die Anschaffungs- und Montagekosten für das physische Schild trägt der Eigentümer selbst.

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Bereiten Sie die Erschließung Ihres Neubaus mit Energie und Wasser vor?
Neben der offiziellen Hausnummer müssen auch die Erschließungsanträge bei den Stadtwerken gestellt werden. Alle Schritte lesen Sie im Ratgeber Hausanschluss beantragen: Regeln & Kosten bei den Stadtwerken.

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Sobald das Gebäude fertiggestellt ist und bezogen wird, müssen Sie sich als Eigentümer auch um die städtische Müllabfuhr kümmern. Welche Mindestbehältergrößen gelten und wer die Tonnen anfordern darf, erfahren Sie in unserem Ratgeber Mülltonne anmelden: Regeln & Abfallgebühren.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Baugesetzbuch (BauGB) und die behördliche Verwaltungspraxis der Bau- und Vermessungsämter in Deutschland. Sie stellen keine Rechts- oder Bauberatung dar. Da die exakten Gebührensätze und die Satzungsvorschriften zur Ausgestaltung der Hausnummernschilder ausschließlich lokal durch Ihre Stadt oder Gemeinde geregelt werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Bauamt Ihres Wohnortes einzuholen.

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