Bordstein­absenkung und Grundstücks­zufahrt beantragen: Tiefbau­amt, Gehweg­überfahrt, Kosten und Genehmigung

Wer auf seinem Grundstück eine neue Garage, ein Carport oder befestigte Pkw-Stellplätze errichtet, benötigt eine funktionale und verkehrssichere Zufahrt von der öffentlichen Straße. Liegt vor dem Grundstück jedoch ein herkömmlicher Hochbordstein oder ein nicht für den regelmäßigen Fahrzeugverkehr ausgelegter Geh- und Radweg, ist eine bauliche Anpassung im öffentlichen Straßenraum zwingend erforderlich. Die Herstellung einer solchen Gehwegüberfahrt (Bordsteinabsenkung) darf niemals in Eigenregie vorgenommen werden: Der Gehweg und der Bordstein stehen im Eigentum der Gemeinde und unterliegen der Straßenbaulast. Zuständig für die Antragsprüfung, die bautechnischen Vorgaben und die Genehmigung ist das Tiefbauamt / Straßenbauamt der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dieser Ratgeber erklärt den Genehmigungsprozess, bauliche Vorgaben (DIN 18040 / Pflasterstärken), Kostenaufschlüsselungen sowie die Beauftragung städtischer Rahmenvertragsfirmen.

Rechtsgrundlage: Warum die Absenkung genehmigungspflichtig ist

Die Nutzung öffentlicher Straßen und Gehwege ist nach den Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer geregelt:

Verfahrenswege: Wer führt die Bauarbeiten aus?

Die Kommunen handhaben die bauliche Umsetzung auf öffentlichem Grund unterschiedlich:

Verfahrensmodell Ablauf der Bauausführung Verantwortung & Haftung
Modell A: Ausführung durch die Kommune Das Tiefbauamt beauftragt seine eigene städtische Vertragsbaufirma oder den Bauhof Kommune trägt Bauüberwachung; Anlieger erhält nach Fertigstellung den Kostenbescheid
Modell B: Eigenbeauftragung durch den Bauherrn Der Eigentümer beauftragt auf eigene Rechnung ein zertifiziertes Straßenbauunternehmen Unternehmen benötigt eine Aufbruchgenehmigung und muss Auflagen des Tiefbauamts exakt einhalten

Bautechnische Anforderungen an Gehwegüberfahrten

Damit der Gehweg der Belastung standhält und die Barrierefreiheit für Fußgänger erhalten bleibt, stellt das Tiefbauamt strenge Vorgaben:

Kann die Stadt den Antrag ablehnen?
Ja. Es besteht kein automatischer Rechtsanspruch auf eine Bordsteinabsenkung. Das Tiefbauamt kann Anträge insbesondere dann ablehnen, wenn bereits eine Zufahrt zu dem Grundstück vorhanden ist, durch die neue Zufahrt reguläre öffentliche Parkplätze im Straßenraum entfallen, die Verkehrssicherheit an unübersichtlichen Kurven oder Haltestellen gefährdet wird oder städtische Straßenbäume und Versorgungsleitungen beschädigt würden.

Kosten und Gebühren: Womit müssen Eigentümer rechnen?

Da die Absenkung ausschließlich dem privaten Interesse des Grundstückseigentümers dient, werden die Kosten nach den Kommunalabgabengesetzen (KAG) und Sondernutzungssatzungen zu 100 % auf den Antragsteller umgelegt:

Schritt für Schritt: Antragstellung beim Tiefbauamt

So läuft das behördliche Genehmigungsverfahren in der Praxis ab:

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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Straßen- und Wegegesetz der Bundesländer, kommunale Sondernutzungssatzungen und die Praxis der städtischen Tiefbauämter in Deutschland. Da bautechnische Ausführungsvorschriften, Gebührenordnungen und Genehmigungsverfahren durch die jeweilige Gemeindesatzung autonom geregelt werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Tiefbau- oder Straßenbauamt Ihrer Kommune einzuholen.

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