Freischankfläche und Außengastronomie beantragen: Sondernutzungserlaubnis für Tische und Stühle, Mindestgehwegbreiten, Lärmschutz und Gebühren beim Ordnungsamt

Gäste im Frühjahr und Sommer im Freien zu bewirten, gehört für Restaurants, Cafés, Kneipen und Imbisse zu den wichtigsten Einnahmequellen. Wenn Tische, Stühle, Sonnenschirme, Windschutzelemente oder Heizstrahler jedoch auf öffentlichen Gehwegen, Fußgängerzonen oder städtischen Plätzen aufgestellt werden sollen, liegt rechtlich eine Sondernutzung öffentlichen Straßenraums vor. Nach den Straßengesetzen der Bundesländer und den kommunalen Sondernutzungssatzungen ist das Aufstellen von Außengastronomie ohne eine vorherige schriftliche Sondernutzungserlaubnis des Ordnungsamtes verboten. Die Behörden müssen bei der Erteilung einen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Gastronomen und der Sicherheit des Fußgängerverkehrs sowie dem Anwohnerschutz herstellen. Wer ungenehmigt Tische herausstellt oder die festgelegten Grenzen überschreitet, riskiert Bußgelder und den Wiederruf der Erlaubnis. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Voraussetzungen Ihr Betrieb erfüllen muss, welche Durchgangsbreiten vorgeschrieben sind und wie der Antrag abläuft.

Zentrale Auflagen: Gehwegbreiten und Rettungswege

Bei der Prüfung des Antrags legt das Ordnungsamt zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei strenge Maßstäbe an die Verkehrssicherheit an:

Betriebszeiten und Lärmschutz (Sperrzeiten)

Ein häufiger Konfliktpunkt bei der Außengastronomie ist der Schutz der Nachbarschaft vor Lärm. Die Erlaubnis enthält daher genaue zeitliche Auflagen:

Erforderliche Antragsunterlagen und Gebühren

Der Antrag sollte mindestens vier bis sechs Wochen vor der geplanten Eröffnung beim Ordnungsamt eingereicht werden. Dem Formular sind beizufügen:

Die Sondernutzungsgebühr wird von den Kommunen meist pro Quadratmeter genutzter Fläche und Monat berechnet. Je nach Attraktivität der Lage (Lagenkategorien) liegen die Gebühren zwischen 5 Euro und 50 Euro pro Quadratmeter und Monat.

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Möchten Sie im Außenbereich auch alkoholische Getränke ausschenken?
Die Sondernutzungserlaubnis regelt nur die Nutzung der Straße. Wenn Sie Alkohol ausschenken, muss die Freischankfläche auch in Ihrer Gaststättenkonzession enthalten sein. Alle Details lesen Sie im Ratgeber Gaststättenkonzession & Schankerlaubnis: Regeln beim Amt.

Nützen Sie öffentliche Gehwege oder Straßenflächen über die Außengastronomie hinaus?
Egal ob für Baustellen, Aufsteller, Verkaufsstände oder Schuttcontainer: Für die Nutzung öffentlicher Flächen ist eine städtische Genehmigung erforderlich. Alle Details lesen Sie im Ratgeber Sondernutzungserlaubnis beantragen: Straßen, Gehwege & Gebühren.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über die Straßengesetze der Bundesländer, das Gaststättengesetz (GastG) sowie die kommunalen Sondernutzungssatzungen in Deutschland. Sie stellen keine Rechts- oder Gewerbeberatung dar. Da Mindestgehwegbreiten, Sperrzeiten und Sondernutzungsgebühren autonom durch die Städte und Gemeinden geregelt werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Ordnungsamt Ihres Betriebssitzes einzuholen.

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