Fachkräftezulage vom 01.11.2023 - wann darf diese gezahlt werden?
#1

Unter welchen Bedingungen darf die Fachkräftezulage der VKA gezahlt werden?
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#2

Die einzigen Bedingungen, die ich darin sehe, sind:

"Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von Fachkräften notwendig ist, ..."

https://www.kommunalforum.de/fachkraefte...ie_vka.php

Die Zahlung muss also erforderlich sein, um Personal zu gewinnen oder zu halten.

Die Prämie kann somit beispielsweise nicht gezahlt werden, um besonders verdiente Mitarbeiter zu belohnen. Dafür gibt es das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD oder auch den vorzeitigen Stufenaufstieg gemäß § 17 Abs. 2 TVöD.
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#3

Zudem handelt es sich ja hier um eine verbandsrechtliche Ermächtigung der VKA gegenüber den Mitgliedern der Mitgliedverbände der VKA zu den dort genannten über- bzw. außertariflichen Maßnahmen. Kommunen u. a. bedürfen dann wohl noch der haushalterischen Zustimmung der zuständigen Stellen (Gemeinderat etc.).
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#4

Erstaunlich. Die unbestimmten Voraussetzungen sind ja geradezu eine Einladung an Bürgermeister, Parteien, etc., willkürlich "Fachkräftezulagen" nach Nasenfaktor zu verteilen.
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#5

Nein, die Voraussetzungen sind einer haushalts- und strafrechtlichen Überprüfung vollständig zugänglich.
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