Unter welchen Bedingungen darf die Fachkräftezulage der VKA gezahlt werden?
Zudem handelt es sich ja hier um eine verbandsrechtliche Ermächtigung der VKA gegenüber den Mitgliedern der Mitgliedverbände der VKA zu den dort genannten über- bzw. außertariflichen Maßnahmen. Kommunen u. a. bedürfen dann wohl noch der haushalterischen Zustimmung der zuständigen Stellen (Gemeinderat etc.).
Erstaunlich. Die unbestimmten Voraussetzungen sind ja geradezu eine Einladung an Bürgermeister, Parteien, etc., willkürlich "Fachkräftezulagen" nach Nasenfaktor zu verteilen.
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Nein, die Voraussetzungen sind einer haushalts- und strafrechtlichen Überprüfung vollständig zugänglich.