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		<title><![CDATA[KommunalForum.de - News]]></title>
		<link>https://www.kommunalforum.de/</link>
		<description><![CDATA[KommunalForum.de - https://www.kommunalforum.de]]></description>
		<pubDate>Fri, 15 May 2026 22:20:10 +0000</pubDate>
		<generator>MyBB</generator>
		<item>
			<title><![CDATA[BMI zum Tarifabschluss: Einkommen steigen um 5,8 Prozent in zwei Schritten]]></title>
			<link>https://www.kommunalforum.de/Thread-BMI-zum-Tarifabschluss-Einkommen-steigen-um-5-8-Prozent-in-zwei-Schritten</link>
			<pubDate>Sun, 06 Apr 2025 17:07:46 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.kommunalforum.de/member.php?action=profile&uid=6619">Pressemitteilungen</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.kommunalforum.de/Thread-BMI-zum-Tarifabschluss-Einkommen-steigen-um-5-8-Prozent-in-zwei-Schritten</guid>
			<description><![CDATA[Pressemitteilung BMI 06.04.2025<br />
<br />
Neues Wahlmodell für mehr freie Tage, Jahressonderzahlung wird erhöht, Schichtzulagen werden verdoppelt<br />
<br />
Nach intensiven Verhandlungen und einem Schlichtungsverfahren haben Arbeitgeber und Gewerkschaften heute in der vierten Verhandlungsrunde eine Einigung in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erzielt. Die Einigung umfasst unter anderem eine lineare Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent in zwei Schritten sowie weitere Verbesserungen in den Bereichen Arbeitszeit und Sonderzahlungen. Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 27 Monate ab dem 1. Januar 2025 bis mindestens zum 31. März 2027.<br />
<br />
Für den Bund führte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Verhandlungen, für die Kommunen verhandelte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Die Ergebnisse der Tarifrunde 2025 finden unmittelbar Anwendung auf die rund 132.000 Tarifbeschäftigten des Bundes und die über 2,6 Millionen Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber, die unter dem Dach der VKA zusammengeschlossen sind.<br />
<br />
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir haben einen Tarifabschluss erreicht, der in schwierigen Zeiten einen guten Ausgleich bringt. Das ist eine gute Nachricht für einen starken und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. Es gibt spürbare Verbesserungen und Entlastungen für die Beschäftigten. Wir machen die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst flexibler, moderner und attraktiver. Die Einkommen steigen in zwei Schritten um insgesamt 5,8 Prozent. Wir führen ein Zeit-statt-Geld-Wahlmodell für mehr freie Tage ein, verdoppeln die Schichtzulagen und erhöhen die Jahressonderzahlung. Außerdem beseitigen wir die noch bestehenden Ungleichheiten zwischen Ost und West bei Kündigungsschutz und Befristung.<br />
<br />
Dieser Tarifabschluss ist Ausdruck des Respekts davor, was die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leisten. Viele haben einen harten und fordernden Job. Das muss sich im Einkommen und in guten Arbeitsbedingungen wiederfinden. Zugleich hatten wir die angespannte Haushaltslage zu jedem Zeitpunkt im Blick. Wir sind an die Grenze dessen gegangen, was wir bei schwieriger Haushaltslage verantworten können.“<br />
<br />
Der Tarifabschluss sieht vor:<br />
<br />
Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. April 2025:<ul class="mycode_list"><li>Die Beschäftigten erhalten ab 1. April 2025 eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro, sowie eine weitere Entgelterhöhung ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 %.<br />
</li>
<li>Für Auszubildende erfolgt die Erhöhung mit einem Festbetrag von jeweils 75 Euro zum 1. April 2025 und 1. Mai 2026.<br />
</li>
</ul>
<br />
Verdoppelung von Schicht- und Wechselschichtzulagen:<ul class="mycode_list"><li>Ab dem 1. Juli 2025 werden die monatlichen Zulagen für die Schichtarbeit von 40 Euro auf 100 Euro und für die Wechselschichtarbeit von 105 Euro auf 200 Euro angehoben.<br />
</li>
</ul>
<br />
Erhöhung der Jahressonderzahlung („13. Monatsgehalt“):<ul class="mycode_list"><li>Die Jahressonderzahlung wird ab dem Jahr 2026 erhöht: Für Beschäftigte des Bundes der Entgeltgruppen 1 bis 8 wird die Jahressonderzahlung von 90 % auf 95 % erhöht, für Beschäftigte der Entgeltgruppen 9a bis 12 von 80 % auf 90 % und für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13 bis 15 steigt sie von 60 % auf 75 % an.<br />
</li>
<li>Für Beschäftigte der Kommunen beträgt die Jahressonderzahlung künftig einheitlich für alle Entgeltgruppen 85 % eines Monatsgehalts.<br />
</li>
</ul>
<br />
Zeit-statt-Geld-Wahlmodell:<br />
Beschäftigte erhalten ab 2026 die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage zu tauschen. Für kommunale Krankenhäuser gelten Sonderregelungen.<br />
<br />
Weitere Anpassungen:<ul class="mycode_list"><li>Ab dem Jahr 2027 erhalten Beschäftigte einen weiteren Urlaubstag.<br />
</li>
<li>Es wird ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig und befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen.<br />
</li>
<li>Die Regelungen zu Langzeitkonten und zur Gleitzeit werden klarer gefasst.<br />
</li>
<li>Für den Bund werden bisher unterschiedliche Bedingungen zwischen den Tarifgebieten Ost und West im Bereich Kündigungsschutz und Befristung angeglichen.<br />
</li>
<li>Es wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen eingeführt.<br />
</li>
</ul>
Die Kosten des Tarifabschlusses liegen für die Laufzeit von 27 Monaten bei rund 1,94 Milliarden Euro allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes.<br />
<br />
Die Entscheidung über die Übertragung des Tarifabschlusses auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten des Bundes obliegt der künftigen Bundesregierung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Pressemitteilung BMI 06.04.2025<br />
<br />
Neues Wahlmodell für mehr freie Tage, Jahressonderzahlung wird erhöht, Schichtzulagen werden verdoppelt<br />
<br />
Nach intensiven Verhandlungen und einem Schlichtungsverfahren haben Arbeitgeber und Gewerkschaften heute in der vierten Verhandlungsrunde eine Einigung in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erzielt. Die Einigung umfasst unter anderem eine lineare Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent in zwei Schritten sowie weitere Verbesserungen in den Bereichen Arbeitszeit und Sonderzahlungen. Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 27 Monate ab dem 1. Januar 2025 bis mindestens zum 31. März 2027.<br />
<br />
Für den Bund führte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Verhandlungen, für die Kommunen verhandelte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Die Ergebnisse der Tarifrunde 2025 finden unmittelbar Anwendung auf die rund 132.000 Tarifbeschäftigten des Bundes und die über 2,6 Millionen Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber, die unter dem Dach der VKA zusammengeschlossen sind.<br />
<br />
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir haben einen Tarifabschluss erreicht, der in schwierigen Zeiten einen guten Ausgleich bringt. Das ist eine gute Nachricht für einen starken und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. Es gibt spürbare Verbesserungen und Entlastungen für die Beschäftigten. Wir machen die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst flexibler, moderner und attraktiver. Die Einkommen steigen in zwei Schritten um insgesamt 5,8 Prozent. Wir führen ein Zeit-statt-Geld-Wahlmodell für mehr freie Tage ein, verdoppeln die Schichtzulagen und erhöhen die Jahressonderzahlung. Außerdem beseitigen wir die noch bestehenden Ungleichheiten zwischen Ost und West bei Kündigungsschutz und Befristung.<br />
<br />
Dieser Tarifabschluss ist Ausdruck des Respekts davor, was die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leisten. Viele haben einen harten und fordernden Job. Das muss sich im Einkommen und in guten Arbeitsbedingungen wiederfinden. Zugleich hatten wir die angespannte Haushaltslage zu jedem Zeitpunkt im Blick. Wir sind an die Grenze dessen gegangen, was wir bei schwieriger Haushaltslage verantworten können.“<br />
<br />
Der Tarifabschluss sieht vor:<br />
<br />
Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. April 2025:<ul class="mycode_list"><li>Die Beschäftigten erhalten ab 1. April 2025 eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro, sowie eine weitere Entgelterhöhung ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 %.<br />
</li>
<li>Für Auszubildende erfolgt die Erhöhung mit einem Festbetrag von jeweils 75 Euro zum 1. April 2025 und 1. Mai 2026.<br />
</li>
</ul>
<br />
Verdoppelung von Schicht- und Wechselschichtzulagen:<ul class="mycode_list"><li>Ab dem 1. Juli 2025 werden die monatlichen Zulagen für die Schichtarbeit von 40 Euro auf 100 Euro und für die Wechselschichtarbeit von 105 Euro auf 200 Euro angehoben.<br />
</li>
</ul>
<br />
Erhöhung der Jahressonderzahlung („13. Monatsgehalt“):<ul class="mycode_list"><li>Die Jahressonderzahlung wird ab dem Jahr 2026 erhöht: Für Beschäftigte des Bundes der Entgeltgruppen 1 bis 8 wird die Jahressonderzahlung von 90 % auf 95 % erhöht, für Beschäftigte der Entgeltgruppen 9a bis 12 von 80 % auf 90 % und für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13 bis 15 steigt sie von 60 % auf 75 % an.<br />
</li>
<li>Für Beschäftigte der Kommunen beträgt die Jahressonderzahlung künftig einheitlich für alle Entgeltgruppen 85 % eines Monatsgehalts.<br />
</li>
</ul>
<br />
Zeit-statt-Geld-Wahlmodell:<br />
Beschäftigte erhalten ab 2026 die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage zu tauschen. Für kommunale Krankenhäuser gelten Sonderregelungen.<br />
<br />
Weitere Anpassungen:<ul class="mycode_list"><li>Ab dem Jahr 2027 erhalten Beschäftigte einen weiteren Urlaubstag.<br />
</li>
<li>Es wird ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig und befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen.<br />
</li>
<li>Die Regelungen zu Langzeitkonten und zur Gleitzeit werden klarer gefasst.<br />
</li>
<li>Für den Bund werden bisher unterschiedliche Bedingungen zwischen den Tarifgebieten Ost und West im Bereich Kündigungsschutz und Befristung angeglichen.<br />
</li>
<li>Es wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen eingeführt.<br />
</li>
</ul>
Die Kosten des Tarifabschlusses liegen für die Laufzeit von 27 Monaten bei rund 1,94 Milliarden Euro allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes.<br />
<br />
Die Entscheidung über die Übertragung des Tarifabschlusses auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten des Bundes obliegt der künftigen Bundesregierung.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[VKA zur Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst]]></title>
			<link>https://www.kommunalforum.de/Thread-VKA-zur-Tarifeinigung-f%C3%BCr-den-%C3%B6ffentlichen-Dienst</link>
			<pubDate>Sun, 06 Apr 2025 17:02:00 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.kommunalforum.de/member.php?action=profile&uid=6619">Pressemitteilungen</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.kommunalforum.de/Thread-VKA-zur-Tarifeinigung-f%C3%BCr-den-%C3%B6ffentlichen-Dienst</guid>
			<description><![CDATA[6.4.2025<br />
<br />
Berlin/Potsdam. Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Bund und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifabschluss für die rund 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst geeinigt. Die Einigung in den Mittagsstunden des 6. April 2025 in Potsdam im Rahmen der 4. Verhandlungsrunde, die im Anschluss an das Schlichtungsverfahren stattfand.<br />
<br />
Der Tarifabschluss sieht im Kern folgende Regelungen vor:<br />
<ul class="mycode_list"><li>Eine lineare Entgelterhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich, ab dem 1. April 2025<br />
</li>
<li>Eine weitere Entgelterhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026<br />
</li>
<li>Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 85 Prozent ab dem Kalenderjahr 2026<br />
</li>
<li>Die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln<br />
</li>
<li>Die Möglichkeit, auf beidseitig freiwilliger Basis die wöchentliche Arbeitszeit befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. (siehe: <a href="https://www.kommunalforum.de/tvoed_freiwillige_wochenarbeitszeit_erhoehung_rechner.php" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">Brutto-Netto-Rechner für freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit)</a><br />
</li>
<li>Einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Kalenderjahr 2027<br />
</li>
<li>Erhöhte Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025<br />
</li>
<li>Die Ausbildungs- und Studienentgelte steigen ab dem 1. April 2025 um 75 Euro monatlich und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro monatlich. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt.<br />
</li>
</ul>
<br />
„Mit dieser Einigung ist es gelungen, einen nachhaltigen Kompromiss zu finden, der sowohl den Interessen der kommunalen Arbeitgeber als auch der Beschäftigten gerecht wird", erklärt Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA. „Angesichts der finanziellen Herausforderungen der Kommunen haben wir ein Gesamtpaket geschnürt, das die Handlungsfähigkeit der kommunalen Arbeitgeber sichert und gleichzeitig attraktive Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten schafft."<br />
<br />
Die VKA betont, dass mit dieser Einigung auch wichtige Zukunftsthemen adressiert werden. So werden ab 2026 Regelungen zur freiwilligen Erhöhung der Arbeitszeit eingeführt, die sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch dem steigenden Personalbedarf im öffentlichen Dienst Rechnung tragen. „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels bieten wir mit diesen flexiblen Arbeitszeitmodellen attraktive Optionen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", betont Welge.<br />
<br />
Besonders im Fokus standen bei den Verhandlungen auch die Bedürfnisse einzelner Branchen innerhalb der kommunalen Familie. Für den Bereich der kommunalen Versorgungsbetriebe wurde unter anderem eine umfassende Reform der Vergütungstabelle vereinbart. Auch für die Beschäftigten im Rettungsdienst konnten Verbesserungen erreicht werden, darunter die Möglichkeit für 24-Stunden-Schichten unter bestimmten Bedingungen. Hinzu kommt, dass gerade in den besonders durch Schichtdienste belasteten Bereichen viele Verbesserungen geschaffen wurden, wie beispielsweise die Erhöhung der Wechselschichtzulage von 100 auf 250 Euro im Bereich der Krankenhäuser.<br />
<br />
Die vereinbarte Laufzeit beträgt 27 Monate und endet am 31. März 2027 und schafft damit Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in der kommunalen Welt.<br />
<br />
„Mit diesem ausgewogenen Gesamtpaket stellen wir sicher, dass der öffentliche Dienst auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber bleibt und gleichzeitig die dringend notwendigen kommunalen Zukunftsinvestitionen nicht gefährdet werden", so Welge abschließend. „Diese Einigung ist ein wichtiges Signal für unser gemeinsames Ziel: eine funktionierende kommunale Daseinsvorsorge mit fairen Arbeitsbedingungen - und das ist in schwierigen politischen Zeiten durchaus auch ein Beitrag zur Sicherung der Demokratie."]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[6.4.2025<br />
<br />
Berlin/Potsdam. Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Bund und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifabschluss für die rund 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst geeinigt. Die Einigung in den Mittagsstunden des 6. April 2025 in Potsdam im Rahmen der 4. Verhandlungsrunde, die im Anschluss an das Schlichtungsverfahren stattfand.<br />
<br />
Der Tarifabschluss sieht im Kern folgende Regelungen vor:<br />
<ul class="mycode_list"><li>Eine lineare Entgelterhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich, ab dem 1. April 2025<br />
</li>
<li>Eine weitere Entgelterhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026<br />
</li>
<li>Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 85 Prozent ab dem Kalenderjahr 2026<br />
</li>
<li>Die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln<br />
</li>
<li>Die Möglichkeit, auf beidseitig freiwilliger Basis die wöchentliche Arbeitszeit befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. (siehe: <a href="https://www.kommunalforum.de/tvoed_freiwillige_wochenarbeitszeit_erhoehung_rechner.php" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">Brutto-Netto-Rechner für freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit)</a><br />
</li>
<li>Einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Kalenderjahr 2027<br />
</li>
<li>Erhöhte Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025<br />
</li>
<li>Die Ausbildungs- und Studienentgelte steigen ab dem 1. April 2025 um 75 Euro monatlich und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro monatlich. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt.<br />
</li>
</ul>
<br />
„Mit dieser Einigung ist es gelungen, einen nachhaltigen Kompromiss zu finden, der sowohl den Interessen der kommunalen Arbeitgeber als auch der Beschäftigten gerecht wird", erklärt Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA. „Angesichts der finanziellen Herausforderungen der Kommunen haben wir ein Gesamtpaket geschnürt, das die Handlungsfähigkeit der kommunalen Arbeitgeber sichert und gleichzeitig attraktive Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten schafft."<br />
<br />
Die VKA betont, dass mit dieser Einigung auch wichtige Zukunftsthemen adressiert werden. So werden ab 2026 Regelungen zur freiwilligen Erhöhung der Arbeitszeit eingeführt, die sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch dem steigenden Personalbedarf im öffentlichen Dienst Rechnung tragen. „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels bieten wir mit diesen flexiblen Arbeitszeitmodellen attraktive Optionen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", betont Welge.<br />
<br />
Besonders im Fokus standen bei den Verhandlungen auch die Bedürfnisse einzelner Branchen innerhalb der kommunalen Familie. Für den Bereich der kommunalen Versorgungsbetriebe wurde unter anderem eine umfassende Reform der Vergütungstabelle vereinbart. Auch für die Beschäftigten im Rettungsdienst konnten Verbesserungen erreicht werden, darunter die Möglichkeit für 24-Stunden-Schichten unter bestimmten Bedingungen. Hinzu kommt, dass gerade in den besonders durch Schichtdienste belasteten Bereichen viele Verbesserungen geschaffen wurden, wie beispielsweise die Erhöhung der Wechselschichtzulage von 100 auf 250 Euro im Bereich der Krankenhäuser.<br />
<br />
Die vereinbarte Laufzeit beträgt 27 Monate und endet am 31. März 2027 und schafft damit Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in der kommunalen Welt.<br />
<br />
„Mit diesem ausgewogenen Gesamtpaket stellen wir sicher, dass der öffentliche Dienst auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber bleibt und gleichzeitig die dringend notwendigen kommunalen Zukunftsinvestitionen nicht gefährdet werden", so Welge abschließend. „Diese Einigung ist ein wichtiges Signal für unser gemeinsames Ziel: eine funktionierende kommunale Daseinsvorsorge mit fairen Arbeitsbedingungen - und das ist in schwierigen politischen Zeiten durchaus auch ein Beitrag zur Sicherung der Demokratie."]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[DBB zum Tarifabschluss öffentlicher Dienst Bund und Kommunen]]></title>
			<link>https://www.kommunalforum.de/Thread-DBB-zum-Tarifabschluss-%C3%B6ffentlicher-Dienst-Bund-und-Kommunen</link>
			<pubDate>Sun, 06 Apr 2025 16:50:33 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.kommunalforum.de/member.php?action=profile&uid=6619">Pressemitteilungen</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.kommunalforum.de/Thread-DBB-zum-Tarifabschluss-%C3%B6ffentlicher-Dienst-Bund-und-Kommunen</guid>
			<description><![CDATA[06. April 2025 Einkommensrunde 2025<br />
dbb beamtenbund und tarifunion <br />
<br />
Geyer: „Wichtige Fortschritte stecken im Detail“<br />
„Meist fangen bei den Details ja die Probleme an. Beim Ergebnis heute ist es umgekehrt: sehr wichtige Fortschritte stecken genau in diesen Details“, kommentierte dbb-Verhandlungsführer Volker Geyer die Einigung mit Bund und Kommunen am 6. April 2025 in Potsdam.<br />
Geyer weiter: „Es ist zentral, dass die von uns geforderten Komponenten lineare Erhöhung, soziale Komponente, Arbeitszeitsouveränität und Entlastung alle Teil des Abschlusses sind. In dieser Einigung kann sich jede und jeder wiederfinden.“ Gleichzeitig gelte aber auch, dass ein zukunftsweisenderes Ergebnis sinnvoll gewesen wäre, so der dbb-Vize. „Aber leider mussten wir Bund und Kommunen jeden Cent, jede Minute und jeden noch so kleinen Fortschritt unendlich mühsam abringen. Zu keinem Zeitpunkt war bei den Arbeitgebenden erkennbar, dass sie Zukunft gestalten wollen.“<br />
<br />
Mit Blick auf die nächsten Jahre prognostizierte Geyer, dass die Tarifauseinandersetzungen langwieriger und härter werden würden: „Der öffentliche Dienst muss generell attraktiver werden. Aktuell fehlen 570.000 Beschäftigte. In den nächsten zehn Jahren geht ein weiteres Drittel der Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand. Um diesen extremen Aderlass zu kompensieren, müssen sich die Bezahl- und Arbeitsbedingungen weiter deutlich verbessern, sonst sehen wir auf dem Arbeitsmarkt bald endgültig alt aus.“ Abschließend forderte Geyer die zeit- und inhaltsgleiche sowie systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich: „Wir werden dazu unverzüglich das Gespräch mit dem Bundestag und der neuen Bundesregierung aufnehmen.“ <br />
<br />
Die Eckpunkte der Einigung:<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Lineare Entgelterhöhungen</span><ul class="mycode_list"><li>ab dem 1. April 2025 um 3 Prozent<br />
</li>
<li>ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent (Laufzeit 27 Monate, bis 31. März 2027).<br />
</li>
</ul>
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Soziale Komponente/Mindestbetrag</span><br />
110 Euro Mindestbetrag im ersten Erhöhungsschritt. Das führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in Entgeltgruppen (EG) 1 bis 5 sowie in EG 6 bis zur Stufe 5, in EG 7 bis zur Stufe 4, in EG 8 bis zur Stufe 3, in EG 9a bis zur Stufe 2 und in EG 9b Stufe 1. So kommen im ersten Schritt Erhöhungen von bis zu 4,67 Prozent zustande.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Entgelt und Übernahme bei Auszubildenden</span><br />
Die Vergütung der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten soll ebenfalls in zwei Schritten ansteigen: ab dem 1. April 2025 um 75 Euro und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro.<br />
<br />
Die Auszubildenden und dual Studierenden sollen bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen werden, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten</span><br />
Ab dem Jahr 2027 soll es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigten (inklusive Auszubildende) geben.<br />
<br />
Die Jahressonderzahlung soll ab 2026 erhöht werden:<ul class="mycode_list"><li>Bund: EG 1 bis 8: von 90 auf 95 Prozent, EG 9a bis 12: von 80 auf 90 Prozent, EG 13 bis 15: von 60 auf 75 Prozent<br />
</li>
<li>VKA: 85 Prozent in allen EG, 90 Prozent in den EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B<br />
</li>
</ul>
Es soll die Möglichkeit geben, diese Jahressonderzahlung (außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Für den Bereich der Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll als Ausgleich für die fehlende Umwandlungsmöglichkeit die Jahressonderzahlung in den EG 1 bis 8 auf 90 Prozent erhöht werden.<br />
<br />
Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen entsprechend erhöht werden. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Mehr Arbeitszeitsouveränität</span><br />
Auf betrieblicher Ebene soll durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden können. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.<br />
<br />
Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst und eine Kappung von Stunden vermieden werden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.<br />
<br />
Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt: in den EG 1 bis 9b: 25 Prozent, in den EG 9c bis 15: 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen EG.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[06. April 2025 Einkommensrunde 2025<br />
dbb beamtenbund und tarifunion <br />
<br />
Geyer: „Wichtige Fortschritte stecken im Detail“<br />
„Meist fangen bei den Details ja die Probleme an. Beim Ergebnis heute ist es umgekehrt: sehr wichtige Fortschritte stecken genau in diesen Details“, kommentierte dbb-Verhandlungsführer Volker Geyer die Einigung mit Bund und Kommunen am 6. April 2025 in Potsdam.<br />
Geyer weiter: „Es ist zentral, dass die von uns geforderten Komponenten lineare Erhöhung, soziale Komponente, Arbeitszeitsouveränität und Entlastung alle Teil des Abschlusses sind. In dieser Einigung kann sich jede und jeder wiederfinden.“ Gleichzeitig gelte aber auch, dass ein zukunftsweisenderes Ergebnis sinnvoll gewesen wäre, so der dbb-Vize. „Aber leider mussten wir Bund und Kommunen jeden Cent, jede Minute und jeden noch so kleinen Fortschritt unendlich mühsam abringen. Zu keinem Zeitpunkt war bei den Arbeitgebenden erkennbar, dass sie Zukunft gestalten wollen.“<br />
<br />
Mit Blick auf die nächsten Jahre prognostizierte Geyer, dass die Tarifauseinandersetzungen langwieriger und härter werden würden: „Der öffentliche Dienst muss generell attraktiver werden. Aktuell fehlen 570.000 Beschäftigte. In den nächsten zehn Jahren geht ein weiteres Drittel der Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand. Um diesen extremen Aderlass zu kompensieren, müssen sich die Bezahl- und Arbeitsbedingungen weiter deutlich verbessern, sonst sehen wir auf dem Arbeitsmarkt bald endgültig alt aus.“ Abschließend forderte Geyer die zeit- und inhaltsgleiche sowie systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich: „Wir werden dazu unverzüglich das Gespräch mit dem Bundestag und der neuen Bundesregierung aufnehmen.“ <br />
<br />
Die Eckpunkte der Einigung:<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Lineare Entgelterhöhungen</span><ul class="mycode_list"><li>ab dem 1. April 2025 um 3 Prozent<br />
</li>
<li>ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent (Laufzeit 27 Monate, bis 31. März 2027).<br />
</li>
</ul>
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Soziale Komponente/Mindestbetrag</span><br />
110 Euro Mindestbetrag im ersten Erhöhungsschritt. Das führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in Entgeltgruppen (EG) 1 bis 5 sowie in EG 6 bis zur Stufe 5, in EG 7 bis zur Stufe 4, in EG 8 bis zur Stufe 3, in EG 9a bis zur Stufe 2 und in EG 9b Stufe 1. So kommen im ersten Schritt Erhöhungen von bis zu 4,67 Prozent zustande.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Entgelt und Übernahme bei Auszubildenden</span><br />
Die Vergütung der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten soll ebenfalls in zwei Schritten ansteigen: ab dem 1. April 2025 um 75 Euro und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro.<br />
<br />
Die Auszubildenden und dual Studierenden sollen bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen werden, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten</span><br />
Ab dem Jahr 2027 soll es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigten (inklusive Auszubildende) geben.<br />
<br />
Die Jahressonderzahlung soll ab 2026 erhöht werden:<ul class="mycode_list"><li>Bund: EG 1 bis 8: von 90 auf 95 Prozent, EG 9a bis 12: von 80 auf 90 Prozent, EG 13 bis 15: von 60 auf 75 Prozent<br />
</li>
<li>VKA: 85 Prozent in allen EG, 90 Prozent in den EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B<br />
</li>
</ul>
Es soll die Möglichkeit geben, diese Jahressonderzahlung (außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Für den Bereich der Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll als Ausgleich für die fehlende Umwandlungsmöglichkeit die Jahressonderzahlung in den EG 1 bis 8 auf 90 Prozent erhöht werden.<br />
<br />
Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen entsprechend erhöht werden. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Mehr Arbeitszeitsouveränität</span><br />
Auf betrieblicher Ebene soll durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden können. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.<br />
<br />
Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst und eine Kappung von Stunden vermieden werden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.<br />
<br />
Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt: in den EG 1 bis 9b: 25 Prozent, in den EG 9c bis 15: 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen EG.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[GEW: Hart erkämpfter Kompromiss bedeutet mehr Geld und mehr Zeit]]></title>
			<link>https://www.kommunalforum.de/Thread-GEW-Hart-erk%C3%A4mpfter-Kompromiss-bedeutet-mehr-Geld-und-mehr-Zeit</link>
			<pubDate>Sun, 06 Apr 2025 16:38:44 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.kommunalforum.de/member.php?action=profile&uid=6619">Pressemitteilungen</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.kommunalforum.de/Thread-GEW-Hart-erk%C3%A4mpfter-Kompromiss-bedeutet-mehr-Geld-und-mehr-Zeit</guid>
			<description><![CDATA[Bildungsgewerkschaft zum Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen<br />
<br />
06.04.2025<br />
<br />
Potsdam – Als hart erkämpfen Kompromiss bezeichnete die GEW-Vorsitzende Maike Finnern den Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, von denen die GEW vor allem diejenigen im Sozial- und Erziehungsdienst vertritt. „Die Gewerkschaften haben in diesen Verhandlungen hart gekämpft und konnten am Ende einige wichtige Punkte durchsetzen“, fasste Finnern zusammen.<br />
<br />
Der Tarifabschluss sieht eine schrittweise Erhöhung der Gehälter vor. Ab April 2025 werden die Gehälter um 3,0 Prozent erhöht, gefolgt von weiteren 2,8 Prozent ab Mai 2026. Außerdem gibt es für die Beschäftigten ab 2027 einen zusätzlichen Urlaubstag.<br />
<br />
Dass die Arbeitgeber die Forderung nach einem Meine-Zeit-Konto bis zum Schluss blockierten, kritisierte die GEW-Vorsitzende. „Trotzdem ist am Ende wenigstens der Einstieg in mehr Eigenverantwortlichkeit über die Arbeitszeit gelungen, den es weiterzuentwickeln gilt. Neben dem zusätzlichen Urlaubstag ab 2027 können die Kolleginnen und Kollegen in vielen Bereichen des TVöD – unter anderem in kommunalen Kitas – ab sofort am Anfang des Jahres selbst entscheiden, ob sie die Jahressonderzahlung in voller Höhe ausbezahlt haben oder einen Teil in bis zu drei Urlaubstage umwandeln wollen“, erklärte Finnern. Auch die Jahressonderzahlung wird erhöht – auf 85 Prozent einheitlich für die Beschäftigten in kommunalen Kitas. Für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 9 in Heimen wird die Jahressonderzahlung auf 90 Prozent erhöht, da sie nicht von der neuen Umwandlungsmöglichkeit profitieren. Sie haben aber weiterhin die Möglichkeit, ihre SuE-Zulage in freie Tage umzuwandeln.<br />
<br />
„Die Erhöhung der Gehälter sichert für die Beschäftigten in den sozialen Berufen und der frühkindlichen Bildung finanzielle Sicherheit in wirtschaftlich unsicheren Zeiten“, sagte die GEW-Vorsitzende. Zudem sei mit der Möglichkeit für mehr freie Tage eine wichtige Forderung der Beschäftigten nach mehr Zeit erfüllt worden. „Die Kolleginnen und Kollegen im gesamten Sozial- und Erziehungsdienst gehen auf dem Zahnfleisch. Mit dem Lohnplus und der Möglichkeit für viele, Teile der Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage umzuwandeln, haben wir ein Stück Entlastung erreicht“, sagte Finnern. Gleichzeitig bekräftigte die GEW-Chefin, sich auf politischer Ebene weiterhin dafür stark zu machen, die Arbeitsbedingungen in Kitas über bundesweite Standards im Kita-Qualitätsgesetz zu verbessern.<br />
<br />
Kritik äußerte die GEW-Chefin am Unwillen der kommunalen Arbeitgeber, die Kündigungsregelung West auch im Tarifgebiet Ost zu übernehmen. „Dass es 35 Jahre nach der Vereinigung gravierende tarifliche Unterschiede beim Kündigungsschutz gibt, kann nicht sein“, sagte Finnern. Auch wenn es in dieser Runde in diesem Punkt nicht zu einer Einigung gekommen sei, kündigten die Gewerkschaften an, sich in kommenden Tarifrunden weiter für eine Angleichung stark zu machen.<br />
<br />
Info: Das Tarifergebnis kam nach vier besonders harten Verhandlungsrunden, mehreren Streiks und einer Schlichtung zu Stande. Es gilt für rund 2,5 Millionen Beschäftigte bei Bund und Kommunen. Die GEW vertritt dabei vor allem die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes. ver.di hat die Verhandlungsführerschaft für die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Das Tarifergebnis hat einer Laufzeit von 27 Monaten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Bildungsgewerkschaft zum Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen<br />
<br />
06.04.2025<br />
<br />
Potsdam – Als hart erkämpfen Kompromiss bezeichnete die GEW-Vorsitzende Maike Finnern den Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, von denen die GEW vor allem diejenigen im Sozial- und Erziehungsdienst vertritt. „Die Gewerkschaften haben in diesen Verhandlungen hart gekämpft und konnten am Ende einige wichtige Punkte durchsetzen“, fasste Finnern zusammen.<br />
<br />
Der Tarifabschluss sieht eine schrittweise Erhöhung der Gehälter vor. Ab April 2025 werden die Gehälter um 3,0 Prozent erhöht, gefolgt von weiteren 2,8 Prozent ab Mai 2026. Außerdem gibt es für die Beschäftigten ab 2027 einen zusätzlichen Urlaubstag.<br />
<br />
Dass die Arbeitgeber die Forderung nach einem Meine-Zeit-Konto bis zum Schluss blockierten, kritisierte die GEW-Vorsitzende. „Trotzdem ist am Ende wenigstens der Einstieg in mehr Eigenverantwortlichkeit über die Arbeitszeit gelungen, den es weiterzuentwickeln gilt. Neben dem zusätzlichen Urlaubstag ab 2027 können die Kolleginnen und Kollegen in vielen Bereichen des TVöD – unter anderem in kommunalen Kitas – ab sofort am Anfang des Jahres selbst entscheiden, ob sie die Jahressonderzahlung in voller Höhe ausbezahlt haben oder einen Teil in bis zu drei Urlaubstage umwandeln wollen“, erklärte Finnern. Auch die Jahressonderzahlung wird erhöht – auf 85 Prozent einheitlich für die Beschäftigten in kommunalen Kitas. Für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 9 in Heimen wird die Jahressonderzahlung auf 90 Prozent erhöht, da sie nicht von der neuen Umwandlungsmöglichkeit profitieren. Sie haben aber weiterhin die Möglichkeit, ihre SuE-Zulage in freie Tage umzuwandeln.<br />
<br />
„Die Erhöhung der Gehälter sichert für die Beschäftigten in den sozialen Berufen und der frühkindlichen Bildung finanzielle Sicherheit in wirtschaftlich unsicheren Zeiten“, sagte die GEW-Vorsitzende. Zudem sei mit der Möglichkeit für mehr freie Tage eine wichtige Forderung der Beschäftigten nach mehr Zeit erfüllt worden. „Die Kolleginnen und Kollegen im gesamten Sozial- und Erziehungsdienst gehen auf dem Zahnfleisch. Mit dem Lohnplus und der Möglichkeit für viele, Teile der Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage umzuwandeln, haben wir ein Stück Entlastung erreicht“, sagte Finnern. Gleichzeitig bekräftigte die GEW-Chefin, sich auf politischer Ebene weiterhin dafür stark zu machen, die Arbeitsbedingungen in Kitas über bundesweite Standards im Kita-Qualitätsgesetz zu verbessern.<br />
<br />
Kritik äußerte die GEW-Chefin am Unwillen der kommunalen Arbeitgeber, die Kündigungsregelung West auch im Tarifgebiet Ost zu übernehmen. „Dass es 35 Jahre nach der Vereinigung gravierende tarifliche Unterschiede beim Kündigungsschutz gibt, kann nicht sein“, sagte Finnern. Auch wenn es in dieser Runde in diesem Punkt nicht zu einer Einigung gekommen sei, kündigten die Gewerkschaften an, sich in kommenden Tarifrunden weiter für eine Angleichung stark zu machen.<br />
<br />
Info: Das Tarifergebnis kam nach vier besonders harten Verhandlungsrunden, mehreren Streiks und einer Schlichtung zu Stande. Es gilt für rund 2,5 Millionen Beschäftigte bei Bund und Kommunen. Die GEW vertritt dabei vor allem die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes. ver.di hat die Verhandlungsführerschaft für die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Das Tarifergebnis hat einer Laufzeit von 27 Monaten.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Ver.di zum Tarifabschluss öffentlicher Dienst (Bund & Kommunen)]]></title>
			<link>https://www.kommunalforum.de/Thread-Ver-di-zum-Tarifabschluss-%C3%B6ffentlicher-Dienst-Bund-Kommunen--24720</link>
			<pubDate>Sun, 06 Apr 2025 14:05:18 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.kommunalforum.de/member.php?action=profile&uid=6619">Pressemitteilungen</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.kommunalforum.de/Thread-Ver-di-zum-Tarifabschluss-%C3%B6ffentlicher-Dienst-Bund-Kommunen--24720</guid>
			<description><![CDATA[Ver.di Pressemitteilung vom 06.04.2025:<br />
<br />
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich am Sonntag (6. April 2025) in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen mit den Arbeitgebern auf einen Tarifabschluss geeinigt. Der Abschluss liegt auf dem Niveau der Schlichtungsempfehlung von Ende März: „Es ist ein schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten“, sagte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke in Potsdam. Die insgesamt vier Verhandlungsrunden samt Schlichtung seien sehr zäh verlaufen und hätten aufgrund der Verweigerungshaltung auf Arbeitgeberseite bei vielen Themen mehrfach vor dem Scheitern gestanden, erklärte Werneke. „Erst nach einer erfolgreichen Warnstreikrunde mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen ist Bewegung in die Verhandlungen gekommen. Letztendlich konnte ein Tarifergebnis mit prozentualen Einkommenssteigerungen oberhalb der zu erwartenden Preissteigerungsrate durchgesetzt werden, außerdem Verbesserungen bei einigen Zuschlägen und der Arbeitszeit.“<br />
<br />
Der Abschluss setzt auf der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission auf. Im Ergebnis soll es für die Beschäftigten ab April 2025 eine Entgelterhöhung von 3,0 Prozent monatlich geben, mindestens aber 110 Euro, wovon insbesondere Menschen aus den unteren Lohngruppen profitieren. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent erfolgt ab Mai 2026. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 27 Monate, bis zum 31. März 2027. Darüber hinaus steigen die Zulagen für besonders belastende Arbeitszeiten deutlich: von 40 auf 100 Euro monatlich für Schichtdienste, von 105 auf 200 Euro für Wechselschichtdienste, in Krankenhäusern von 155 auf 250 Euro. Alle Zuschläge werden dynamisiert, steigen also bei künftigen Tariferhöhungen prozentual mit.<br />
<br />
Bei der Arbeitszeit wurde ein zusätzlicher Urlaubstag ab dem Jahr 2027 vereinbart. Daneben verständigten sich die Tarifparteien auf die Einführung eines Langzeitkontos sowie verbesserter Regelungen bei der Gleitzeit. Zudem kann die Jahressonderzahlung (13. Monatsgehalt) künftig in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden, um mehr Flexibilität und Zeitsouveränität zu erreichen. Die Jahressonderzahlung wird dafür insgesamt erhöht: bei den kommunalen Arbeitgebern einheitlich auf 85 Prozent, beim Bund auf 75 bis 95 Prozent des Monatsgehalts.<br />
<br />
Zugleich wurde mit den Arbeitgebern vereinbart, dass es zeitlich befristet freiwillige Erhöhungen der persönlichen Arbeitszeit auf bis zu 42 bezahlte Stunden in der Woche geben kann, mit zusätzlichen Gehaltszuschlägen für die Erhöhungsstunden. „Das ist ein Thema, bei dem wir klare Grenzen eingezogen haben“, sagte der ver.di-Vorsitzende Werneke: „Niemand kann gedrängt werden, mehr zu arbeiten – das ist Teil der Tarifvereinbarung. Und: Wer freiwillig mehr arbeitet, erhält für die zusätzlichen Stunden einen Aufschlag.“ Die Regelung sei zunächst auf fünf Jahre angelegt und wird rechtzeitig vorher in ihrer Wirkung überprüft.<br />
<br />
ver.di startet nun eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Mitte Mai entscheidet dann die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst abschließend.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ver.di Pressemitteilung vom 06.04.2025:<br />
<br />
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich am Sonntag (6. April 2025) in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen mit den Arbeitgebern auf einen Tarifabschluss geeinigt. Der Abschluss liegt auf dem Niveau der Schlichtungsempfehlung von Ende März: „Es ist ein schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten“, sagte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke in Potsdam. Die insgesamt vier Verhandlungsrunden samt Schlichtung seien sehr zäh verlaufen und hätten aufgrund der Verweigerungshaltung auf Arbeitgeberseite bei vielen Themen mehrfach vor dem Scheitern gestanden, erklärte Werneke. „Erst nach einer erfolgreichen Warnstreikrunde mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen ist Bewegung in die Verhandlungen gekommen. Letztendlich konnte ein Tarifergebnis mit prozentualen Einkommenssteigerungen oberhalb der zu erwartenden Preissteigerungsrate durchgesetzt werden, außerdem Verbesserungen bei einigen Zuschlägen und der Arbeitszeit.“<br />
<br />
Der Abschluss setzt auf der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission auf. Im Ergebnis soll es für die Beschäftigten ab April 2025 eine Entgelterhöhung von 3,0 Prozent monatlich geben, mindestens aber 110 Euro, wovon insbesondere Menschen aus den unteren Lohngruppen profitieren. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent erfolgt ab Mai 2026. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 27 Monate, bis zum 31. März 2027. Darüber hinaus steigen die Zulagen für besonders belastende Arbeitszeiten deutlich: von 40 auf 100 Euro monatlich für Schichtdienste, von 105 auf 200 Euro für Wechselschichtdienste, in Krankenhäusern von 155 auf 250 Euro. Alle Zuschläge werden dynamisiert, steigen also bei künftigen Tariferhöhungen prozentual mit.<br />
<br />
Bei der Arbeitszeit wurde ein zusätzlicher Urlaubstag ab dem Jahr 2027 vereinbart. Daneben verständigten sich die Tarifparteien auf die Einführung eines Langzeitkontos sowie verbesserter Regelungen bei der Gleitzeit. Zudem kann die Jahressonderzahlung (13. Monatsgehalt) künftig in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden, um mehr Flexibilität und Zeitsouveränität zu erreichen. Die Jahressonderzahlung wird dafür insgesamt erhöht: bei den kommunalen Arbeitgebern einheitlich auf 85 Prozent, beim Bund auf 75 bis 95 Prozent des Monatsgehalts.<br />
<br />
Zugleich wurde mit den Arbeitgebern vereinbart, dass es zeitlich befristet freiwillige Erhöhungen der persönlichen Arbeitszeit auf bis zu 42 bezahlte Stunden in der Woche geben kann, mit zusätzlichen Gehaltszuschlägen für die Erhöhungsstunden. „Das ist ein Thema, bei dem wir klare Grenzen eingezogen haben“, sagte der ver.di-Vorsitzende Werneke: „Niemand kann gedrängt werden, mehr zu arbeiten – das ist Teil der Tarifvereinbarung. Und: Wer freiwillig mehr arbeitet, erhält für die zusätzlichen Stunden einen Aufschlag.“ Die Regelung sei zunächst auf fünf Jahre angelegt und wird rechtzeitig vorher in ihrer Wirkung überprüft.<br />
<br />
ver.di startet nun eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Mitte Mai entscheidet dann die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst abschließend.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Statistisches Bundesamt: Kommunen verzeichnen 2024 Rekorddefizit von 24,8 Mrd. €]]></title>
			<link>https://www.kommunalforum.de/Thread-Statistisches-Bundesamt-Kommunen-verzeichnen-2024-Rekorddefizit-von-24-8-Mrd-%E2%82%AC</link>
			<pubDate>Wed, 02 Apr 2025 17:29:28 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.kommunalforum.de/member.php?action=profile&uid=6619">Pressemitteilungen</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.kommunalforum.de/Thread-Statistisches-Bundesamt-Kommunen-verzeichnen-2024-Rekorddefizit-von-24-8-Mrd-%E2%82%AC</guid>
			<description><![CDATA[Pressemitteilung Statistisches Bundesamt Nr. 126 vom 1. April 2025<br />
<br />
WIESBADEN – Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) in Deutschland wiesen im Jahr 2024 ein Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro auf. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik mitteilt, war dies das höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Gegenüber dem Jahr 2023 ist das Defizit deutlich gewachsen. Damals hatte es 6,6 Milliarden Euro betragen.<br />
<br />
Im Jahr 2024 waren 6,2 % der Ausgaben nicht durch reguläre Einnahmen gedeckt, sondern mussten aus finanziellen Reserven oder durch die Aufnahme von Krediten finanziert werden. Das Defizit ist vor allem auf die kommunalen Kernhaushalte zurückzuführen: Mit 24,3 Milliarden Euro war es 2024 fast viermal so hoch wie 2023 (6,3 Milliarden Euro). Die Extrahaushalte wiesen im Jahr 2024 ein Defizit von 0,5 Milliarden Euro auf. 2023 hatten sie ein Defizit von 0,3 Milliarden Euro verbucht.<br />
<br />
Ausgaben für Sozialleistungen wachsen deutlich<br />
<br />
Das Defizit in den Kernhaushalten wuchs, weil der Einnahmenzuwachs nicht mit dem starken Ausgabenwachstum Schritt hielt: Die bereinigten Ausgaben der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr erneut stark um 8,8 % oder 29,4 Milliarden Euro auf 362,7 Milliarden Euro.<br />
<br />
Treiber der Ausgaben der kommunalen Kernhaushalte waren vor allem die Sozialleistungen, die im Jahr 2024 um 11,7 % oder 8,9 Milliarden Euro höher waren als im Jahr 2023 und sich auf insgesamt 84,5 Milliarden Euro beliefen. Hauptgrund für den Anstieg waren Anpassungen der Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld zum 1. Januar 2024. Die höheren Leistungssätze führten auch dazu, dass mehr Menschen solche Leistungen in Anspruch nehmen konnten. Die Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII stiegen daher um 12,4 % auf 21,1 Milliarden Euro. Die Ausgaben zur Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII nahmen um 17,1 % auf 18,3 Milliarden Euro zu. Die Ausgaben für Eingliederungshilfen nach SGB IX erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 13,6 % auf 22,7 Milliarden Euro.<br />
<br />
Die kommunalen Leistungen nach SGB II einschließlich Bildungspaket stiegen um 4,4 % auf 15,4 Milliarden Euro. Dazu gehörten die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese waren von der Entwicklung der Miet- und Energiekosten abhängig und stiegen auf 14,6 Milliarden Euro (+4,5 %). Davon wurden 10,0 Milliarden Euro durch den Bund ersetzt. Auch bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz war ein leichter Anstieg um 3,3 % auf 3,8 Milliarden Euro zu verzeichnen.<br />
<br />
Das deutliche Wachstum der Ausgaben für Sozialleistungen wirkte sich insbesondere auf die Landkreise und Kreisfreien Städte sowie die kommunalen Bezirks-, Regional- und Sozialverbände aus, die als Sozialleistungsträger der kommunalen Ebene im Jahr 2024 rund 95 % der Sozialleistungsausgaben trugen.<br />
<br />
Auch die Personalausgaben der Kernhaushalte wuchsen mit +8,9 % auf 88,1 Milliarden Euro wieder kräftig. Dies war Folge der im Jahr 2024 wirksamen Tarifsteigerungen und des Personalzuwachses in verschiedenen Bereichen.<br />
<br />
Steuereinnahmen steigen nach kräftigen Zuwächsen in den Vorjahren kaum<br />
<br />
Die bereinigten Einnahmen der kommunalen Kernhaushalte waren im Jahr 2024 mit 338,5 Milliarden Euro um 3,5 % oder 11,4 Milliarden Euro höher als im Jahr 2023.<br />
<br />
Die Einnahmen aus Steuern (netto) stiegen im Jahr 2024 nur noch mäßig um 1,5 % auf 132,1 Milliarden Euro, nach deutlichen Zuwächsen um jeweils 7,1 % in den Jahren 2022 und 2023. Ausschlaggebend war der schwache Zuwachs bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) um 0,3 % auf 62,1 Milliarden Euro. Ein Jahr vor dem Wirksamwerden der Grundsteuerreform stiegen die Grundsteuereinnahmen um 4,0 % auf 14,5 Milliarden Euro. Auch die kommunalen Anteile an den Gemeinschaftssteuern entwickelten sich nur verhalten: Während der Anteil an der Einkommensteuer um 2,1 % auf 46,1 Milliarden Euro stieg, veränderte sich der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer mit 7,6 Milliarden Euro kaum (+0,7 %).<br />
<br />
Die Schlüsselzuweisungen der Länder zur allgemeinen Finanzierung der kommunalen Haushalte beliefen sich 2024 auf 51,0 Milliarden Euro (+2,0 %). Die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände nahmen deutlich mehr Verwaltungs- und Benutzungsgebühren ein (+7,5 %). Die Zuweisungen der Länder für Investitionen stiegen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 % auf 13,9 Milliarden Euro.<br />
<br />
Vergleichbarkeit wegen Änderung der erfassten Einheiten des ÖPNV eingeschränkt<br />
<br />
Wegen der Einführung des Deutschlandtickets und der damit verbundenen größeren Abhängigkeit von öffentlichen Zuweisungen wurden etwa 370 kommunale ÖPNV-Unternehmen und -verbände ab dem 2. Quartal 2023 erstmals als Extrahaushalte in die vierteljährliche Kassenstatistik einbezogen. Diese Neuaufnahmen beeinträchtigen den Vorjahresvergleich insbesondere bei den Personalausgaben, den Ausgaben für den laufenden Sachaufwand und den Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren der zusammengefassten Ergebnisse der Kern- und Extrahaushalte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Pressemitteilung Statistisches Bundesamt Nr. 126 vom 1. April 2025<br />
<br />
WIESBADEN – Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) in Deutschland wiesen im Jahr 2024 ein Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro auf. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik mitteilt, war dies das höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Gegenüber dem Jahr 2023 ist das Defizit deutlich gewachsen. Damals hatte es 6,6 Milliarden Euro betragen.<br />
<br />
Im Jahr 2024 waren 6,2 % der Ausgaben nicht durch reguläre Einnahmen gedeckt, sondern mussten aus finanziellen Reserven oder durch die Aufnahme von Krediten finanziert werden. Das Defizit ist vor allem auf die kommunalen Kernhaushalte zurückzuführen: Mit 24,3 Milliarden Euro war es 2024 fast viermal so hoch wie 2023 (6,3 Milliarden Euro). Die Extrahaushalte wiesen im Jahr 2024 ein Defizit von 0,5 Milliarden Euro auf. 2023 hatten sie ein Defizit von 0,3 Milliarden Euro verbucht.<br />
<br />
Ausgaben für Sozialleistungen wachsen deutlich<br />
<br />
Das Defizit in den Kernhaushalten wuchs, weil der Einnahmenzuwachs nicht mit dem starken Ausgabenwachstum Schritt hielt: Die bereinigten Ausgaben der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr erneut stark um 8,8 % oder 29,4 Milliarden Euro auf 362,7 Milliarden Euro.<br />
<br />
Treiber der Ausgaben der kommunalen Kernhaushalte waren vor allem die Sozialleistungen, die im Jahr 2024 um 11,7 % oder 8,9 Milliarden Euro höher waren als im Jahr 2023 und sich auf insgesamt 84,5 Milliarden Euro beliefen. Hauptgrund für den Anstieg waren Anpassungen der Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld zum 1. Januar 2024. Die höheren Leistungssätze führten auch dazu, dass mehr Menschen solche Leistungen in Anspruch nehmen konnten. Die Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII stiegen daher um 12,4 % auf 21,1 Milliarden Euro. Die Ausgaben zur Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII nahmen um 17,1 % auf 18,3 Milliarden Euro zu. Die Ausgaben für Eingliederungshilfen nach SGB IX erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 13,6 % auf 22,7 Milliarden Euro.<br />
<br />
Die kommunalen Leistungen nach SGB II einschließlich Bildungspaket stiegen um 4,4 % auf 15,4 Milliarden Euro. Dazu gehörten die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese waren von der Entwicklung der Miet- und Energiekosten abhängig und stiegen auf 14,6 Milliarden Euro (+4,5 %). Davon wurden 10,0 Milliarden Euro durch den Bund ersetzt. Auch bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz war ein leichter Anstieg um 3,3 % auf 3,8 Milliarden Euro zu verzeichnen.<br />
<br />
Das deutliche Wachstum der Ausgaben für Sozialleistungen wirkte sich insbesondere auf die Landkreise und Kreisfreien Städte sowie die kommunalen Bezirks-, Regional- und Sozialverbände aus, die als Sozialleistungsträger der kommunalen Ebene im Jahr 2024 rund 95 % der Sozialleistungsausgaben trugen.<br />
<br />
Auch die Personalausgaben der Kernhaushalte wuchsen mit +8,9 % auf 88,1 Milliarden Euro wieder kräftig. Dies war Folge der im Jahr 2024 wirksamen Tarifsteigerungen und des Personalzuwachses in verschiedenen Bereichen.<br />
<br />
Steuereinnahmen steigen nach kräftigen Zuwächsen in den Vorjahren kaum<br />
<br />
Die bereinigten Einnahmen der kommunalen Kernhaushalte waren im Jahr 2024 mit 338,5 Milliarden Euro um 3,5 % oder 11,4 Milliarden Euro höher als im Jahr 2023.<br />
<br />
Die Einnahmen aus Steuern (netto) stiegen im Jahr 2024 nur noch mäßig um 1,5 % auf 132,1 Milliarden Euro, nach deutlichen Zuwächsen um jeweils 7,1 % in den Jahren 2022 und 2023. Ausschlaggebend war der schwache Zuwachs bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) um 0,3 % auf 62,1 Milliarden Euro. Ein Jahr vor dem Wirksamwerden der Grundsteuerreform stiegen die Grundsteuereinnahmen um 4,0 % auf 14,5 Milliarden Euro. Auch die kommunalen Anteile an den Gemeinschaftssteuern entwickelten sich nur verhalten: Während der Anteil an der Einkommensteuer um 2,1 % auf 46,1 Milliarden Euro stieg, veränderte sich der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer mit 7,6 Milliarden Euro kaum (+0,7 %).<br />
<br />
Die Schlüsselzuweisungen der Länder zur allgemeinen Finanzierung der kommunalen Haushalte beliefen sich 2024 auf 51,0 Milliarden Euro (+2,0 %). Die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände nahmen deutlich mehr Verwaltungs- und Benutzungsgebühren ein (+7,5 %). Die Zuweisungen der Länder für Investitionen stiegen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 % auf 13,9 Milliarden Euro.<br />
<br />
Vergleichbarkeit wegen Änderung der erfassten Einheiten des ÖPNV eingeschränkt<br />
<br />
Wegen der Einführung des Deutschlandtickets und der damit verbundenen größeren Abhängigkeit von öffentlichen Zuweisungen wurden etwa 370 kommunale ÖPNV-Unternehmen und -verbände ab dem 2. Quartal 2023 erstmals als Extrahaushalte in die vierteljährliche Kassenstatistik einbezogen. Diese Neuaufnahmen beeinträchtigen den Vorjahresvergleich insbesondere bei den Personalausgaben, den Ausgaben für den laufenden Sachaufwand und den Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren der zusammengefassten Ergebnisse der Kern- und Extrahaushalte.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[DBB zur Tarifrunde öffentlicher Dienst: Fakten aus der Schlichtung]]></title>
			<link>https://www.kommunalforum.de/Thread-DBB-zur-Tarifrunde-%C3%B6ffentlicher-Dienst-Fakten-aus-der-Schlichtung</link>
			<pubDate>Fri, 28 Mar 2025 17:14:44 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.kommunalforum.de/member.php?action=profile&uid=6619">Pressemitteilungen</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.kommunalforum.de/Thread-DBB-zur-Tarifrunde-%C3%B6ffentlicher-Dienst-Fakten-aus-der-Schlichtung</guid>
			<description><![CDATA[Pressemitteilung DBB von 28.03.2025:<br />
<br />
Am 28. März 2025 wurde die Schlichtung in der Einkommensrunde 2025 mit Bund und Kommunen beendet. Die Schlichter haben eine Einigungsempfehlung abgegeben.<br />
<br />
Die gemeinsame Schlichtungskommission von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite hat mehrheitlich zugestimmt. Einen ersten Überblick über die Empfehlung bieten wir mit diesem Flugblatt. Weitere Details erklären wir in einem Rundschreiben vom 28. März 2025. Am 5. April 2025 wird in Potsdam die Bundestarifkommission darüber entscheiden, ob aus dem Schlichterspruch ein Tarifvertrag wird.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Welche Entgelterhöhungen werden empfohlen?</span><br />
Die Tabellenentgelte sollen in zwei Schritten steigen:<ul class="mycode_list"><li>ab dem 1. April 2025 um 3 %, mindestens aber 110 Euro<br />
</li>
<li>ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %<br />
</li>
</ul>
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Wird eine soziale Komponente empfohlen?</span><br />
Die Einigungsempfehlung enthält einen Mindestbetrag in Höhe von 110 Euro im ersten Erhöhungsschritt als soziale Komponente. Das führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in den allgemeinen Tabellen in den gesamten Entgeltgruppen 1 bis 5 sowie in Entgeltgruppe 6 bis zur Stufe 5, in Entgeltgruppe 7 bis zur Stufe 4, in Entgeltgruppe 8 bis zur Stufe 3, in Entgeltgruppe 9a bis zur Stufe 2 und in Entgeltgruppe 9b Stufe 1. So kommen im ersten Schritt prozentuale Erhöhungen von bis zu 4,67 % zustande.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Was ist für Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten vorgesehen?</span><br />
Die Vergütung der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten soll ebenfalls in zwei Schritten ansteigen: ab dem 1. April 2025 um 75 Euro ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro. Die Auszubildenden und dual Studierenden sollen bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen werden, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Soll es Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten geben?</span><br />
Zusätzlicher freier Tag für alle<br />
Ab dem Jahr 2027 soll es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigten geben.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Jahressonderzahlung und Umwandlungstage</span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Die Jahressonderzahlung soll ab 2026 erhöht werden:</span><br />
<br />
Bund:<ul class="mycode_list"><li>EG 1 bis 8: von 90 auf 95 %<br />
</li>
<li>EG 9a bis 12: von 80 auf 90 %<br />
</li>
<li>EG 13 bis 15: von 60 auf 75 %<br />
</li>
</ul>
VKA:<ul class="mycode_list"><li>85 % in allen EG<br />
</li>
<li>90 % in den EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B<br />
</li>
</ul>
Es soll die Möglichkeit geben, diese (außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Für den Bereich der Besonderen Teile Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll als Ausgleich für die fehlende Umwandlungsmöglichkeit die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 90 % erhöht werden.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Schicht- und Wechselschichtzulagen</span><br />
Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll zum gleichen Zeitpunkt von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen entsprechend erhöht werden. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Welche Instrumente der Arbeitszeitsouveränität sind vorgesehen?</span><ul class="mycode_list"><li>Arbeitszeitkonto: Auf betrieblicher Ebene soll durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden können. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.<br />
</li>
</ul>
<ul class="mycode_list"><li>Gleitzeit: Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst und eine Kappung von Stunden vermieden werden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.<br />
</li>
</ul>
<ul class="mycode_list"><li>Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen: Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 % und in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 % des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.<br />
</li>
</ul>
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Welche Laufzeit der Regelungen wird vorgeschlagen?</span><br />
Die Empfehlung beinhaltet eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. März 2027.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Welche weiteren Regelungen enthält die Schlichtungsempfehlung?</span><ul class="mycode_list"><li>Im Bereich Rettungsdienst erfolgt eine Absenkung der Wochenarbeitszeit von 48 auf 46 Stunden ab dem 1. Januar 2026 und auf 44 Stunden ab dem 1. Januar 2027. Des Weiteren wird die Möglichkeit von 24-Stunden-Diensten mit maximal neun Stunden Vollarbeit festgeschrieben.<br />
</li>
<li>Im Bereich des Bundes wird die bisher nur für das Tarifgebiet West geltende Kündigungsschutzregelung für Beschäftigte über 40 mit einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren auf das Tarifgebiet Ost ausgedehnt. Für die Mitglieder der VKA enthält die Einigungsempfehlung hingegen keine Angleichung.<br />
</li>
<li>Für den Bereich der Hebammen soll die Eckeingruppierung künftig in die Entgeltgruppe P 11 erfolgen.<br />
</li>
</ul>
    <table style="width: 100%; margin: 10px auto; border-collapse: collapse; border: 1px solid #297fb8;">
            <td style="border: 1px solid #297fb8; padding: 10px; text-align: left;">
<span style="font-style: italic;" class="mycode_i"><span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Tipp:</span> Auf unseren folgenden Seiten können Sie ermitteln, wie sich die Entgelttabellen ab dem 1.4.2025 gemäß der Schlichtungsempfehlung darstellen:<br />
<br />
</span><ul class="mycode_list"><li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i"><a href="https://www.kommunalforum.de/entgelttabellen.php" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">TVöD VKA Entgelttabelle Standard </a></span><br />
</li>
<li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i"><a href="https://www.kommunalforum.de/entgelttabelle_tvoed_sue.php" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">TVöD VKA Entgelttabelle SuE</a></span><br />
</li>
<li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i"><a href="https://www.kommunalforum.de/p_tabelle_tvoed.php" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">TVöD VKA Entgelttabelle Pflege</a></span><br />
</li>
<li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i"><a href="https://www.kommunalforum.de/entgelttabelle_tv_v.php" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">TV-V Entgelttabelle </a></span><br />
</li>
<li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i"><a href="https://www.kommunalforum.de/tv_n_nw.php" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">TV-N NW Entgelttabelle </a></span><br />
</li>
</ul>
</td>
        </tr>
    </table>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Pressemitteilung DBB von 28.03.2025:<br />
<br />
Am 28. März 2025 wurde die Schlichtung in der Einkommensrunde 2025 mit Bund und Kommunen beendet. Die Schlichter haben eine Einigungsempfehlung abgegeben.<br />
<br />
Die gemeinsame Schlichtungskommission von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite hat mehrheitlich zugestimmt. Einen ersten Überblick über die Empfehlung bieten wir mit diesem Flugblatt. Weitere Details erklären wir in einem Rundschreiben vom 28. März 2025. Am 5. April 2025 wird in Potsdam die Bundestarifkommission darüber entscheiden, ob aus dem Schlichterspruch ein Tarifvertrag wird.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Welche Entgelterhöhungen werden empfohlen?</span><br />
Die Tabellenentgelte sollen in zwei Schritten steigen:<ul class="mycode_list"><li>ab dem 1. April 2025 um 3 %, mindestens aber 110 Euro<br />
</li>
<li>ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %<br />
</li>
</ul>
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Wird eine soziale Komponente empfohlen?</span><br />
Die Einigungsempfehlung enthält einen Mindestbetrag in Höhe von 110 Euro im ersten Erhöhungsschritt als soziale Komponente. Das führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in den allgemeinen Tabellen in den gesamten Entgeltgruppen 1 bis 5 sowie in Entgeltgruppe 6 bis zur Stufe 5, in Entgeltgruppe 7 bis zur Stufe 4, in Entgeltgruppe 8 bis zur Stufe 3, in Entgeltgruppe 9a bis zur Stufe 2 und in Entgeltgruppe 9b Stufe 1. So kommen im ersten Schritt prozentuale Erhöhungen von bis zu 4,67 % zustande.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Was ist für Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten vorgesehen?</span><br />
Die Vergütung der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten soll ebenfalls in zwei Schritten ansteigen: ab dem 1. April 2025 um 75 Euro ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro. Die Auszubildenden und dual Studierenden sollen bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen werden, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Soll es Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten geben?</span><br />
Zusätzlicher freier Tag für alle<br />
Ab dem Jahr 2027 soll es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigten geben.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Jahressonderzahlung und Umwandlungstage</span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Die Jahressonderzahlung soll ab 2026 erhöht werden:</span><br />
<br />
Bund:<ul class="mycode_list"><li>EG 1 bis 8: von 90 auf 95 %<br />
</li>
<li>EG 9a bis 12: von 80 auf 90 %<br />
</li>
<li>EG 13 bis 15: von 60 auf 75 %<br />
</li>
</ul>
VKA:<ul class="mycode_list"><li>85 % in allen EG<br />
</li>
<li>90 % in den EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B<br />
</li>
</ul>
Es soll die Möglichkeit geben, diese (außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Für den Bereich der Besonderen Teile Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll als Ausgleich für die fehlende Umwandlungsmöglichkeit die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 90 % erhöht werden.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Schicht- und Wechselschichtzulagen</span><br />
Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll zum gleichen Zeitpunkt von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen entsprechend erhöht werden. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Welche Instrumente der Arbeitszeitsouveränität sind vorgesehen?</span><ul class="mycode_list"><li>Arbeitszeitkonto: Auf betrieblicher Ebene soll durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden können. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.<br />
</li>
</ul>
<ul class="mycode_list"><li>Gleitzeit: Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst und eine Kappung von Stunden vermieden werden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.<br />
</li>
</ul>
<ul class="mycode_list"><li>Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen: Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 % und in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 % des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.<br />
</li>
</ul>
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Welche Laufzeit der Regelungen wird vorgeschlagen?</span><br />
Die Empfehlung beinhaltet eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. März 2027.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Welche weiteren Regelungen enthält die Schlichtungsempfehlung?</span><ul class="mycode_list"><li>Im Bereich Rettungsdienst erfolgt eine Absenkung der Wochenarbeitszeit von 48 auf 46 Stunden ab dem 1. Januar 2026 und auf 44 Stunden ab dem 1. Januar 2027. Des Weiteren wird die Möglichkeit von 24-Stunden-Diensten mit maximal neun Stunden Vollarbeit festgeschrieben.<br />
</li>
<li>Im Bereich des Bundes wird die bisher nur für das Tarifgebiet West geltende Kündigungsschutzregelung für Beschäftigte über 40 mit einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren auf das Tarifgebiet Ost ausgedehnt. Für die Mitglieder der VKA enthält die Einigungsempfehlung hingegen keine Angleichung.<br />
</li>
<li>Für den Bereich der Hebammen soll die Eckeingruppierung künftig in die Entgeltgruppe P 11 erfolgen.<br />
</li>
</ul>
    <table style="width: 100%; margin: 10px auto; border-collapse: collapse; border: 1px solid #297fb8;">
            <td style="border: 1px solid #297fb8; padding: 10px; text-align: left;">
<span style="font-style: italic;" class="mycode_i"><span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Tipp:</span> Auf unseren folgenden Seiten können Sie ermitteln, wie sich die Entgelttabellen ab dem 1.4.2025 gemäß der Schlichtungsempfehlung darstellen:<br />
<br />
</span><ul class="mycode_list"><li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i"><a href="https://www.kommunalforum.de/entgelttabellen.php" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">TVöD VKA Entgelttabelle Standard </a></span><br />
</li>
<li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i"><a href="https://www.kommunalforum.de/entgelttabelle_tvoed_sue.php" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">TVöD VKA Entgelttabelle SuE</a></span><br />
</li>
<li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i"><a href="https://www.kommunalforum.de/p_tabelle_tvoed.php" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">TVöD VKA Entgelttabelle Pflege</a></span><br />
</li>
<li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i"><a href="https://www.kommunalforum.de/entgelttabelle_tv_v.php" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">TV-V Entgelttabelle </a></span><br />
</li>
<li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i"><a href="https://www.kommunalforum.de/tv_n_nw.php" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">TV-N NW Entgelttabelle </a></span><br />
</li>
</ul>
</td>
        </tr>
    </table>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Ver.di warnt vor Kaputtsparen der Jobcenter]]></title>
			<link>https://www.kommunalforum.de/Thread-Ver-di-warnt-vor-Kaputtsparen-der-Jobcenter</link>
			<pubDate>Thu, 20 Mar 2025 20:17:05 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.kommunalforum.de/member.php?action=profile&uid=6619">Pressemitteilungen</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.kommunalforum.de/Thread-Ver-di-warnt-vor-Kaputtsparen-der-Jobcenter</guid>
			<description><![CDATA[Pressemitteilung Ver.di vom 20.03.2025<br />
<br />
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat Berichte über angeblich zu hohe Verwaltungskosten der Jobcenter zurückgewiesen – und vor einem Kaputtsparen der Behörden gewarnt. „Nicht die Verwaltungskosten sind das Problem, sondern die Kürzungspolitik der vergangenen Jahre“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Es kann nicht funktionieren, wenn die Mitarbeitenden der Jobcenter immer mehr Leistungsberechtigte und komplexere Aufgaben mit immer kleineren Budgets betreuen sollen.“<br />
<br />
Die gut 400 Jobcenter in Deutschland seien angemessen auszustatten, forderte ver.di-Vize Behle. Dies sei derzeit nicht der Fall: Während 2023 noch mehr als 10,3 Milliarden Euro als Gesamtbudget zur Verfügung standen, sind für 2025 nur noch gut 9,4 Milliarden Euro eingeplant. Die Zahl der Leistungsberechtigten, ob erwerbsfähig oder nicht, ist zugleich seit 2022 deutlich gestiegen. Zudem machen wachsende Fixkosten für Personal, Mieten und Energie einen immer größeren Anteil des schrumpfenden Gesamtbudgets aus. „Dass dieser Anteil steigt, ist kein Zeichen für Ineffizienz, sondern die zwangsläufige Folge einer verfehlten Sparpolitik“, betonte die ver.di-Vizevorsitzende.<br />
<br />
Für die Beschäftigten haben die Kürzungen bei zugleich wachsenden Aufgaben dramatische Folgen. So stehen immer weniger Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen, Sprachkurse und andere arbeitsmarktpolitische Hilfen zur Verfügung: „Wir arbeiten unter teils unzumutbaren Bedingungen, die sich immer weiter verschärfen“, sagte Birthe Hoffmann, ver.di-Mitglied und Jobcenter-Beschäftigte in Berlin. „Die Zahl der Menschen, die wir betreuen, wächst, der Zeitdruck auch – und das bei ständig sinkenden Mitteln für die Qualifizierung und Eingliederung.“ Der Vorwurf, die Verwaltungskosten seien zu hoch, gehe an der Sache vorbei, betonte Birthe Hoffmann: „Das Problem ist die politisch gewollte Unterfinanzierung. Wenn die Bundesregierung es mit der Arbeitsmarktintegration ernst meint, darf sie die Jobcenter nicht in die Handlungsunfähigkeit treiben.“ Auch externe Maßnahmenträger, die auf eine Finanzierung durch die Jobcenter angewiesen sind, geraten durch die Kürzungen zunehmend in existenzielle Schwierigkeiten. Brechen diese Strukturen weg, drohen langfristig erhebliche Schäden für die Arbeitsmarktintegration, warnte die Arbeitsvermittlerin.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Pressemitteilung Ver.di vom 20.03.2025<br />
<br />
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat Berichte über angeblich zu hohe Verwaltungskosten der Jobcenter zurückgewiesen – und vor einem Kaputtsparen der Behörden gewarnt. „Nicht die Verwaltungskosten sind das Problem, sondern die Kürzungspolitik der vergangenen Jahre“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Es kann nicht funktionieren, wenn die Mitarbeitenden der Jobcenter immer mehr Leistungsberechtigte und komplexere Aufgaben mit immer kleineren Budgets betreuen sollen.“<br />
<br />
Die gut 400 Jobcenter in Deutschland seien angemessen auszustatten, forderte ver.di-Vize Behle. Dies sei derzeit nicht der Fall: Während 2023 noch mehr als 10,3 Milliarden Euro als Gesamtbudget zur Verfügung standen, sind für 2025 nur noch gut 9,4 Milliarden Euro eingeplant. Die Zahl der Leistungsberechtigten, ob erwerbsfähig oder nicht, ist zugleich seit 2022 deutlich gestiegen. Zudem machen wachsende Fixkosten für Personal, Mieten und Energie einen immer größeren Anteil des schrumpfenden Gesamtbudgets aus. „Dass dieser Anteil steigt, ist kein Zeichen für Ineffizienz, sondern die zwangsläufige Folge einer verfehlten Sparpolitik“, betonte die ver.di-Vizevorsitzende.<br />
<br />
Für die Beschäftigten haben die Kürzungen bei zugleich wachsenden Aufgaben dramatische Folgen. So stehen immer weniger Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen, Sprachkurse und andere arbeitsmarktpolitische Hilfen zur Verfügung: „Wir arbeiten unter teils unzumutbaren Bedingungen, die sich immer weiter verschärfen“, sagte Birthe Hoffmann, ver.di-Mitglied und Jobcenter-Beschäftigte in Berlin. „Die Zahl der Menschen, die wir betreuen, wächst, der Zeitdruck auch – und das bei ständig sinkenden Mitteln für die Qualifizierung und Eingliederung.“ Der Vorwurf, die Verwaltungskosten seien zu hoch, gehe an der Sache vorbei, betonte Birthe Hoffmann: „Das Problem ist die politisch gewollte Unterfinanzierung. Wenn die Bundesregierung es mit der Arbeitsmarktintegration ernst meint, darf sie die Jobcenter nicht in die Handlungsunfähigkeit treiben.“ Auch externe Maßnahmenträger, die auf eine Finanzierung durch die Jobcenter angewiesen sind, geraten durch die Kürzungen zunehmend in existenzielle Schwierigkeiten. Brechen diese Strukturen weg, drohen langfristig erhebliche Schäden für die Arbeitsmarktintegration, warnte die Arbeitsvermittlerin.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[VKA: Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst gescheitert]]></title>
			<link>https://www.kommunalforum.de/Thread-VKA-Tarifverhandlungen-f%C3%BCr-den-%C3%B6ffentlichen-Dienst-gescheitert</link>
			<pubDate>Tue, 18 Mar 2025 06:10:11 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.kommunalforum.de/member.php?action=profile&uid=6619">Pressemitteilungen</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.kommunalforum.de/Thread-VKA-Tarifverhandlungen-f%C3%BCr-den-%C3%B6ffentlichen-Dienst-gescheitert</guid>
			<description><![CDATA[Pressemitteilung VKA 17. März 2025<br />
<br />
Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst gescheitert<br />
<br />
Berlin/Potsdam. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat nach vier intensiven Verhandlungstagen und dem Austausch zahlreicher Vorschläge und Initiativen das Scheitern der dritten Verhandlungsrunde für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst erklärt.<br />
<br />
„Als kommunale Arbeitgeber nehmen wir eine Schlüsselposition für das Funktionieren unserer Gesellschaft ein. In unserer Verantwortung liegen Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Entsorgungsbetriebe und viele weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge", erklärt Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA. „Wir müssen einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Funktionsfähigkeit der kommunalen Einrichtungen und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor weiteren finanziellen Belastungen schaffen. Die Gewerkschaften haben uns leider eine Möglichkeit verwehrt, diesen ausgewogenen Weg zu finden."<br />
<br />
Die VKA hatte in den Verhandlungen wiederholt konkrete Vorschläge unterbreitet, die wesentliche Forderungen der Gewerkschaften aufgriffen und zugleich die sehr schwierige wirtschaftliche Situation der kommunalen Arbeitgeber angemessen berücksichtigten und dabei auch das eine oder andere Arbeitgeberinteresse im Sinne einer Gesamtlösung hintenangestellt.<br />
<br />
„Wir stehen in der Pflicht, gute Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten zu bieten, sichere und verlässliche Leistungen der Daseinsvorsorge zu gewährleisten, verantwortungsvoll mit den Steuergeldern umzugehen und eine umfassende Daseinsvorsorge zu gewährleisten", betont Karin Welge.<br />
<br />
Die Gewerkschaften hatten auch in der dritten Verhandlungsrunde ein Forderungspaket aufgerufen, dessen Geldvolumen für die Kommunen unverändert Mehrkosten von rund 11 Prozent pro Jahr bedeutet hätte. „Mit der von uns angestrebten Reallohnsicherung hat das in Zeiten von zwei Prozent Inflation nichts zu tun. Hier reden wir von Reallohnsteigerungen, die weder zur prekären finanziellen Haushaltslage der Kommunen noch zur gesamtwirtschaftlichen Situation in Deutschland passen“, erläutert Welge.<br />
<br />
„Deswegen könnten nach unserer Überzeugung auch ein oder zwei weitere Verhandlungstage die Differenz zwischen den nach wie vor überproportionalen Forderungen und einer unseren Bürgerinnen und Bürgern in Hinblick auf weitere Steuern und Beitragsbelastungen zumutbaren Lösung nicht überbrücken“, so die VKA-Verhandlungsführerin weiter. „Immerhin haben wir ja bereits sieben volle Tage und zum Teil sehr lange Nächte versucht, diese Brücke zu bauen. Leider ohne den gewünschten Erfolg. Aus diesem Grunde kamen wir nicht umhin, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären.“<br />
<br />
Die Verhandlungspartner des Bundes haben in unmittelbarem Anschluss die Schlichtung angerufen. Damit ist nunmehr das offizielle Schlichtungsverfahren eingeleitet. „Während des Schlichtungsverfahrens, das einige Wochen dauern wird, besteht Friedenspflicht. Somit bleiben den Bürgerinnen und Bürgern ab Mitte der kommenden Woche weitere Streiks erspart. Das wäre bei zusätzlichen Verhandlungstagen, die für uns zu wenig Erfolg versprochen hätten, anders gewesen.“<br />
<br />
Als Schlichter für die Seite der Arbeitgeber fungiert Roland Koch, ehemaliger Ministerpräsident des Landes Hessen. Seitens der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion wurde Prof. Dr. Henning Lühr, ehemaliger Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, als unparteiischer Vorsitzender der Schlichterkommission benannt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Pressemitteilung VKA 17. März 2025<br />
<br />
Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst gescheitert<br />
<br />
Berlin/Potsdam. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat nach vier intensiven Verhandlungstagen und dem Austausch zahlreicher Vorschläge und Initiativen das Scheitern der dritten Verhandlungsrunde für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst erklärt.<br />
<br />
„Als kommunale Arbeitgeber nehmen wir eine Schlüsselposition für das Funktionieren unserer Gesellschaft ein. In unserer Verantwortung liegen Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Entsorgungsbetriebe und viele weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge", erklärt Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA. „Wir müssen einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Funktionsfähigkeit der kommunalen Einrichtungen und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor weiteren finanziellen Belastungen schaffen. Die Gewerkschaften haben uns leider eine Möglichkeit verwehrt, diesen ausgewogenen Weg zu finden."<br />
<br />
Die VKA hatte in den Verhandlungen wiederholt konkrete Vorschläge unterbreitet, die wesentliche Forderungen der Gewerkschaften aufgriffen und zugleich die sehr schwierige wirtschaftliche Situation der kommunalen Arbeitgeber angemessen berücksichtigten und dabei auch das eine oder andere Arbeitgeberinteresse im Sinne einer Gesamtlösung hintenangestellt.<br />
<br />
„Wir stehen in der Pflicht, gute Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten zu bieten, sichere und verlässliche Leistungen der Daseinsvorsorge zu gewährleisten, verantwortungsvoll mit den Steuergeldern umzugehen und eine umfassende Daseinsvorsorge zu gewährleisten", betont Karin Welge.<br />
<br />
Die Gewerkschaften hatten auch in der dritten Verhandlungsrunde ein Forderungspaket aufgerufen, dessen Geldvolumen für die Kommunen unverändert Mehrkosten von rund 11 Prozent pro Jahr bedeutet hätte. „Mit der von uns angestrebten Reallohnsicherung hat das in Zeiten von zwei Prozent Inflation nichts zu tun. Hier reden wir von Reallohnsteigerungen, die weder zur prekären finanziellen Haushaltslage der Kommunen noch zur gesamtwirtschaftlichen Situation in Deutschland passen“, erläutert Welge.<br />
<br />
„Deswegen könnten nach unserer Überzeugung auch ein oder zwei weitere Verhandlungstage die Differenz zwischen den nach wie vor überproportionalen Forderungen und einer unseren Bürgerinnen und Bürgern in Hinblick auf weitere Steuern und Beitragsbelastungen zumutbaren Lösung nicht überbrücken“, so die VKA-Verhandlungsführerin weiter. „Immerhin haben wir ja bereits sieben volle Tage und zum Teil sehr lange Nächte versucht, diese Brücke zu bauen. Leider ohne den gewünschten Erfolg. Aus diesem Grunde kamen wir nicht umhin, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären.“<br />
<br />
Die Verhandlungspartner des Bundes haben in unmittelbarem Anschluss die Schlichtung angerufen. Damit ist nunmehr das offizielle Schlichtungsverfahren eingeleitet. „Während des Schlichtungsverfahrens, das einige Wochen dauern wird, besteht Friedenspflicht. Somit bleiben den Bürgerinnen und Bürgern ab Mitte der kommenden Woche weitere Streiks erspart. Das wäre bei zusätzlichen Verhandlungstagen, die für uns zu wenig Erfolg versprochen hätten, anders gewesen.“<br />
<br />
Als Schlichter für die Seite der Arbeitgeber fungiert Roland Koch, ehemaliger Ministerpräsident des Landes Hessen. Seitens der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion wurde Prof. Dr. Henning Lühr, ehemaliger Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, als unparteiischer Vorsitzender der Schlichterkommission benannt.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Ver.di bedauert Scheitern der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst]]></title>
			<link>https://www.kommunalforum.de/Thread-Ver-di-bedauert-Scheitern-der-Tarifverhandlungen-im-%C3%B6ffentlichen-Dienst</link>
			<pubDate>Tue, 18 Mar 2025 06:06:29 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.kommunalforum.de/member.php?action=profile&uid=6619">Pressemitteilungen</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.kommunalforum.de/Thread-Ver-di-bedauert-Scheitern-der-Tarifverhandlungen-im-%C3%B6ffentlichen-Dienst</guid>
			<description><![CDATA[Pressemitteilung Ver.di vom 17.03.2025<br />
<br />
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert das Scheitern der Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. „Wir haben uns bis an die Schmerzgrenze bewegt. Die Arbeitgeber haben unsere Einigungsvorschläge abgelehnt“, kritisierte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke in Potsdam. Die Verhandlungen hatten in der dritten Runde am Freitag begonnen.<br />
<br />
„Egal, ob bei einer ausreichenden linearen Erhöhung oder einem Mindestbetrag als soziale Komponente, Altersteilzeit oder einem zeitgemäßen Arbeitszeitkonto – die Arbeitgeber haben sich vielen für die Beschäftigten wichtigen Forderungen weitgehend verweigert“, sagte Werneke. Die Kommunen haben auch die längst überfällige Ost-West-Angleichung beim Kündigungsschutz abgelehnt. Werneke: „Bis kurz vor dem Erklären des Scheiterns der Verhandlungen durch die Arbeitgeber hat es immer neue Lösungsvorschläge durch ver.di gegeben, von daher bedaure ich es sehr, dass sich Bund und Kommunen in die Schlichtung flüchten.“<br />
<br />
Die Gewerkschaft habe zunächst in zähen Runden mit den Arbeitgebern versucht, einer Einigung näher zu kommen. Dies sei aber offenbar nicht gewollt gewesen, sagte der ver.di-Vorsitzende. „Wir waren für eine Lösung bereit – unsere Verhandlungspartner ganz offenbar nicht.“<br />
<br />
In den zurückliegenden Wochen seit der zweiten Runde der Tarifverhandlungen Mitte Februar hatten etliche zehntausend Beschäftigte die Arbeit zeitweilig niedergelegt; allein in der Woche vor der dritten Runde beteiligten sich mehr als 150.000 Streikende aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes im gesamten Bundesgebiet an Warnstreiks und zeigten, wie wichtig ihnen höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen sind. „Nach dieser Verhandlungsrunde sind die Beschäftigten hochmotiviert, weiter für ihre Forderungen zu kämpfen“, stellte Werneke klar.<br />
<br />
ver.di führt die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auch für GdP, GEW, IG BAU sowie gemeinsam mit dbb beamtenbund und tarifunion. Die Gewerkschaft fordert insgesamt acht Prozent mehr Lohn, dabei aber wenigstens 350 Euro pro Monat, zusätzlich mindestens drei freie Tage und mehr Souveränität bei der Arbeitszeit. Das Tarifergebnis soll auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie auf Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Pressemitteilung Ver.di vom 17.03.2025<br />
<br />
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert das Scheitern der Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. „Wir haben uns bis an die Schmerzgrenze bewegt. Die Arbeitgeber haben unsere Einigungsvorschläge abgelehnt“, kritisierte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke in Potsdam. Die Verhandlungen hatten in der dritten Runde am Freitag begonnen.<br />
<br />
„Egal, ob bei einer ausreichenden linearen Erhöhung oder einem Mindestbetrag als soziale Komponente, Altersteilzeit oder einem zeitgemäßen Arbeitszeitkonto – die Arbeitgeber haben sich vielen für die Beschäftigten wichtigen Forderungen weitgehend verweigert“, sagte Werneke. Die Kommunen haben auch die längst überfällige Ost-West-Angleichung beim Kündigungsschutz abgelehnt. Werneke: „Bis kurz vor dem Erklären des Scheiterns der Verhandlungen durch die Arbeitgeber hat es immer neue Lösungsvorschläge durch ver.di gegeben, von daher bedaure ich es sehr, dass sich Bund und Kommunen in die Schlichtung flüchten.“<br />
<br />
Die Gewerkschaft habe zunächst in zähen Runden mit den Arbeitgebern versucht, einer Einigung näher zu kommen. Dies sei aber offenbar nicht gewollt gewesen, sagte der ver.di-Vorsitzende. „Wir waren für eine Lösung bereit – unsere Verhandlungspartner ganz offenbar nicht.“<br />
<br />
In den zurückliegenden Wochen seit der zweiten Runde der Tarifverhandlungen Mitte Februar hatten etliche zehntausend Beschäftigte die Arbeit zeitweilig niedergelegt; allein in der Woche vor der dritten Runde beteiligten sich mehr als 150.000 Streikende aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes im gesamten Bundesgebiet an Warnstreiks und zeigten, wie wichtig ihnen höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen sind. „Nach dieser Verhandlungsrunde sind die Beschäftigten hochmotiviert, weiter für ihre Forderungen zu kämpfen“, stellte Werneke klar.<br />
<br />
ver.di führt die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auch für GdP, GEW, IG BAU sowie gemeinsam mit dbb beamtenbund und tarifunion. Die Gewerkschaft fordert insgesamt acht Prozent mehr Lohn, dabei aber wenigstens 350 Euro pro Monat, zusätzlich mindestens drei freie Tage und mehr Souveränität bei der Arbeitszeit. Das Tarifergebnis soll auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie auf Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Statistisches Bundesamt: Frauen in Parlamenten nach wie vor unterrepräsentiert]]></title>
			<link>https://www.kommunalforum.de/Thread-Statistisches-Bundesamt-Frauen-in-Parlamenten-nach-wie-vor-unterrepr%C3%A4sentiert</link>
			<pubDate>Wed, 05 Mar 2025 19:24:41 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.kommunalforum.de/member.php?action=profile&uid=6619">Pressemitteilungen</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.kommunalforum.de/Thread-Statistisches-Bundesamt-Frauen-in-Parlamenten-nach-wie-vor-unterrepr%C3%A4sentiert</guid>
			<description><![CDATA[Pressemitteilung Nr. N010 vom 5. März 2025<br />
<br />
WIESBADEN – Frauen sind in Parlamenten in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert. Im neu gewählten 21. Deutschen Bundestag beträgt der Frauenanteil 32,4 %. Auch in den Länderparlamenten (33,2 %) sowie auf kommunaler Ebene (30,5 %) lag der Frauenanteil zuletzt knapp unter einem Drittel, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Im Bundestag war der Frauenanteil 2,4 Prozentpunkte geringer als zu Beginn der letzten Legislaturperiode, als der Frauenanteil bei 34,8 % lag. Im Vergleich zu 2008, als die Ergebnisse erstmals im Gleichstellungsatlas des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht wurden, hat sich der Anteil der Frauen im Bundestag kaum verändert. Damals waren 31,8 % der Abgeordneten Frauen. Einen Einfluss auf den Frauenanteil im Parlament hat unter anderem, ob Parteien mit einer verankerten Frauenquote stärker vertreten sind oder nicht.<br />
Zur Einordnung: Von der erwachsenen Bevölkerung mit deutscher Staatsbürgerschaft waren zuletzt 51,7 % Frauen.<br />
<br />
Das weltweite Ranking der Interparlamentarischen Union (IPU), das auch Veränderungen zwischen zwei Wahlen etwa durch Nachrückende berücksichtigt, liegt aktuell zum Stichtag 1. Februar 2025 vor. Dort ist Deutschland noch mit einem Frauenanteil von 35,7 % für den 20. Deutschen Bundestag auf Platz 44 verzeichnet. Mit dem neuen Anteil von 32,4 % dürfte Deutschland am Ende des vorderen Drittels der mehr als 180 erfassten Staaten zu finden sein. In vielen europäischen Staaten sind anteilig mehr Frauen in den Parlamenten vertreten als hierzulande, beispielsweise in allen skandinavischen Staaten (jeweils mehr als 43 %), in Spanien (44,3 %), dem Vereinigten Königreich (40,5 %), Belgien und den Niederlanden (je 39,3 %), Frankreich (36,2 %) und Österreich (36,1 %).<br />
<br />
Mit einem Frauenanteil von 63,8 % ist das ostafrikanische Land Ruanda aktuell weltweiter Spitzenreiter. Daneben gehören nur noch Kuba (55,7 %), Nicaragua (55,0 %) und Mexiko (50,2 %) zu den Ländern, in deren Parlamenten Frauen derzeit ebenfalls in der Überzahl sind. Geschlechterparität herrscht in den Parlamenten von Andorra und den Vereinigten Arabischen Emiraten. <br />
<br />
Frauenanteil im Bayerischen Landtag am niedrigsten <br />
<br />
In den Parlamenten der Bundesländer haben Frauen nach den Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft im Durchschnitt ein knappes Drittel (33,2 %) der Abgeordneten gestellt. Damit stieg der Anteil gegenüber dem Vorjahr leicht an (2024: 32,9 %) – ein Ergebnis der Wahl in Hamburg, wo in der Bürgerschaft nun anteilig mehr Frauen vertreten sind als zuvor. Längerfristig hat sich in Bezug auf die Repräsentanz von Frauen in Länderparlamenten wenig getan: Im Jahr 2008 lag ihr Anteil ebenfalls bei knapp einem Drittel (32,3 %). Gezählt wurden jeweils die bei der letzten Wahl gewählten Vertreterinnen; Nachrückende wurden nicht berücksichtigt. <br />
<br />
Im Vergleich der Bundesländer ist der Frauenanteil im Bayerischen Landtag mit knapp einem Viertel (24,6 %) am niedrigsten, gefolgt von Sachsen mit 27,5 % und Sachsen-Anhalt mit 27,8 %. Einem paritätischen Geschlechterverhältnis am nächsten war Hamburg mit einem Frauenanteil von 48,8 %, darauf folgten Bremen mit 42,5 % sowie Schleswig-Holstein und Berlin mit jeweils 37,7 %. <br />
<br />
In den einzelnen Länderparlamenten waren die Schwankungen bezüglich des Geschlechterverhältnisses deutlich größer als auf Bundesebene. So gab es in Brandenburg, wo aktuell 28,4 % der Landtagsabgeordneten Frauen sind, den mit knapp 13 Prozentpunkten stärksten Rückgang im Vergleich zu 2008. Damals hatte der Frauenanteil noch 40,9 % betragen. In Hamburg stieg der Frauenanteil im selben Zeitraum um knapp 16 Prozentpunkte von 33,1 % auf 48,8 %. <br />
<br />
Frauenanteil auf kommunaler Ebene gegenüber 2008 gestiegen <br />
<br />
Der Frauenanteil in den Kreistagen der Landkreise sowie in den Stadträten der Stadtkreise und der kreisfreien Städte war im Jahr 2024 mit 30,5 % noch einmal niedriger als auf Bundes- und Länderebene. Gegenüber dem Vorjahr gab es damit kaum eine Veränderung (2023: 30,3 %), längerfristig ist der Anteil jedoch gestiegen: 2008 war in kommunalen Vertretungen nur gut ein Viertel (25,6 %) weiblich. Besonders selten waren Frauen zuletzt in den kommunalen Vertretungen in Sachsen (22,0 %), Sachsen-Anhalt (22,8 %) und Baden-Württemberg (24,6 %). Besonders häufig vertreten waren sie in den Stadtstaaten Bremen (42,5 %), Hamburg (Stand 2020: 42,0 %) und Berlin (41,1 %) sowie in Hessen (38,7 %).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Pressemitteilung Nr. N010 vom 5. März 2025<br />
<br />
WIESBADEN – Frauen sind in Parlamenten in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert. Im neu gewählten 21. Deutschen Bundestag beträgt der Frauenanteil 32,4 %. Auch in den Länderparlamenten (33,2 %) sowie auf kommunaler Ebene (30,5 %) lag der Frauenanteil zuletzt knapp unter einem Drittel, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Im Bundestag war der Frauenanteil 2,4 Prozentpunkte geringer als zu Beginn der letzten Legislaturperiode, als der Frauenanteil bei 34,8 % lag. Im Vergleich zu 2008, als die Ergebnisse erstmals im Gleichstellungsatlas des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht wurden, hat sich der Anteil der Frauen im Bundestag kaum verändert. Damals waren 31,8 % der Abgeordneten Frauen. Einen Einfluss auf den Frauenanteil im Parlament hat unter anderem, ob Parteien mit einer verankerten Frauenquote stärker vertreten sind oder nicht.<br />
Zur Einordnung: Von der erwachsenen Bevölkerung mit deutscher Staatsbürgerschaft waren zuletzt 51,7 % Frauen.<br />
<br />
Das weltweite Ranking der Interparlamentarischen Union (IPU), das auch Veränderungen zwischen zwei Wahlen etwa durch Nachrückende berücksichtigt, liegt aktuell zum Stichtag 1. Februar 2025 vor. Dort ist Deutschland noch mit einem Frauenanteil von 35,7 % für den 20. Deutschen Bundestag auf Platz 44 verzeichnet. Mit dem neuen Anteil von 32,4 % dürfte Deutschland am Ende des vorderen Drittels der mehr als 180 erfassten Staaten zu finden sein. In vielen europäischen Staaten sind anteilig mehr Frauen in den Parlamenten vertreten als hierzulande, beispielsweise in allen skandinavischen Staaten (jeweils mehr als 43 %), in Spanien (44,3 %), dem Vereinigten Königreich (40,5 %), Belgien und den Niederlanden (je 39,3 %), Frankreich (36,2 %) und Österreich (36,1 %).<br />
<br />
Mit einem Frauenanteil von 63,8 % ist das ostafrikanische Land Ruanda aktuell weltweiter Spitzenreiter. Daneben gehören nur noch Kuba (55,7 %), Nicaragua (55,0 %) und Mexiko (50,2 %) zu den Ländern, in deren Parlamenten Frauen derzeit ebenfalls in der Überzahl sind. Geschlechterparität herrscht in den Parlamenten von Andorra und den Vereinigten Arabischen Emiraten. <br />
<br />
Frauenanteil im Bayerischen Landtag am niedrigsten <br />
<br />
In den Parlamenten der Bundesländer haben Frauen nach den Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft im Durchschnitt ein knappes Drittel (33,2 %) der Abgeordneten gestellt. Damit stieg der Anteil gegenüber dem Vorjahr leicht an (2024: 32,9 %) – ein Ergebnis der Wahl in Hamburg, wo in der Bürgerschaft nun anteilig mehr Frauen vertreten sind als zuvor. Längerfristig hat sich in Bezug auf die Repräsentanz von Frauen in Länderparlamenten wenig getan: Im Jahr 2008 lag ihr Anteil ebenfalls bei knapp einem Drittel (32,3 %). Gezählt wurden jeweils die bei der letzten Wahl gewählten Vertreterinnen; Nachrückende wurden nicht berücksichtigt. <br />
<br />
Im Vergleich der Bundesländer ist der Frauenanteil im Bayerischen Landtag mit knapp einem Viertel (24,6 %) am niedrigsten, gefolgt von Sachsen mit 27,5 % und Sachsen-Anhalt mit 27,8 %. Einem paritätischen Geschlechterverhältnis am nächsten war Hamburg mit einem Frauenanteil von 48,8 %, darauf folgten Bremen mit 42,5 % sowie Schleswig-Holstein und Berlin mit jeweils 37,7 %. <br />
<br />
In den einzelnen Länderparlamenten waren die Schwankungen bezüglich des Geschlechterverhältnisses deutlich größer als auf Bundesebene. So gab es in Brandenburg, wo aktuell 28,4 % der Landtagsabgeordneten Frauen sind, den mit knapp 13 Prozentpunkten stärksten Rückgang im Vergleich zu 2008. Damals hatte der Frauenanteil noch 40,9 % betragen. In Hamburg stieg der Frauenanteil im selben Zeitraum um knapp 16 Prozentpunkte von 33,1 % auf 48,8 %. <br />
<br />
Frauenanteil auf kommunaler Ebene gegenüber 2008 gestiegen <br />
<br />
Der Frauenanteil in den Kreistagen der Landkreise sowie in den Stadträten der Stadtkreise und der kreisfreien Städte war im Jahr 2024 mit 30,5 % noch einmal niedriger als auf Bundes- und Länderebene. Gegenüber dem Vorjahr gab es damit kaum eine Veränderung (2023: 30,3 %), längerfristig ist der Anteil jedoch gestiegen: 2008 war in kommunalen Vertretungen nur gut ein Viertel (25,6 %) weiblich. Besonders selten waren Frauen zuletzt in den kommunalen Vertretungen in Sachsen (22,0 %), Sachsen-Anhalt (22,8 %) und Baden-Württemberg (24,6 %). Besonders häufig vertreten waren sie in den Stadtstaaten Bremen (42,5 %), Hamburg (Stand 2020: 42,0 %) und Berlin (41,1 %) sowie in Hessen (38,7 %).]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Ver.di: Bundesweite Warnstreiks im Gesundheitswesen]]></title>
			<link>https://www.kommunalforum.de/Thread-Ver-di-Bundesweite-Warnstreiks-im-Gesundheitswesen</link>
			<pubDate>Mon, 03 Mar 2025 18:19:36 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.kommunalforum.de/member.php?action=profile&uid=6619">Pressemitteilungen</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.kommunalforum.de/Thread-Ver-di-Bundesweite-Warnstreiks-im-Gesundheitswesen</guid>
			<description><![CDATA[Pressemitteilung Ver.di vom 03.03.2025<br />
<br />
ver.di ruft die Beschäftigten der Gesundheitseinrichtungen von Bund und Kommunen Ende dieser Woche zu bundesweiten Warnstreiks auf. Auch in Baden-Württemberg finden ab Mittwoch Arbeitsniederlegungen in 20 Kliniken statt. In allen bestreikten Einrichtungen wurden Notdienstvereinbarung zur sicheren Versorgung der Patient:innen abgeschlossen. ver.di rechnet aufgrund der teilweise zweitägigen Warnstreiks damit, dass es zu OP- und Bettenschließungen kommt. Auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes finden diese Woche weitere Warnstreiks statt.<br />
<br />
Jakob Becker, ver.di Landesfachbereichsleiter Gesundheit und Soziales: „Die komplette Blockade der Arbeitgeber bei allen Zeit- und Qualitätsregelungen bringt die Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen im Land auf. Verbunden mit dem Wunsch der Arbeitgeber nach 36 Monaten Laufzeit, würde das eine Fortschreibung der permanenten Überlastung bis Anfang 2028 bedeuten. Wer glaubt, auf diesem Weg Kliniken wieder gesund machen zu können, ist ganz falsch abgebogen. Die Beschäftigten der baden-württembergischen Kliniken arbeiten seit 19 Jahren eine halbe Stunde mehr pro Woche als ihre Kolleg:innen in allen anderen Bundesländern. Mit der Einführung des Meine-Zeit-Kontos würde den Häusern im Land eine breite Brücke zu einer für beide Seiten akzeptablen Umsetzung der 38,5 Stundenwoche gebaut. Leider mauern die Arbeitgeber auch hier.“<br />
<br />
Speziell in Krankenhäusern will ver.di unter anderem bezahlte Pausen in Wechselschicht, wie es in andern Bereichen des öffentlichen Dienstes bereits üblich ist, sowie eine bessere Eingruppierung von Hebammen und eine höhere Vergütung von Praxisanleiter:innen durchsetzen. Im kommunalen Rettungsdienst soll die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 auf 42 Stunden reduziert werden. In Baden-Württemberg will die Gewerkschaft wie in allen anderen Bundesländern auch die 38,5-Stunden-Woche erreichen.<br />
<br />
ver.di fordert in der Tarifrunde 2025 für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ein Volumen von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich für Entgelterhöhungen und höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten. Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 200 Euro monatlich angehoben werden. Außerdem fordert ver.di drei zusätzliche freie Tage, um der hohen Verdichtung der Arbeit etwas entgegenzusetzen. Für mehr Zeitsouveränität und Flexibilität soll zudem ein „Meine-Zeit-Konto“ sorgen, über das Beschäftigte selbst verfügen können.<br />
Die dritte Runde ist vom 14. - 16. März 2025 ebenfalls in Potsdam angesetzt. Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf Beamt:innen, Richter:innen, Soldat:innen sowie auf Versorgungsempfänger:innen übertragen werden. ver.di führt die Tarifverhandlungen auch für GdP, GEW, IG BAU sowie mit dbb beamtenbund und tarifunion.<br />
<br />
In Baden-Württemberg sind nach Angaben des KAV insgesamt 385.000 Beschäftigte direkt von den Tarifverhandlungen betroffen. Nach Zahlen des Statistischen Landesamtes am Stichtag 30. Juni 2023 arbeiten davon rund 248.000 Tarifbeschäftigte bei den Kommunen.<br />
Rund 67 Prozent der Beschäftigten in den Kommunen (insgesamt inklusive Beamt:innen) sind Frauen, die Teilzeitquote beträgt rund 44 Prozent.<br />
Ebenso direkt betroffen sind rund 30.000 Beschäftigte bei den baden-württembergischen Sparkassen sowie Beschäftigte in kommunalen Kliniken, Versorgungsbetrieben und Nahverkehrsunternehmen.<br />
Außerdem haben die bundesweiten Verhandlungen unter anderem Auswirkungen auf den Verlauf der Tarifrunde von rund 10.000 Beschäftigten bei der Agentur für Arbeit und über 3.000 Beschäftigten bei der Deutschen Rentenversicherung im Land.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Pressemitteilung Ver.di vom 03.03.2025<br />
<br />
ver.di ruft die Beschäftigten der Gesundheitseinrichtungen von Bund und Kommunen Ende dieser Woche zu bundesweiten Warnstreiks auf. Auch in Baden-Württemberg finden ab Mittwoch Arbeitsniederlegungen in 20 Kliniken statt. In allen bestreikten Einrichtungen wurden Notdienstvereinbarung zur sicheren Versorgung der Patient:innen abgeschlossen. ver.di rechnet aufgrund der teilweise zweitägigen Warnstreiks damit, dass es zu OP- und Bettenschließungen kommt. Auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes finden diese Woche weitere Warnstreiks statt.<br />
<br />
Jakob Becker, ver.di Landesfachbereichsleiter Gesundheit und Soziales: „Die komplette Blockade der Arbeitgeber bei allen Zeit- und Qualitätsregelungen bringt die Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen im Land auf. Verbunden mit dem Wunsch der Arbeitgeber nach 36 Monaten Laufzeit, würde das eine Fortschreibung der permanenten Überlastung bis Anfang 2028 bedeuten. Wer glaubt, auf diesem Weg Kliniken wieder gesund machen zu können, ist ganz falsch abgebogen. Die Beschäftigten der baden-württembergischen Kliniken arbeiten seit 19 Jahren eine halbe Stunde mehr pro Woche als ihre Kolleg:innen in allen anderen Bundesländern. Mit der Einführung des Meine-Zeit-Kontos würde den Häusern im Land eine breite Brücke zu einer für beide Seiten akzeptablen Umsetzung der 38,5 Stundenwoche gebaut. Leider mauern die Arbeitgeber auch hier.“<br />
<br />
Speziell in Krankenhäusern will ver.di unter anderem bezahlte Pausen in Wechselschicht, wie es in andern Bereichen des öffentlichen Dienstes bereits üblich ist, sowie eine bessere Eingruppierung von Hebammen und eine höhere Vergütung von Praxisanleiter:innen durchsetzen. Im kommunalen Rettungsdienst soll die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 auf 42 Stunden reduziert werden. In Baden-Württemberg will die Gewerkschaft wie in allen anderen Bundesländern auch die 38,5-Stunden-Woche erreichen.<br />
<br />
ver.di fordert in der Tarifrunde 2025 für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ein Volumen von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich für Entgelterhöhungen und höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten. Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 200 Euro monatlich angehoben werden. Außerdem fordert ver.di drei zusätzliche freie Tage, um der hohen Verdichtung der Arbeit etwas entgegenzusetzen. Für mehr Zeitsouveränität und Flexibilität soll zudem ein „Meine-Zeit-Konto“ sorgen, über das Beschäftigte selbst verfügen können.<br />
Die dritte Runde ist vom 14. - 16. März 2025 ebenfalls in Potsdam angesetzt. Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf Beamt:innen, Richter:innen, Soldat:innen sowie auf Versorgungsempfänger:innen übertragen werden. ver.di führt die Tarifverhandlungen auch für GdP, GEW, IG BAU sowie mit dbb beamtenbund und tarifunion.<br />
<br />
In Baden-Württemberg sind nach Angaben des KAV insgesamt 385.000 Beschäftigte direkt von den Tarifverhandlungen betroffen. Nach Zahlen des Statistischen Landesamtes am Stichtag 30. Juni 2023 arbeiten davon rund 248.000 Tarifbeschäftigte bei den Kommunen.<br />
Rund 67 Prozent der Beschäftigten in den Kommunen (insgesamt inklusive Beamt:innen) sind Frauen, die Teilzeitquote beträgt rund 44 Prozent.<br />
Ebenso direkt betroffen sind rund 30.000 Beschäftigte bei den baden-württembergischen Sparkassen sowie Beschäftigte in kommunalen Kliniken, Versorgungsbetrieben und Nahverkehrsunternehmen.<br />
Außerdem haben die bundesweiten Verhandlungen unter anderem Auswirkungen auf den Verlauf der Tarifrunde von rund 10.000 Beschäftigten bei der Agentur für Arbeit und über 3.000 Beschäftigten bei der Deutschen Rentenversicherung im Land.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Statistisches Bundesamt: Staatsdefizit 2024 beträgt 118,8 Milliarden Euro]]></title>
			<link>https://www.kommunalforum.de/Thread-Statistisches-Bundesamt-Staatsdefizit-2024-betr%C3%A4gt-118-8-Milliarden-Euro</link>
			<pubDate>Wed, 26 Feb 2025 08:41:53 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.kommunalforum.de/member.php?action=profile&uid=6619">Pressemitteilungen</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.kommunalforum.de/Thread-Statistisches-Bundesamt-Staatsdefizit-2024-betr%C3%A4gt-118-8-Milliarden-Euro</guid>
			<description><![CDATA[Pressemitteilung Destatis Nr. 070 vom 25. Februar 2025<br />
<br />
WIESBADEN – Das Finanzierungsdefizit des Staates lag nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2024 bei 118,8 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war das staatliche Defizit somit um 15,0 Milliarden Euro höher als im Jahr 2023. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen errechnet sich für das Jahr 2024 eine Defizitquote von 2,8 % (2023: 2,5 %).<br />
<br />
Bei den Ergebnissen handelt es sich um Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010. Sie bilden die Grundlage für die Überwachung der Haushaltslage in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (Maastricht-Kriterien) und sind nicht identisch mit dem Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamthaushalts in Abgrenzung der Finanzstatistiken.<br />
<br />
Finanzierungsdefizit des Bundes sinkt gegenüber dem Vorjahr um 30,5 Milliarden Euro<br />
<br />
Mit 62,3 Milliarden Euro entfiel gut die Hälfte des gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits im Jahr 2024 auf den Bund. Allerdings konnte der Bund sein Finanzierungsdefizit damit gegenüber dem Vorjahr um 30,5 Milliarden Euro verringern. Bei Ländern und Gemeinden gab es hingegen deutliche Defizitzuwächse: Das Defizit der Länder verdreifachte sich im Vorjahresvergleich auf 27,3 Milliarden Euro (2023: 9,0 Milliarden Euro). Das Defizit der Gemeinden erhöhte sich um 7,6 Milliarden Euro auf 18,6 Milliarden Euro. Die Sozialversicherung wies im Jahr 2024 ein Finanzierungsdefizit von 10,6 Milliarden Euro auf, nachdem sie 2023 noch einen Überschuss von 9,0 Milliarden Euro erreicht hatte. Damit verzeichneten erstmals seit dem Jahr 2009 alle vier Teilsektoren des Staates ein Finanzierungsdefizit.<br />
<br />
Steuereinnahmen und Sozialbeiträge steigen<br />
<br />
Die Einnahmen des Staates in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen betrugen 2 012,9 Milliarden Euro und überschritten damit im Jahr 2024 erstmals die Marke von 2 Billionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Einnahmen des Staates um 4,8 %.<br />
<br />
Die Steuereinnahmen des Staates erhöhten sich im Jahr 2024 um 3,5 %. Bei der Mehrwertsteuer wurde ein Zuwachs von 2,4 % verzeichnet, die Einnahmen aus Einkommensteuern stiegen um 3,6 %. Die Sozialbeiträge waren um 6,5 % höher als im Vorjahr. Die Zinseinnahmen des Staates stiegen gegenüber dem Vorjahr um 13,9 %. Höhere Einnahmen aus der Lkw-Maut aufgrund des im Dezember 2023 eingeführten CO2-Zuschlags trugen ebenfalls zum Anstieg der staatlichen Einnahmen bei.<br />
<br />
Trotz auslaufender Energiepreisbremsen steigen die Ausgaben stärker als die Einnahmen<br />
<br />
Die Ausgaben des Staates in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erhöhten sich im Jahr 2024 um 5,3 % auf 2 131,6 Milliarden Euro. Sie stiegen damit stärker als die Einnahmen.<br />
<br />
Die Zinsausgaben lagen im Jahr 2024 um 24,2 % höher als im Vorjahr. Die monetären Sozialleistungen stiegen um 7,0 %. Dies resultierte in erster Linie aus höheren Ausgaben für Renten und Pensionen. Erheblich mehr wurde auch für das Pflegegeld und für das Bürgergeld ausgegeben. Die sozialen Sachleistungen nahmen um 8,0 % zu. Dies lag unter anderem an Mehrausgaben für Krankenhausbehandlungen, Medikamente und Pflege sowie an höheren Ausgaben in den Bereichen der Jugend-, Eingliederungs- und Sozialhilfe. Dagegen sanken die Subventionen um 35,6 %, weil die Entlastungsmaßnahmen (Energiepreisbremsen) für hohe Energiepreise Ende 2023 endeten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Pressemitteilung Destatis Nr. 070 vom 25. Februar 2025<br />
<br />
WIESBADEN – Das Finanzierungsdefizit des Staates lag nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2024 bei 118,8 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war das staatliche Defizit somit um 15,0 Milliarden Euro höher als im Jahr 2023. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen errechnet sich für das Jahr 2024 eine Defizitquote von 2,8 % (2023: 2,5 %).<br />
<br />
Bei den Ergebnissen handelt es sich um Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010. Sie bilden die Grundlage für die Überwachung der Haushaltslage in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (Maastricht-Kriterien) und sind nicht identisch mit dem Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamthaushalts in Abgrenzung der Finanzstatistiken.<br />
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Finanzierungsdefizit des Bundes sinkt gegenüber dem Vorjahr um 30,5 Milliarden Euro<br />
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Mit 62,3 Milliarden Euro entfiel gut die Hälfte des gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits im Jahr 2024 auf den Bund. Allerdings konnte der Bund sein Finanzierungsdefizit damit gegenüber dem Vorjahr um 30,5 Milliarden Euro verringern. Bei Ländern und Gemeinden gab es hingegen deutliche Defizitzuwächse: Das Defizit der Länder verdreifachte sich im Vorjahresvergleich auf 27,3 Milliarden Euro (2023: 9,0 Milliarden Euro). Das Defizit der Gemeinden erhöhte sich um 7,6 Milliarden Euro auf 18,6 Milliarden Euro. Die Sozialversicherung wies im Jahr 2024 ein Finanzierungsdefizit von 10,6 Milliarden Euro auf, nachdem sie 2023 noch einen Überschuss von 9,0 Milliarden Euro erreicht hatte. Damit verzeichneten erstmals seit dem Jahr 2009 alle vier Teilsektoren des Staates ein Finanzierungsdefizit.<br />
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Steuereinnahmen und Sozialbeiträge steigen<br />
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Die Einnahmen des Staates in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen betrugen 2 012,9 Milliarden Euro und überschritten damit im Jahr 2024 erstmals die Marke von 2 Billionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Einnahmen des Staates um 4,8 %.<br />
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Die Steuereinnahmen des Staates erhöhten sich im Jahr 2024 um 3,5 %. Bei der Mehrwertsteuer wurde ein Zuwachs von 2,4 % verzeichnet, die Einnahmen aus Einkommensteuern stiegen um 3,6 %. Die Sozialbeiträge waren um 6,5 % höher als im Vorjahr. Die Zinseinnahmen des Staates stiegen gegenüber dem Vorjahr um 13,9 %. Höhere Einnahmen aus der Lkw-Maut aufgrund des im Dezember 2023 eingeführten CO2-Zuschlags trugen ebenfalls zum Anstieg der staatlichen Einnahmen bei.<br />
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Trotz auslaufender Energiepreisbremsen steigen die Ausgaben stärker als die Einnahmen<br />
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Die Ausgaben des Staates in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erhöhten sich im Jahr 2024 um 5,3 % auf 2 131,6 Milliarden Euro. Sie stiegen damit stärker als die Einnahmen.<br />
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Die Zinsausgaben lagen im Jahr 2024 um 24,2 % höher als im Vorjahr. Die monetären Sozialleistungen stiegen um 7,0 %. Dies resultierte in erster Linie aus höheren Ausgaben für Renten und Pensionen. Erheblich mehr wurde auch für das Pflegegeld und für das Bürgergeld ausgegeben. Die sozialen Sachleistungen nahmen um 8,0 % zu. Dies lag unter anderem an Mehrausgaben für Krankenhausbehandlungen, Medikamente und Pflege sowie an höheren Ausgaben in den Bereichen der Jugend-, Eingliederungs- und Sozialhilfe. Dagegen sanken die Subventionen um 35,6 %, weil die Entlastungsmaßnahmen (Energiepreisbremsen) für hohe Energiepreise Ende 2023 endeten.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[GEW: „Jetzt werden wir die Streiks ausweiten!“]]></title>
			<link>https://www.kommunalforum.de/Thread-GEW-%E2%80%9EJetzt-werden-wir-die-Streiks-ausweiten-%E2%80%9C</link>
			<pubDate>Wed, 19 Feb 2025 18:03:53 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.kommunalforum.de/member.php?action=profile&uid=6619">Pressemitteilungen</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.kommunalforum.de/Thread-GEW-%E2%80%9EJetzt-werden-wir-die-Streiks-ausweiten-%E2%80%9C</guid>
			<description><![CDATA[Pressemitteilung GEW vom 18.02.2025:<br />
<br />
Bildungsgewerkschaft zu Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Arbeitgeber legen auch in zweiter Runde kein Angebot vor.<br />
<br />
<br />
Potsdam – Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben nach der zweiten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen weitere Warnstreiks angekündigt. „Die Arbeitgeber haben kein Angebot vorgelegt. Sie blockieren alle wesentlichen Verhandlungspunkte und weisen die Forderungen der Gewerkschaften als unfinanzierbar zurück. Das werden wir nicht hinnehmen und unsere Warnstreiks ausweiten“, sagte Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), nach Abschluss der zweiten Runde am Dienstag in Potsdam. Die Gewerkschaften fordern 8 Prozent, mindestens jedoch 350 Euro mehr Gehalt sowie drei zusätzliche freie Tage im Jahr. Der Tarifabschluss soll eine Laufzeit von einem Jahr haben. Ob es in einer dritten Verhandlungsrunde zu einer Einigung kommen kann, sei offen, erklärte Finnern. „Die Arbeitgeber sind noch meilenweit entfernt von den berechtigten Forderungen der Kolleginnen und Kollegen“, so Finnern.<br />
<br />
„Kein Angebot für eine Gehaltserhöhung, keine Bereitschaft über zusätzliche freie Tage auch nur zu reden und eine vorgeschlagene Laufzeit von drei Jahren. Das ist ein Hohn! Damit verschließen die Arbeitgeber die Augen vor den Problemen. Die Kolleginnen und Kollegen sind am Limit und brauchen jetzt Entlastung“, sagte die GEW-Vorsitzende. Bund und Kommunen müssten die Arbeitsplätze wieder attraktiver machen. Dazu gehörten höhere Gehälter und wirksame Maßnahmen zur Entlastung der Beschäftigten etwa über mehr freie Zeit. „Nur so können die Arbeitgeber zusätzliche Fachkräfte gewinnen, die auch im Sozial- und Erziehungsdienst so dringend gesucht werden“, sagte Finnern. Sie kündigte an, dass die Beschäftigten den Forderungen der Gewerkschaften in den nächsten Wochen mit Warnstreiks und vielfältigen Aktionen Nachdruck verleihen würden.<br />
<br />
Die GEW-Chefin stellte klar, dass die Anteilnahme gegenüber den Opfern des Anschlags von München bei einem Demozug von ver.di die anstehenden Streikaktionen begleiten werde. „Wir sind zutiefst erschüttert über diesen Anschlag. Die Menschen, die in München und auch in anderen Städten zusammengekommen sind, haben ihr demokratisches Grundrecht ausgeübt und für ihre Anliegen gestreikt und demonstriert. In diesem Sinne werden wir weiter für ein ordentliches Ergebnis kämpfen“, sagte Finnern.<br />
<br />
Info: Die Gewerkschaften verhandeln für rund 2,5 Millionen Beschäftigte, die im öffentlichen Dienst beim Bund und in den Kommunen arbeiten. Die Gewerkschaften fordern unter anderem 8 Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 350 Euro, höhere Zuschläge für Überstunden und ungünstige Arbeitszeiten, drei zusätzliche freie Tage pro Jahr, einen weiteren freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder, ein „Meine-Zeit-Konto“ sowie die Reaktivierung der Altersteilzeitregelung. Ver.di hat die Verhandlungsführerschaft für die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).<br />
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Die dritte Verhandlungsrunde ist vom 14. bis 16. März 2025 in Potsdam geplant.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Pressemitteilung GEW vom 18.02.2025:<br />
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Bildungsgewerkschaft zu Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Arbeitgeber legen auch in zweiter Runde kein Angebot vor.<br />
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Potsdam – Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben nach der zweiten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen weitere Warnstreiks angekündigt. „Die Arbeitgeber haben kein Angebot vorgelegt. Sie blockieren alle wesentlichen Verhandlungspunkte und weisen die Forderungen der Gewerkschaften als unfinanzierbar zurück. Das werden wir nicht hinnehmen und unsere Warnstreiks ausweiten“, sagte Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), nach Abschluss der zweiten Runde am Dienstag in Potsdam. Die Gewerkschaften fordern 8 Prozent, mindestens jedoch 350 Euro mehr Gehalt sowie drei zusätzliche freie Tage im Jahr. Der Tarifabschluss soll eine Laufzeit von einem Jahr haben. Ob es in einer dritten Verhandlungsrunde zu einer Einigung kommen kann, sei offen, erklärte Finnern. „Die Arbeitgeber sind noch meilenweit entfernt von den berechtigten Forderungen der Kolleginnen und Kollegen“, so Finnern.<br />
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„Kein Angebot für eine Gehaltserhöhung, keine Bereitschaft über zusätzliche freie Tage auch nur zu reden und eine vorgeschlagene Laufzeit von drei Jahren. Das ist ein Hohn! Damit verschließen die Arbeitgeber die Augen vor den Problemen. Die Kolleginnen und Kollegen sind am Limit und brauchen jetzt Entlastung“, sagte die GEW-Vorsitzende. Bund und Kommunen müssten die Arbeitsplätze wieder attraktiver machen. Dazu gehörten höhere Gehälter und wirksame Maßnahmen zur Entlastung der Beschäftigten etwa über mehr freie Zeit. „Nur so können die Arbeitgeber zusätzliche Fachkräfte gewinnen, die auch im Sozial- und Erziehungsdienst so dringend gesucht werden“, sagte Finnern. Sie kündigte an, dass die Beschäftigten den Forderungen der Gewerkschaften in den nächsten Wochen mit Warnstreiks und vielfältigen Aktionen Nachdruck verleihen würden.<br />
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Die GEW-Chefin stellte klar, dass die Anteilnahme gegenüber den Opfern des Anschlags von München bei einem Demozug von ver.di die anstehenden Streikaktionen begleiten werde. „Wir sind zutiefst erschüttert über diesen Anschlag. Die Menschen, die in München und auch in anderen Städten zusammengekommen sind, haben ihr demokratisches Grundrecht ausgeübt und für ihre Anliegen gestreikt und demonstriert. In diesem Sinne werden wir weiter für ein ordentliches Ergebnis kämpfen“, sagte Finnern.<br />
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Info: Die Gewerkschaften verhandeln für rund 2,5 Millionen Beschäftigte, die im öffentlichen Dienst beim Bund und in den Kommunen arbeiten. Die Gewerkschaften fordern unter anderem 8 Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 350 Euro, höhere Zuschläge für Überstunden und ungünstige Arbeitszeiten, drei zusätzliche freie Tage pro Jahr, einen weiteren freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder, ein „Meine-Zeit-Konto“ sowie die Reaktivierung der Altersteilzeitregelung. Ver.di hat die Verhandlungsführerschaft für die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).<br />
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Die dritte Verhandlungsrunde ist vom 14. bis 16. März 2025 in Potsdam geplant.]]></content:encoded>
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			<title><![CDATA[Ver.di: Kein Angebot in Tarifverhandlungen - Arbeitgeber mauern sich ein]]></title>
			<link>https://www.kommunalforum.de/Thread-Ver-di-Kein-Angebot-in-Tarifverhandlungen-Arbeitgeber-mauern-sich-ein</link>
			<pubDate>Tue, 18 Feb 2025 20:22:27 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.kommunalforum.de/member.php?action=profile&uid=6619">Pressemitteilungen</a>]]></dc:creator>
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			<description><![CDATA[Pressemitteilung Ver.di vom 18.02.2025:<br />
<br />
Die Tarifverhandlungen für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind ergebnislos vertagt worden. „Die Arbeitgeber verweigern ein Angebot. Weder zum Thema Entgelterhöhung noch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder zu Entlastungen gibt es irgendwelche Zugeständnisse. Damit verspielen Bund und Kommunen die Chance auf eine schnelle Einigung. Das ist ein fatales Signal an die Beschäftigten und an die Bürgerinnen und Bürger, die in einer Zeit wachsender Verunsicherung auf einen funktionierenden öffentlichen Dienst angewiesen sind“, erklärte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), am Dienstagabend (18. Februar 2025) in Potsdam. Die zweite Runde der Tarifverhandlungen hatte am Montag begonnen.<br />
<br />
„Die Arbeitgeber mauern komplett. Eine Verständigung ist derzeit nicht in Sicht. In einer Zeit, in der hunderttausende von Stellen im öffentlichen Dienst nicht besetzt und mindestens 70 Millionen Stunden auf Arbeitszeitkonten aufgestaut sind und viele Beschäftigte oberhalb der Belastungsgrenze arbeiten, ist das ein Ausdruck mangelnden Respekts der öffentlichen Arbeitgeber gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen“, betonte Werneke.<br />
<br />
Die dritte Runde der Tarifverhandlungen ist für den 14./15. März 2025 in Potsdam angesetzt.<br />
<br />
ver.di fordert in der Tarifrunde von Bund und Kommunen 2025 ein Volumen von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich für Entgelterhöhungen und höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten. Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 200 Euro monatlich angehoben werden. Außerdem fordert ver.di drei zusätzliche freie Tage, um der hohen Verdichtung der Arbeit etwas entgegenzusetzen. Für mehr Zeitsouveränität und Flexibilität soll zudem ein „Meine-Zeit-Konto“ sorgen, über das Beschäftigte selbst verfügen können.<br />
<br />
Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie auf Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden. ver.di führt die Tarifverhandlungen auch für GdP, GEW, IG BAU sowie mit dbb beamtenbund und tarifunion.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Pressemitteilung Ver.di vom 18.02.2025:<br />
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Die Tarifverhandlungen für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind ergebnislos vertagt worden. „Die Arbeitgeber verweigern ein Angebot. Weder zum Thema Entgelterhöhung noch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder zu Entlastungen gibt es irgendwelche Zugeständnisse. Damit verspielen Bund und Kommunen die Chance auf eine schnelle Einigung. Das ist ein fatales Signal an die Beschäftigten und an die Bürgerinnen und Bürger, die in einer Zeit wachsender Verunsicherung auf einen funktionierenden öffentlichen Dienst angewiesen sind“, erklärte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), am Dienstagabend (18. Februar 2025) in Potsdam. Die zweite Runde der Tarifverhandlungen hatte am Montag begonnen.<br />
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„Die Arbeitgeber mauern komplett. Eine Verständigung ist derzeit nicht in Sicht. In einer Zeit, in der hunderttausende von Stellen im öffentlichen Dienst nicht besetzt und mindestens 70 Millionen Stunden auf Arbeitszeitkonten aufgestaut sind und viele Beschäftigte oberhalb der Belastungsgrenze arbeiten, ist das ein Ausdruck mangelnden Respekts der öffentlichen Arbeitgeber gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen“, betonte Werneke.<br />
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Die dritte Runde der Tarifverhandlungen ist für den 14./15. März 2025 in Potsdam angesetzt.<br />
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ver.di fordert in der Tarifrunde von Bund und Kommunen 2025 ein Volumen von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich für Entgelterhöhungen und höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten. Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 200 Euro monatlich angehoben werden. Außerdem fordert ver.di drei zusätzliche freie Tage, um der hohen Verdichtung der Arbeit etwas entgegenzusetzen. Für mehr Zeitsouveränität und Flexibilität soll zudem ein „Meine-Zeit-Konto“ sorgen, über das Beschäftigte selbst verfügen können.<br />
<br />
Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie auf Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden. ver.di führt die Tarifverhandlungen auch für GdP, GEW, IG BAU sowie mit dbb beamtenbund und tarifunion.]]></content:encoded>
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