Wunschkennzeichen reservieren: Bundeseinheitliche Gebühren, Reservierungsfristen der Kommunen und der Ablauf im Straßenverkehrsamt
Der Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos ist mit viel Vorfreude verbunden. Zur persönlichen Gestaltung des Fahrzeugs gehört für die allermeisten Autofahrer in Deutschland ein individuelles Nummernschild. Ob die eigenen Initialen, das Geburtsdatum der Kinder oder eine leicht zu merkende Zahlenkombination – das Wunschkennzeichen liegt voll im Trend. Die Zuteilung und Verwaltung der Kennbezeichnungen fällt in die Zuständigkeit der kommunalen Zulassungsbehörden des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Dank moderner Online-Dienste im Rahmen des E-Governments lässt sich die Verfügbarkeit der Wunschkombination heute bequem im Internet prüfen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen den genauen Ablauf der Reservierung, die gesetzlichen Fristen und die anfallenden Gebühren im Straßenverkehrsamt.
Wie funktioniert die Online-Reservierung im Bürgerportal?
Der sicherste und schnellste Weg zur Wunschkombination führt über die offizielle Webseite Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Fast alle Landkreise und Städte bieten ein passendes Online-Auswahlwerkzeug an. Der Ablauf ist unkompliziert:
Nach der Eingabe des städtischen Unterscheidungszeichens können Sie Ihre gewünschten Buchstaben und Zahlen in die Suchmaske eintragen. Ist die Kombination noch frei, wird sie sofort für Sie blockiert. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Online-Vorgangs erhalten Sie eine offizielle Bestätigung per E-Mail oder als PDF-Ausdruck. Diese PIN oder Reservierungsbestätigung müssen Sie zum späteren Zulassungstermin im Amt vorlegen beziehungsweise beim digitalen Zulassungsverfahren (i-Kfz) im System eintragen. Wichtig: Die Reservierung ist personengebunden und kann im Regelfall nicht an Dritte übertragen oder weiterverkauft werden.
Vorsicht vor privaten Schildershops im Internet
Ähnlich wie bei anderen Behördendienstleistungen lauern auch bei der Kennzeichensuche teure Werbefallen im Internet. Zahlreiche private Online-Shops schalten irreführende Anzeigen, die wie die offizielle Seite des Straßenverkehrsamtes aussehen. Diese Anbieter verlangen oft hohe Aufpreise für die bloße Weiterleitung der Daten. Nutzen Sie für die eigentliche Reservierung ausschließlich das direkte Online-Portal Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Sobald Sie die offizielle Bestätigung der Behörde haben, steht es Ihnen vollkommen frei, die Schilder günstig bei einem lokalen Schilderpräger vor dem Amt oder in einem zertifizierten Onlineshop Ihrer Wahl vorab pressen zu lassen und zum Termin mitzubringen.
Bundeseinheitliche Kosten und kommunale Fristen
Die Gebühren für ein Wunschkennzeichen sind im Gegensatz zu vielen anderen kommunalen Abgaben in Deutschland über die bundesweite Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr einheitlich geregelt. Die Kosten betragen exakt 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen selbst sowie zusätzlich 2,60 Euro für die vorherige Reservierung (unabhängig davon, ob diese online oder telefonisch erfolgte). Insgesamt belaufen sich die amtlichen Mehrkosten bei der Zulassung also auf genau 12,80 Euro.
Ein großer Unterschied besteht jedoch bei der Reservierungsdauer, da diese von den Kommunen autonom festgelegt wird. Je nach Zulassungsbezirk bleibt die Kombination zwischen 10 Tagen und bis zu 6 Monaten für Sie geblockt. Läuft diese Frist ab, ohne dass das Fahrzeug offiziell angemeldet wurde, wird das Kennzeichen im System automatisch wieder für die Allgemeinheit freigegeben. Viele Behörden erlauben jedoch vor dem Ablaufdatum eine telefonische oder digitale Verlängerung der Frist gegen eine geringe Verwaltungsgebühr.
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Sollte Ihr Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden sein, müssen Sie vor dem Führen des neuen Fahrzeugs ein Ersatzdokument beantragen. Welche Fristen, eidesstattlichen Versicherungen und Kosten beim Straßenverkehrsamt anfallen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Führerschein verloren: Ersatz & Kosten beim Amt.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die behördliche Praxis in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die exakten Reservierungsfristen und die technischen Abläufe der Online-Portale ausschließlich autonom durch die Zulassungsbezirke der Städte und Landkreise geregelt werden, sind verbindliche Details direkt bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnortes einzuholen.

