Führerschein verloren oder gestohlen: Leitfaden zum Ersatzführerschein, der eidesstattlichen Versicherung und dem Ablauf im Straßenverkehrsamt

Der Verlust des Führerscheins sorgt bei Betroffenen schnell für große Verunsicherung im Alltag. Wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, das originale Dokument stets mitzuführen und bei einer Polizeikontrolle auszuhändigen. Kann die Fahrerlaubnis nicht vorgezeigt werden, stellt dies zwar keine Straftat dar, zieht jedoch ein Verwarnungsgeld nach dem Bußgeldkatalog nach sich. Liegt ein Diebstahl vor oder ist das Dokument unauffindbar verloren gegangen, muss umgehend gehandelt werden. Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins fällt in den Aufgabenbereich der kommunalen Fahrerlaubnisbehörden. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, welche Behörde zuständig ist, wie Sie trotz Verlust legal weiterfahren dürfen und welche Kosten auf Sie zukommen.

Verlust oder Diebstahl: Wo liegt der Unterschied beim Amt?

Der rechtliche Weg zum neuen Dokument unterscheidet sich maßgeblich danach, wie der Führerschein abhandengekommen ist. Die Behörden verlangen hierfür jeweils unterschiedliche Nachweise:

Der Sonderfall: Wann brauche ich eine Karteikartenabschrift?

Zuständig für die Ausstellung des Ersatzführerscheins ist die Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) Ihres aktuellen Hauptwohnsitzes. Haben Sie Ihren alten Führerschein jedoch damals von einer Behörde an einem anderen Ort ausgestellt bekommen (beispielsweise vor einem Umzug in eine andere Stadt), liegen die Daten Ihrer Fahrerlaubnis noch im dortigen lokalen Register.

In diesem Fall müssen Sie vor dem Termin beim aktuellen Straßenverkehrsamt die sogenannte Karteikartenabschrift anfordern. Dies kann formlos telefonisch oder online bei der Behörde beantragt werden, die den letzten Führerschein ausgestellt hat. Das dortige Amt übermittelt die Daten dann direkt digital an Ihre neue zuständige Behörde. Erst wenn diese Daten vorliegen, kann der Ersatzführerschein im Rathaus oder Kreishaus final bearbeitet werden.

Notwendige Unterlagen, Übergangsbelege und Kosten

Für den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde müssen Sie persönlich erscheinen, da eine strenge Identitätsprüfung stattfindet. Bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:

Die Gebühren für den Ersatzführerschein werden über die kommunalen Gebührenordnungen geregelt. Für die Ausstellung der neuen EU-Führerscheinkarte fallen im Durchschnitt rund 35 bis 45 Euro an. Muss zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung vor Ort abgegeben werden, berechnen die Ämter hierfür eine Extragebühr von etwa 30 bis 40 Euro. Da die Produktion der Karte in der Bundesdruckerei rund drei bis vier Wochen dauert, können Sie sich für die Übergangszeit einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung ausstellen lassen. Dieser kostet meist rund 10 Euro und gilt als legaler Übergangsführerschein innerhalb Deutschlands.

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Sollte die Adresse im Personalausweis nach einem kürzlichen Wohnungswechsel noch nicht aktualisiert worden sein, fordert die Führerscheinstelle oft eine amtliche Bestätigung des Bürgerbüros. Welche Gebühren und Fristen hierbei gelten, erfahren Sie in unserem Ratgeber Meldebescheinigung beantragen: Regeln im Bürgerbüro.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und die behördliche Praxis der Straßenverkehrsämter in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die exakten Verwaltungsgebühren, die Terminvergabeverfahren und die Bearbeitungsfristen der Bundesdruckerei lokal schwanken können, sind verbindliche Details direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnortes einzuholen.

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