Waffenbesitzkarte und Kleiner Waffenschein beantragen: Voraussetzungen nach dem Waffengesetz (WaffG), Prüfungen und Kosten der Behörde
Das deutsche Waffenrecht (Waffengesetz - WaffG) gehört zu den strengsten Regelwerken in Europa. Wer Schusswaffen erwerben, besitzen oder in der Öffentlichkeit bei sich führen möchte, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis. In der Verwaltungspraxis wird dabei grundlegend zwischen dem Erwerb/Besitz im befriedeten Besitztum und dem Führen von Waffen im öffentlichen Raum unterschieden. Während für scharfe Schusswaffen eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich ist, regelt der Kleine Waffenschein das Führen von frei erwerbbaren Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen mit PTB-Zeichen). Zuständig für die Beantragung, Prüfung und Erteilung ist die kommunale Waffenbehörde, die je nach Bundesland und Landkreis beim städtischen Ordnungsamt, der Landratsbehörde oder der Kreispolizeibehörde angesiedelt ist. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche strengen persönlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie sich WBK und Kleiner Waffenschein unterscheiden und welche Kosten entstehen.
Der Kleine Waffenschein für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS)
Gaskatschen-, Pfeffer- und Schreckschusswaffen mit dem Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB im Kreis) dürfen in Deutschland ab 18 Jahren frei erworben und auf dem eigenen Wohngrundstück aufbewahrt werden. Wer eine solche Waffe jedoch griffbereit außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen befriedeten Besitztums mit sich führen möchte, benötigt zwingend den Kleinen Waffenschein:
- Voraussetzungen: Volle Geschäftsfähigkeit (mindestens 18 Jahre alt), waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Es ist weder ein Sachkundenachweis noch ein Ausweis eines echten Bedürfnisses erforderlich.
- Behördliche Prüfung: Die Waffenbehörde prüft den Antragsteller durch Einholung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis), dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und Stellungnahmen der örtlichen Polizei. Bei Einträgen wegen Gewalt- oder Drogendelikten wird der Antrag abgelehnt.
- Auflagen beim Führen: Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen der SRS-Waffe. Bei öffentlichen Veranstaltungen (wie Demonstrationen, Jahrmärkten, Sportevents oder Diskotheken) gilt jedoch ein absolutes Waffenführungsverbot. Der Kleine Waffenschein und ein Personalausweis müssen stets im Original mitgeführt werden.
Die Waffenbesitzkarte (WBK) für erlaubnispflichtige Schusswaffen
Die Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen "scharfen" Schusswaffen und der dazugehörigen Munition. Sie berechtigt jedoch nicht zum Führen der Waffe im öffentlichen Raum (dafür wäre ein extrem selten erteilter "Großer Waffenschein" erforderlich). Für die Erteilung einer WBK müssen vier zentrale Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- 1. Zuverlässigkeit und persönliche Eignung: Keine relevanten Vorstrafen, keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit sowie psychologische Eignung (unter 25 Jahren ist oft ein fachärztliches Gutachten erforderlich).
- 2. Sachkundenachweis: Erfolgreich abgelegte Prüfung über waffenrechtliche und waffentechnische Kenntnisse (z. B. durch Sachkundeprüfung für Sportschützen oder Jägerprüfung).
- 3. Bedürfnisnachweis: Glaubhaftmachung eines gesetzlich anerkannten Grundes (z. B. Nachweis der aktiven Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, Jagdschein oder Nachweis als Waffenerbe beziehungsweise zertifizierter Sammler).
- 4. Sichere Aufbewahrung: Gesetzlicher Nachweis über die Aufbewahrung der Waffen und Munition in einem zertifizierten Waffenschrank (Widerstandsgrad 0 oder I nach EN 1143-1). Die Waffenbehörde führt unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen durch.
Formen der WBK und Bearbeitungsgebühren der Behörde
Je nach Personengruppe unterscheidet das Waffengesetz zwischen verschiedenen WBK-Typen:
- Grüne WBK: Für Sportschützen und Jäger zum Erwerb von Mehrlader-Pistolen, Revolvern oder halbautomatischen Langwaffen (erfordert Voreintrag).
- Gelbe WBK: Für Sportschützen zum erleichterten Erwerb von Einzellader- und Repetier-Langwaffen.
- Rote WBK: Für Waffensammler und waffentechnische Sachverständige.
Die Kosten für die Beantragung eines Kleinen Waffenscheins liegen im Bundesdurchschnitt bei ca. 50 bis 100 Euro. Die Erteilung einer Waffenbesitzkarte inklusive Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit und Voreinträgen kostet je nach Aufwand und Kommune meist zwischen 100 und 300 Euro (zzgl. Gebühren für Vor-Ort-Aufbewahrungskontrollen).
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Die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erfolgt direkt durch die Waffenbehörde. Welche Regeln für private Führungszeugnisse bei anderen Gelegenheiten gelten, lesen Sie in unserem Ratgeber Führungszeugnis beantragen: Kosten, Online-Weg & Belegart N.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Zuständigkeiten, Antragsformulare sowie die Gebührensätze autonom durch die Waffenbehörde Ihres jeweiligen Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Polizeibehörde geregelt werden, sind verbindliche Details direkt bei der zuständigen Waffenbehörde Ihres Wohnortes einzuholen.

