Waffenbesitzkarte und Kleiner Waffenschein beantragen: Voraussetzungen nach dem Waffengesetz (WaffG), Prüfungen und Kosten der Behörde

Das deutsche Waffenrecht (Waffengesetz - WaffG) gehört zu den strengsten Regelwerken in Europa. Wer Schusswaffen erwerben, besitzen oder in der Öffentlichkeit bei sich führen möchte, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis. In der Verwaltungspraxis wird dabei grundlegend zwischen dem Erwerb/Besitz im befriedeten Besitztum und dem Führen von Waffen im öffentlichen Raum unterschieden. Während für scharfe Schusswaffen eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich ist, regelt der Kleine Waffenschein das Führen von frei erwerbbaren Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen mit PTB-Zeichen). Zuständig für die Beantragung, Prüfung und Erteilung ist die kommunale Waffenbehörde, die je nach Bundesland und Landkreis beim städtischen Ordnungsamt, der Landratsbehörde oder der Kreispolizeibehörde angesiedelt ist. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche strengen persönlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie sich WBK und Kleiner Waffenschein unterscheiden und welche Kosten entstehen.

Der Kleine Waffenschein für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS)

Gaskatschen-, Pfeffer- und Schreckschusswaffen mit dem Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB im Kreis) dürfen in Deutschland ab 18 Jahren frei erworben und auf dem eigenen Wohngrundstück aufbewahrt werden. Wer eine solche Waffe jedoch griffbereit außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen befriedeten Besitztums mit sich führen möchte, benötigt zwingend den Kleinen Waffenschein:

Die Waffenbesitzkarte (WBK) für erlaubnispflichtige Schusswaffen

Die Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen "scharfen" Schusswaffen und der dazugehörigen Munition. Sie berechtigt jedoch nicht zum Führen der Waffe im öffentlichen Raum (dafür wäre ein extrem selten erteilter "Großer Waffenschein" erforderlich). Für die Erteilung einer WBK müssen vier zentrale Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

Formen der WBK und Bearbeitungsgebühren der Behörde

Je nach Personengruppe unterscheidet das Waffengesetz zwischen verschiedenen WBK-Typen:

Die Kosten für die Beantragung eines Kleinen Waffenscheins liegen im Bundesdurchschnitt bei ca. 50 bis 100 Euro. Die Erteilung einer Waffenbesitzkarte inklusive Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit und Voreinträgen kostet je nach Aufwand und Kommune meist zwischen 100 und 300 Euro (zzgl. Gebühren für Vor-Ort-Aufbewahrungskontrollen).

Forum Bürgerfragen

Haben Sie Fragen? In unserem Forum Bürgerfragen können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:

Frage im Forum stellen

Kostenlos & ohne Anmeldung möglich

Benötigen Sie für die Beantragung der waffenrechtlichen Erlaubnis ein Auszug aus dem Bundeszentralregister?
Die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erfolgt direkt durch die Waffenbehörde. Welche Regeln für private Führungszeugnisse bei anderen Gelegenheiten gelten, lesen Sie in unserem Ratgeber Führungszeugnis beantragen: Kosten, Online-Weg & Belegart N.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Zuständigkeiten, Antragsformulare sowie die Gebührensätze autonom durch die Waffenbehörde Ihres jeweiligen Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Polizeibehörde geregelt werden, sind verbindliche Details direkt bei der zuständigen Waffenbehörde Ihres Wohnortes einzuholen.

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst