Vermieterbescheinigung für das Wohngeld: Ausfüllhilfe, Pflichten des Vermieters und notwendige Angaben für die Wohngeldbehörde

Das Wohngeld dient in Deutschland als staatlicher Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung von angemessendem und familiengerechtem Wohnen. Damit die kommunale Wohngeldbehörde (Wohngeldstelle) der Stadt- oder Kreisverwaltung die genaue Höhe des Anspruchs berechnen kann, ist die Einreichung einer sogenannten Vermieterbescheinigung (häufig auch Mietbescheinigung genannt) zwingend erforderlich. Ein einfacher Mietvertrag reicht der Behörde im Regelfall nicht aus, da dieser oft veraltete Beträge enthält oder die kalten Nebenkosten und Heizkosten nicht nach den strengen Vorgaben des Wohngeldgesetzes aufschlüsselt. Da die termingerechte Bewilligung des Antrags direkt von der Vollständigkeit dieses Dokuments abhängt, stehen sowohl Mieter als auch Vermieter oft vor Detailfragen beim Ausfüllen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Angaben die Behörde verlangt, ob der Vermieter zur Mitwirkung verpflichtet ist und worauf Sie achten müssen.

Ist der Vermieter zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet?

Viele Mieter befürchten Konsequenzen oder unangenehme Fragen, wenn sie ihren Vermieter um die Ausstellung der Bescheinigung bitten. Die Rechtslage nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) ist jedoch eindeutig:

Welche Angaben müssen im Formular lückenlos aufgeschlüsselt werden?

Die Wohngeldbehörden der Bundesländer stellen vorgefertigte Vordrucke bereit. Um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden, müssen folgende Kernpunkte vom Vermieter präzise aufgeschlüsselt werden:

Unterschied zur Wohnungsgeberbestätigung nach dem Meldegesetz

Ein sehr häufiges Missverständnis bei Behördengängen liegt in der Verwechslung zweier ähnlich klingender Dokumente: Die Mietbescheinigung für das Wohngeld dient ausschließlich finanziellen Prüfzwecken gegenüber der Wohngeldstelle. Sie unterscheidet sich grundlegend von der Wohnungsgeberbestätigung nach dem Bundesmeldegesetz, die beim Einzug vom Bürgerbüro verlangt wird, um die reine Wohnsitz-Ummeldung durchzuführen. Für den Wohngeldantrag benötigen Sie zwingend den speziellen Vordruck der Wohngeldbehörde.

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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Wohngeldgesetz (WoGG) und die behördliche Praxis der Wohngeldstellen in Deutschland. Sie stellen keine Rechts- oder Sozialberatung dar. Da die Formularvordrucke und Zuständigkeiten der Ämter nach Bundesländern variieren, sind verbindliche Details direkt bei der zuständigen Wohngeldbehörde Ihrer Stadt oder Kreisverwaltung einzuholen.

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