Vermieterbescheinigung für das Wohngeld: Ausfüllhilfe, Pflichten des Vermieters und notwendige Angaben für die Wohngeldbehörde
Das Wohngeld dient in Deutschland als staatlicher Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung von angemessendem und familiengerechtem Wohnen. Damit die kommunale Wohngeldbehörde (Wohngeldstelle) der Stadt- oder Kreisverwaltung die genaue Höhe des Anspruchs berechnen kann, ist die Einreichung einer sogenannten Vermieterbescheinigung (häufig auch Mietbescheinigung genannt) zwingend erforderlich. Ein einfacher Mietvertrag reicht der Behörde im Regelfall nicht aus, da dieser oft veraltete Beträge enthält oder die kalten Nebenkosten und Heizkosten nicht nach den strengen Vorgaben des Wohngeldgesetzes aufschlüsselt. Da die termingerechte Bewilligung des Antrags direkt von der Vollständigkeit dieses Dokuments abhängt, stehen sowohl Mieter als auch Vermieter oft vor Detailfragen beim Ausfüllen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Angaben die Behörde verlangt, ob der Vermieter zur Mitwirkung verpflichtet ist und worauf Sie achten müssen.
Ist der Vermieter zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet?
Viele Mieter befürchten Konsequenzen oder unangenehme Fragen, wenn sie ihren Vermieter um die Ausstellung der Bescheinigung bitten. Die Rechtslage nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) ist jedoch eindeutig:
- Gesetzliche Auskunftspflicht: Nach § 23 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes ist der Vermieter oder die beauftragte Hausverwaltung gesetzlich verpflichtet, dem Mieter die für die Wohngeldberechnung erforderlichen Angaben zu bescheinigen und den Vordruck auszufüllen.
- Schutz vor Nachteilen: Der Vermieter darf für das Ausfüllen des Formulars keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Zudem erfährt der Vermieter über die Bescheinigung lediglich, dass ein Antrag gestellt wird; der spätere Bewilligungsbescheid oder die Höhe Ihres Einkommens unterliegen dem Datenschutz und werden dem Vermieter nicht mitgeteilt.
- Wenn der Vermieter sich weigert: Sollte der Vermieter die Ausstellung verweigern oder verzögern, müssen Sie dies der Wohngeldstelle mitteilen. Die Behörde kann den Vermieter unter Androhung eines Bußgeldes direkt zur Mitwirkung auffordern oder ersatzweise Kontoauszüge und Nebenkostenabrechnungen zur Prüfung heranziehen.
Welche Angaben müssen im Formular lückenlos aufgeschlüsselt werden?
Die Wohngeldbehörden der Bundesländer stellen vorgefertigte Vordrucke bereit. Um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden, müssen folgende Kernpunkte vom Vermieter präzise aufgeschlüsselt werden:
- Wohnraumangaben: Die genaue Anschrift der Wohnung, die Gesamtwohnfläche in Quadratmetern sowie das Baujahr des Gebäudes (wichtig für die Mietenstufe).
- Die Nettokaltmiete: Der reine Grundmietzins für den Wohnraum ohne sämtliche Nebenkosten.
- Kalte Betriebskosten: Die monatlichen Vorauszahlungen für Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Straßenreinigung und Gebäudeversicherung.
- Heizkosten und Warmwasser: Separat ausgewiesene Beträge für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung, da hierfür gesetzliche Pauschalen berücksichtigt werden.
- Nicht berücksichtigungsfähige Entgelte: Mieteinnahmen für Garagen, Stellplätze oder mitgemietete Möbel müssen zwingend getrennt ausgewiesen werden, da diese Kosten nicht wohngeldfähig sind und von der Gesamtmiete abgezogen werden.
Unterschied zur Wohnungsgeberbestätigung nach dem Meldegesetz
Ein sehr häufiges Missverständnis bei Behördengängen liegt in der Verwechslung zweier ähnlich klingender Dokumente: Die Mietbescheinigung für das Wohngeld dient ausschließlich finanziellen Prüfzwecken gegenüber der Wohngeldstelle. Sie unterscheidet sich grundlegend von der Wohnungsgeberbestätigung nach dem Bundesmeldegesetz, die beim Einzug vom Bürgerbüro verlangt wird, um die reine Wohnsitz-Ummeldung durchzuführen. Für den Wohngeldantrag benötigen Sie zwingend den speziellen Vordruck der Wohngeldbehörde.
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Ob ein Anspruch auf den staatlichen Mietzuschuss besteht, hängt vom Gesamteinkommen Ihres Haushalts, der Haushaltsgröße und den Mietenstufen Ihrer Gemeinde ab. Wie Sie Ihren Anspruch richtig berechnen, lesen Sie in unserem Ratgeber Wohngeld Anspruch berechnen: Grenzen & Tabellen.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Wohngeldgesetz (WoGG) und die behördliche Praxis der Wohngeldstellen in Deutschland. Sie stellen keine Rechts- oder Sozialberatung dar. Da die Formularvordrucke und Zuständigkeiten der Ämter nach Bundesländern variieren, sind verbindliche Details direkt bei der zuständigen Wohngeldbehörde Ihrer Stadt oder Kreisverwaltung einzuholen.

