Untersuchungsberechtigungsschein: Pflichtuntersuchung für den Ausbildungsstart im Bürgerbüro beantragen
Der Start in das Berufsleben oder die Berufsausbildung ist für Jugendliche ein großer Schritt. Wer zu diesem Zeitpunkt jedoch das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, steht vor einer besonderen gesetzlichen Vorgabe. Zum Schutz der Gesundheit schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz vor dem Einstieg in den Job eine ärztliche Erstuntersuchung zwingend vor. Damit für die Familien und Jugendlichen keine Kosten beim Arzt entstehen, stellt der Staat ein spezielles Abrechnungsdokument zur Verfügung: den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS). Die Ausgabe dieses Dokuments erfolgt über das lokale Bürgerbüro an Ihrem Wohnsitz. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die Voraussetzungen, die Beantragung und die Fristen verständlich.
Wann ist ein Untersuchungsberechtigungsschein zwingend nötig?
Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten betraut werden, die ihre körperliche oder psychische Entwicklung gefährden oder für die sie körperlich nicht geeignet sind. Daher greift die Gutscheinregelung unter folgenden Bedingungen:
- Altersgrenze: Der Jugendliche hat das 18. Lebensjahr am Tag des Arbeits- oder Ausbildungsbeginns noch nicht vollendet (ist also minderjährig).
- Beschäftigungsdauer: Die geplante Tätigkeit oder Ausbildung dauert länger als zwei Monate an. Für kurze Ferienjobs ist die Untersuchung daher meist nicht erforderlich.
- Frist der Erstuntersuchung: Die ärztliche Untersuchung darf bei der Aufnahme der Beschäftigung höchstens 14 Monate zurückliegen.
Wichtig: Nach dem ersten Beschäftigungsjahr ist eine Nachuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben, sofern der Jugendliche zu diesem Zeitpunkt immer noch unter 18 Jahre alt ist. Auch für diese Nachuntersuchung kann ein weiterer Berechtigungsschein beim Amt geholt werden.
Wer kann den Schein abholen und welche Unterlagen sind nötig?
Für die Ausstellung des Scheins ist ausschließlich die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig, bei der der Jugendliche mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet ist. Der Antrag kann persönlich vor Ort im Bürgerbüro gestellt werden. Folgende Dokumente müssen vorliegen:
- Ausweisdokument: Der Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis des Jugendlichen.
- Antragstellung durch Dritte: Kommen die Eltern oder Erziehungsberechtigten ohne den Jugendlichen ins Rathaus, müssen sie den Ausweis des Jugendlichen sowie ihren eigenen Personalausweis vorzeigen.
- Angaben zum Ausbildungsbetrieb: Name und Anschrift des zukünftigen Arbeitgebers sollten für den Eintrag bereitgehalten werden.
Kommunale Gebühren und das digitale Online-Verfahren
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist für die Jugendlichen und deren Eltern im Bürgerbüro vollkommen kostenlos. Die Verwaltungskosten werden im Hintergrund mit den Landesbehörden verrechnet. Auch die anschließende Untersuchung beim Hausarzt oder Kinderarzt kostet die Familie keinen Cent, da der Mediziner direkt über den eingereichten Berechtigungsschein mit dem Land abrechnet.
Zudem haben viele Bundesländer das Verfahren modernisiert und bieten die Beantragung über ein landesweites Online-Portal an. Jugendliche können sich den Berechtigungsschein dort mittels der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises oder über spezielle Freischaltcodes direkt digital generieren und als PDF-Datei herunterladen. Dieser digitale Code wird dem Arzt dann einfach beim Untersuchungstermin auf dem Smartphone vorgezeigt oder ausgedruckt übergeben.
Forum Bürgerfragen
Haben Sie Fragen? In unserem Forum Bürgerfragen können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:
Frage im Forum stellen
Besonders bei einer Ausbildung im öffentlichen Dienst, im Krankenhaus oder im sozialen Bereich verlangen Arbeitgeber neben der ärztlichen Untersuchung oft auch ein behördliches Führungszeugnis. Wie Sie dieses im Bürgerbüro beantragen und wie hoch die Gebühren sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber Führungszeugnis beantragen: Kosten & Ablauf.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Jugendarbeitsschutzgesetz und die behördliche Verwaltungspraxis in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Online-Verfahren zur digitalen UBS-Erstellung je nach Bundesland und Kommune abweichen können, sind verbindliche Details direkt bei Ihrem zuständigen Bürgeramt einzuholen.

